Messer führen als Jugendlicher?

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Rio

Gast
Ich weiß,dass normale Klappmesser unter keine bestimmten Alterbegrenzung stehen.Also kann z.b. ein 14jähriger(bin 14) ein Messer führen ohne irgendwie gegen das Gesetz zu verstoßen?
Ich kenne mich in diesem Gebiet nähmlich gar nicht gut aus:(

Schon mal Danke für Hilfe im voraus:super:

Grüße
Rio
 
Hallo Rio

Hast Du schon mal mit Deinen Eltern über dieses Thema gesprochen ?
Ich habe gesehen das Du schon längers Mitglied bist,daraus entnehme ich das Du Dich sehr mit diesem Thema beschäftigst und kann verstehen das Du natürlich jetzt endlich auch mal ein Messer haben willst.
Egal ob es gesetzlich erlaubt ist oder nicht,ich denke ein Gespräch mit deinen Eltern wäre besser.
Ich würde meinen Sohn unter bestimmten Bedingungen eins zugestehen.

Viele Grüße an Dich
Hansi
 
pack dir in die taschen, was haus und hof hergeben:)
worauf du achten solltest, sind folgende dinge:
1.) keine zweischneidigen klingen (=> dolche) bis du 18 bist
2.) keine klingen auf konzerten, jahrmärkten, demos& co
3.) keine bzw nur kleine messer in der schule, da dank der hirnverbrannten aktionen des vergangenen jahres eine gewise hysterie herrscht. ausserdem vermute ich mal, dass man in der schule eh keine 20cm bowies oder macheten braucht :)

und die wichtigste regel: solltest du dich an das wffg gehalten haben, darfst du trotzdem das hausrecht nicht vergessen (messerverbot in einkaufszentren, öffentlichen gebäuden& co)
 
Dolche sind Waffen. Der Besitz setzt die Volljährigkeit vorraus. (Wenn keine Ausnahme greift (Messerschmied in Ausbildung, Sondergenehmigung, ...))
 
wie hank schon gesagt hat.. keine dolche bis du 18 bist. weder zuhause noch auf der straße.
 
Original geschrieben von kababear
3.) keine bzw nur kleine messer in der schule, da dank der hirnverbrannten aktionen des vergangenen jahres eine gewise hysterie herrscht. ausserdem vermute ich mal, dass man in der schule eh keine 20cm bowies oder macheten braucht :)

und die wichtigste regel: solltest du dich an das wffg gehalten haben, darfst du trotzdem das hausrecht nicht vergessen (messerverbot in einkaufszentren, öffentlichen gebäuden& co)

Zur Schule: an meiner Schule war sogar das Waffentragen erlaubt ( für volljährige Schüler). Messer, die keine Waffe waren, waren erst recht kein Problem. Das kann bei dir anders sein-muß aber nicht. Lies mal die Hausordnungen ( 1.für alle Schulgebäude deiner Stadt 2. für deine Schule ( bei uns gab es jedenfalls diese zwei) ). Wenn in beiden nichts über Messer steht, wünsche ich frohe Pausenbrotzeit!

Den zweiten Absatz kann ich nicht so nachvollziehen . Natürlich gibts Hausrecht, und der Eigentümer kann auch gelbe Socken verbieten, wenn er will - aber in der Praxis?
Selbst an den meisten Diskos ist keine Hausordnung ausgehängt, die Waffen verbietet.

Messerverbot in Einkaufszentren???
Habe ich noch nie erlebt, und ich kauf schon seit dem letzten Jahrtausend öfter mal was ein.

An den öffentlichen Gebäuden meiner Stadt steht auch nichts von Waffen- oder Messerverbot angeschlagen, zumindest nicht in den Bezirksämtern, Schul- und Universitätsgebäuden und im Rathaus. Im Amtsgericht war ich noch nicht, da vielleicht.
 
das mit einkaufszentrum und co war ja auch nur als beispiel gedacht...
zum thema schule: ich hab an meiner mal nachgefragt, da ich auch in meinen hausordnungen ohne ergebniss geblättert habe. auf direkte anfrage, was denn nun erlaubt und verboten sei, bekam ich gesagt, dass seit erfurt in den schulen die selben bestimmungen gelten, wie in flughäfen
=> keine schneidwaren jeglicher art

wie das in der realität aussieht brauchst du mir nicht zu sagen.. :D
mein edc umfasst neben diversen kleinigkeiten des täglichen gebrauchs auch ein bm710 und ab und an das eine oder andere neckknive. natürlich fuchtel ich mit den teilen meinen lehrern nicht unter der nase rum.... und wo kein kläger, da kein richter
 
kababear:
Es gibt kein BESONDERES gesetzliches Trageverbot von Messern, Stichwaffen im Sinne des Waffengesetzes oder sonstigen Waffen an Schulen. Bestenfalls in der Hausordnung der Schule kann so etwas festgelegt worden sein. Andernfalls müsste man ja zugeben, daß dort ein Problem mit Jugendkriminalität (Raub ("Abziehen"), Schutzgelderpressung beim Taschengeld, Körperverletzung etc. ) besteht. Und wer bitte soll dieses Verbot durchsetzen ? Die Lehrerschaft kann das ganz bestimmt nicht.

