Messer führen als Jugendlicher?

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@Zorro + HankEr:
Ich bin bei meiner Antwort natürlich auch von einem "normalen" Messer ausgegangen, beim Wandern und Hund-Ausführen.
Wenn er mit irgendeinem "Riesen-Kampfteil" rumläuft wird es kompliziert. Nicht nur deswegen der Hinweis an ihn: Hirn einschalten.


Servus sgian achlais
 
@HankEr
Also ich hab mir das Waffengesetz angeschaut.

Leider konnte ich diesem komplexen Gewirr von Wörtern nicht entnehmen, was jetzt Sache ist. Da heißt es mal:
" Abschnitt 1. §1
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind."
Demnach dürfte ich ja mein Messer mit mir tragen oder?
Dummerweise steht da nichts vom Alter.

@sgian achlais:
Also ich muss mein Gehirn nicht einschalten, da ich es sowieso immer in Betrieb habe. For real!:super:
 
Außer es fällt unter Buchstaben a) oder b), denn dann gilt §2:
Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.

(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
[...]
 
Also ich gebs ganz ehrlich zu:
Das is mir echt zu kompliziert. Warum gibt es keine einfache Antwort auf diese simple Frage?:mad:
Wie auch immer. Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.:hmpf:
 
jfive, zeig uns von was für einem Messer wir sprechen und man kann konkreteres sagen, denn "Messer mit 16cm Klinge" ist nur eine sehr vage Beschreibung. Ein ColdSteel Master Hunter ist z.B. mit Sicherheit keine Waffe, ein Desperado ist wahrscheinlich eine, ein TaiPan ist bestimmte eine, ein MiniPal ist sogar eine verbotene Waffe und eine Becker Machete ist wieder sicher keine Waffe.

Du siehst also mit der Klingenlänge hat das alles nicht zu tun, sondern eben mit dem Wesen der Gegenstände.
 
Also...
Das Messer hat eine Klingenlänge von ca. 15cm.
Es ist nur auf einer Seite geschliffen (also kein Dolch).
Auf dem Messerrücken ist eine Seegezahnung (oder wie man das nennt).

Muela
(Abbildung Nr. 1)

Hoffe diese Beschreibung ist präziese genug.;)
 
Last edited:
Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.

und wer bitte schön soll das sein, wenn nicht einer der hier schon vertretenen??!!??

scheinbar ist dir die relative komplexität des themas nicht bewußt...
 
@ModifiedTanto
Deine Bemerkung war wirklich unnötig. Ich hab sehr wohl bemerkt, dass dieses Thema sehr komplex ist, sonst würde ich ja nicht diese Frage stellen oder? Alles in diesem Land ist komplex. Ich werde jemanden konsultieren, der sich mit dem Waffengesetz auskennt (keine Ahnung vielleicht nen Bullen *g*).
 
Original geschrieben von jfive Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.:hmpf:
Ausserhalb dieses Forums wirst du wenig Leute finden, die dir kompetentere Auskunft geben können. Was für eine Verwirrung da draussen herrscht, kannst du in den zahlreichen aktuellen threats zu diesem Thema nachlesen.

HankEr ist IMHO der Mann für dieses Thema. Hör auf ihn und investiere etwas Zeit in dieses Thema bevor du Schwierigkeiten mit deinem Messerchen bekommst.

Alles nur ein gutgemeinter Rat.

Servus sgian achlais
 
Original geschrieben von jfive
Ich werde jemanden konsultieren, der sich mit dem Waffengesetz auskennt (keine Ahnung vielleicht nen Bullen *g*).

Jepp, der wird das wissen! :steirer: :irre: :steirer: :irre: :super:
 
Also im selbstverständlich rein theoretischen Fall (wir machen ja schließlich keine Rechtsberatung hier :D), daß Du ein Messer hast welches wie die Muelas auf dem Bild aussieht, dann hätte ich da keine großen Bedenken. Die Lage kann bei einer blöden Klingenaufschrift (z.B. "Kill ´em all, let god sort them out") oder einem Skullbreaker am Griffende natürlich wieder ganz anders aussehen.
 
Ja also es steht kein Schriftzug außer "Muela" drauf.
Skullbreaker? Whats this? Wenn am Ende des Griffs noch Metall herausragt?

@Andreas
Bist du n Admin oder n Bulle:teuflisch?
 
:eek:
super moderator.jpg


:steirer:

Ja, ein Skullbreaker ist ein Metalldorn (mehr oder minder stumpf) am Griffende.


Gruss
El
 
Last edited:
Ich werde einfach mal jemanden Fragen, der Ahnung davon hat.

Schade, da geht sie hin die Jugend!
Haltet ihn auf! Bei unseren Nachwuchssorgen können wir uns das nicht leisten.
Oder isser doch noch oder schon wieder da? :irre:

Wo nehmt ihr Leute die Geduld her?
Ich hätte schon lange Taschengeldentzug oder Fernsehverbot verhängt!
 
:eek: :eek: :eek:

Mein lieber Scholli, jfive!!?
Also langsam beginne ich zu überlegen ob meine Wortwahl hier
Original geschrieben von sgian achlais
... und willkommen im Forum!
die richtige war.

Servus sgian achlais
 
So dann fassen wir nochmal zusammen:

Als nicht-volljähriger darf man nur solche Messer besitzen und führen, welche nicht unter das Waffengesetz fallen.

Unter das WaffG fallen:
  • tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

    Beispiele dafür sind:
    * Bajonette
    * Schwerter/Degen/Säbel/Florette
    * Dolche
    * Kampfmesser
  • die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

    Beispiele dafür sind:
    * Springmesser
    * Faustmesser
    * Butterflymesser
    * Fallmesser

Einschränkungen kann es durch das Versammlungsrecht geben.

... alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
 
So mir reichts jetzt.
Offensichtlich bin ich in diesem Forum unerwünscht. Demzufolge werde ich mich aus dem selbigen zurückziehen.
@HenkEr
Vielen Dank für ALLES :super:...
@Fenir
Du willst mich aufhalten? Bei was denn? Ich habe diese Fragen gestellt, weil ich mich eben sehr für Messer interessiere. Jemanden abstechen oder ähnliches könnte ich nie (und dass ist nich nur so dahingesagt)
@ sgian achlais
Also ich finds ja nur lachhaft. Wegen einem Wort, was meines erachtens nach nicht nett aber auch nicht beleidigend gemeint ist,
so etwas zu schreiben...naja ich reg mich hier nur unnötig auf.
 
@jfive:
Nur rrruhig, Brauner....
Deine Frage zeigt ja, dass Du Bewusstsein davon hast, dass ein Messer für manche Menschen ein Gegenstand ist, den sie nicht gern an Deinem Gürtel sehen. Da ist es mitunter gar nicht so wichtig, ob Du 14 oder 44 bist.

Auch ein Messer, das per Definitionem keine Waffe nach WafGes ist, wird zu einer Waffe, wenn Du es gegen einen Menschen richtest (oder damit drohst, es zu tun).
Ausserdem macht eine verdeckte Trageweise dein Messer schon zu einer Waffe - und tschüss.

Du siehst, das Thema ist komplex.
Bei Deinem hitzigen Temperament würd ich sowieso davon abraten, ein Fixed zu führen,das könnte mal ins Auge gehen. Nur so als persönlichen Eindruck zu verstehen:p :p :p .
Nimm lieber ein Victorinox :steirer: , das ist legal und gesellschaftlich anerkannt...

Tschö - kuda
 
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