Ihrer Natur nach als Stichwaffen konzipierte Messer dürfen nicht auf Veranstaltungen mitgenommen werden. Ein normaler Diskobesuch ohne besonderes Konzert etc. fällt nicht darunter.
Und auf politischen Versammlungen sind alle Messer und gefährlichen Gegenstände nach dem Versammlungsrecht und nicht nach dem Waffengesetz verboten.Damit sollen gewaltbereite Autonome etc. getroffen werden.
 
In die Schule nehme ich mein Messer natürlich nicht mit wozu,denn auch,aber ich meine wenn ich z.b mit einem Kumpel irgendwo an einem Ast rumschnitze und uns danndie Polizei oder ähnliches sieht,darf er mir das Messer also nicht wegnehmen,oder doch?

Grüße
Rio
 
Nein, das darf er nicht, wenn es sich um ein ganz normales Taschenmesser handelt. Wenn du einen Dolch benutzt, sähe das anders aus, sofern du noch nicht volljährig bist.
 
@ sgian
Deinen letzten 2 Beiträgen stimme ich voll zu.

@kababear
Warum fragst Du sowas??
Stell dir mal folgendes vor:

Als harmloser Messerträger und Bürger des Rechtsstaates hast Du die gesetze und alle Hausordnungen gelesen. Da stand nirgends was gegen Dolche. Volljährig bist du auch. Jetzt "erwischt" dich dein Biolehrer, wie Du mit einem Garmfighter das Präparat sezierst- so what??
Du hast nix geahnt, konntest Du auch nicht, denn es war ja erlaubt.
Da hätte dir nie einer was ans Zeug flicken können- warum die Leute dann auf dumme Gedanken bringen?
NULLA POENA SINE LEGE.
 
etwas OT:
@Hayate: zumindest bei Gerichten wäre ich vorsichtig. In vielen Gerichten finden Eingangskontrollen mit (zum Teil sogar stationären) Metalldetektoren statt. Da wird eingesammelt, was Richtern, (Staats-)Anwälten, Zeugen, etc. gefährlich werden könnte :argw: Das wird aber von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Z.B. Darmstadt alle mir bekannten Gerichte. Frankfurt alle bis auf´s Arbeits- und Sozialgericht (ebenso Offenbach). Ein System habe ich hier noch nicht erkannt.

rebdie
 
Tja, ein Teufelskreis!
Reden wir von
A) einer idealen Welt, oder
B) von der Realität ?

zugegeben, ich habe da auch erhebliche Probleme von meinem Idealbild
(Polizist erkennt augenblicklich die Gesetzeslage und die ungefährlichkeit eines Taschenmessers und seines Besitzers) abzuweichen, aber in der Realität hat der Polizist sehr wohl das Recht (und die Pflicht) JEDEN Gegenstand sicherzustellen,
von dem er innerhalb seines Ermessensspielraumes Grund zur Annahme hat der Besitzer würde damit eine Straftat begehen (wollen).
Begründet würde sowas mit "Gefahrenabwehr" oder "Gefahr im Verzug" oder so ähnlich, geklärt wird das später, wenn Du Glück hast auf dem Revier - - - oder halt vorm Richter.

Bei einer Schnitzaktion mit einem Taschenmesser hast Du sicher alle Chancen Recht zu bekommen, vorausgesetzt Du hast bei der Sicherstellung keinen Widerstand geleistet.
 
Das "nicht-an-die-Eingangstüre-hängen" einer Hausordnung ist nicht automatisch das selbe wie "gibts-nicht".
Kam erst letztens in irgend so einer "Rechts-Sendung".
Begründung: Sonst müßte ja jeder der ein Gebäude in dem eine Hausordnung gilt, diese in die Hand gedrückt bekommen. Allerdings dürfen nicht "exotische" Bestimmungen vorausgesetzt werden. Da kommt wieder einmal der gesunde Menschenverstand ins Spiel. (Der ja aber eigentlich beim Eingang ins Gerichtsgebäude abgegeben werden muß. Hat man manchmal das Gefühl.)
Ob eine Messer-Bestimmung exotisch ist...?

Gruß sgian achlais
 
Kurze Ergänzung : im Land Niedersachsen gilt an Schulen seit 29.6.1977 der sogen. "Waffen-Erlaß", der generell das Mitbringen von Waffen usw. in Schulen VERBIETET. Bei Messern gleichwohl sind nur gemeint Spring- und Fallmesser, sowie natürlich Hieb-und Stoßwaffen.

Dennoch würde ich GENERELL in Lehranstalten jedweder Art KEINERLEI Messer mitführen. Äpfelchen kann bereits Mutti daheim (soweit heutzutage noch vorhanden !!!) mundgerecht zerteilen und in die Frischebox verbringen, schmunzel.

:steirer:
 
@hayate: sagen wirs mal so.. ich bin generell daran interessiert mich rechtlich abzusichern und du kennst doch mit sicherheit den spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht..".
ausserdem gibt es nur 1-2lehrer an der schule, mit denen ich nicht auf "du" stehe, weshalb ich mit sicherheit auch nicht als sicherheitsrisiko eingestuft werden würde, sollte ich -wieder erwarten- mal mit nem katana durch die aula spatzieren :irre:
ausserdem trage ich keine dolche als edc mit mir rum, wodurch das sezierproblem ebenfalls flach fällt (ich find nunmal einschneidige messer deutlich praktischer.. oder hast du schonmal bei einem dolch zur besseren kontrolle mit dem daumen auf den klingenrücken gedrückt :p)
 
Original geschrieben von kababear
@hayate: sagen wirs mal so.. ich bin generell daran interessiert mich rechtlich abzusichern und du kennst doch mit sicherheit den spruch "unwissenheit schützt vor strafe nicht..".

Der Spruch gilt in Deutschland genau dann nicht, wenn der Verbotsirrtum nicht vermeidbar war. Das Prinzip nulla poena sine lege gilt jedoch immer. Und wenn man das Waffengesetz und alle Hausordnungen gelesen hat, dann hat man unzweifelhaft alles Nötige getan, um sich über die Vorschriften zu informieren.
Wenn da nirgendwo ein Verbot steht, gibt es auch keines- und in dem Moment , da du fragst, erläßt vielleicht dein Direx kraft eigener Herrlichkeit ein Messerverbot(was er als Inhaber des Hausrechts natürlich darf). Das ändert aber nix daran , daß es vorher keins gab.

Ich schreib das alles nicht zum streiten, aber vorauseilender Gehorsam ist nicht so mein Ding.
 
Noch mal etwas Rechtliches:
Der Erlaß einer Schulbehörde oder eine Hausordnung ist nicht dasselbe wie das Waffengesetz. Letzteres enthält strafbewehrte Tatbestände, die von Vollzugsbehörden und Justiz verfolgt und bestraft werden können. Das gilt für Erlasse, die nur verwaltungsinterne Anweisungen innerhalb einer Behörde darstellen, nicht.
Wenn ein Schüler mit einem Messer angetroffen wird, kann man ihn im Rahmen des Hausrechts aus dem Schulgelände verweisen, bis er das Messer abgelegt hat. Das war's aber auch schon. Niemand hat das Recht, das Messer zu beschlagnahmen oder ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren gegen den Besitzer des Messers einzuleiten.

Zum Thema "Sicherung von Gerichtsgebäuden:"
Wem bei einer Sicherheitskontrolle ein Messer abgenommen wird, der bekommt es bei Verlassen des Gerichtsgebäudes etc. selbstverständlich zurück. Ausnahmen gäbe es lediglich bei einem verbotenen Gegenstand im Sinn des Waffengesetzes (Knöchelmesser, zweischneidiges Springmesser etc.). Wer sein Messer nicht aushändigen will, wird aus dem Gebäude verwiesen und muß sich alle daraus resultierenden Konsequenzen zurechnen lassen. Kann er deshalb einer gerichtlichen Vorladung nicht Folge leisten, trägt er alle daraus erwachsenden Konsequenzen. Ein Zeuge, der deshalb nicht aussagen kann, bekommt vom Richter erst einmal 250 Euro Ordnungsgeld verpasst, weil er schuldhaft nicht erschienen ist.
 
Last edited:
ich stimme sgian da zu, was das beschlagnahmen geht. as dürfen lehrer nämlich nicht. wenn dich jemand mit'm messer sieht, und du's in die tasche steckst, dann ist ab dem punkt ende. allerhöchstens können sie dich zwingen, dass ding nach hause zu bringen.
trotzdem, in meiner schule sind waffen aller art (nach erlass) verboten. ich hab meistens ein messer dabei, allerdings wissen das von den lehrern allerhöchstens 1 oder zwei, und das sind die, mit denen ich mehr als auf du stehe. eine hat sogar schon 1-2 mal gefragt, als sie eins brauchte. bei klassenfahrten o.ä. habe ich vorher abgeklärt, ob ich eins mitnehmen durfte.
trotzdem, wenn abzusehen ist, dass es große probleme gibt, sollte man's zu hause lassen.
und man sollte aufpassen, dass man, wenn's mal aus irgendeinem grunde zu einer schlägerei kommt, dass messer nicht aus der tasche fällt und es später heisst "der hat mich mit'm messer bedroht"...

gruss,
cheez
 
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