Messer im Auto [Deutschland]

SCK

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Guten Tag liebes Forum!
Die Suchfunktion konnte mir leider nicht weiter helfen, also hier meine Frage:

Darf ich ein Rettungsmesser im Auto liegen haben obwohl es sich einhändig öffnen und arretieren lässt?
Obwohl sich vllt eher die Frage stellt ob ein berechtigtes Interesse besteht oder es ein anerkannter Grund ist ein solches Messer für Unfälle im Auto liegen zu haben, um sich selbst oder andere los zu schneiden und die Scheibe zu zerschlagen?

Der Innenraum des eigenen Autos ist ja auch kein öffentlicher Ort oder spielt das keine Rolle?
Viele Messer mit Gurtschneider und Glasbrecher lassen sich ja einhändig öffnen und arretieren, daher die Frage.
 
AW: Messer im Auto

Wenn du mit dem Auto in Österreich fährst, darfst du durchaus solch ein Messer drinnen liegen haben. Das ist ja das schöne an der EU, dass sich mit etwas gutem Willem irgendwo ein Plätzchen für seine persönlichen Vorlieben findet.

Ich ergänze mal die Themenüberschrift, denn Deutsch wird ja nicht nur in Österreich gesprochen ... sollte ich mit Deutschland falsch liegen und du doch die Schweiz meinen, lass es mich wissen :steirer:
 
AW: Messer im Auto

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Obwohl sich vllt eher die Frage stellt ob ein berechtigtes Interesse besteht oder es ein anerkannter Grund ist ein solches Messer für Unfälle im Auto liegen zu haben, um sich selbst oder andere los zu schneiden und die Scheibe zu zerschlagen?
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Der Innenraum des eigenen Autos ist ja auch kein öffentlicher Ort oder spielt das keine Rolle?

Zur ersten Frage:

In einem Gerichtsurteil wurde diese Frage für ein normales Einhandmesser behandelt und verneint. Gerichtsurteile sind aber immer Einzelfallentscheidungen und die Begleitumstände waren ziemlich negativ.
Das ganze zeigt aber zumindest, dass nicht alle Richter einen generellen pauschalen Freifahrtschein erteilen werden. So funktioniert die überprüfung eines konkreten berechtigten Interesses im deutschen recht nun mal auch nicht.

Auf Deine pauschale Frage kann man daher auch nur pauschal antworten, das hängt von den konkreten Umständen ab. :p

Zur zweiten Frage:

Diese Frage ist rechtssicher beantwortet, auf Deine Idee sind schon vor Jahren Schusswaffenbesitzer gekommen.
Es wurde sogar noch argumentativ drauf gelegt, das so ein Auto (oder dessen Handschuhfach) ja ein verschlossenes Behältnis ist. :D

Deshalb hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung dieses Thema bis ins letzte Detail geregelt, worauf ich jetzt nicht weiter eingehe weil es den Rahmen sprengen würde.

Zusammenfassend kann man schlicht und ergreifend sagen:

Dein Auto ist im Sinne des Waffenrechtes öffentlich und es gelten sogar besonders hohe Anforderungen um ein Führen von Waffen in einem PKW sicher auszuschließen.

Sprich die Argumentation würde Dich nicht weiter bringen, ganz im Gegenteil.

Gruß
El
 
Hallo,
sagt mal - gibts da nicht 'nen feinen Unterschied?
Rettungsmesser - keine Ahnung wie die definiert sind.
Rettungstool - die ohne Spitze, Ein- oder Zweihand ist egal, Teilwellenschliff - das ist ein Tool und kein Messer! War zumindest mal so und ein Kumpel aus dem Rettungsdienst konnte mir noch mehr dazu sagen.
Ihr könnt ja mal in diese Richtung denken...
Mir sind die Deutschen Gesetze nicht mehr so ganz vertraut, aber dafür gibts ja das Forum um so was zu diskutieren.
Lieben Gruss,
Helge
 
Wenn du ein oranges Rettungsmesser mit runder Spitze und Welle im Auto hast, vernünftig auftrittst und nicht gerade an nen Polizisten auf 180 gerätst, dann wird wohl alles schick sein.
Wenn stattdessen einer irgend nen Tactical Riesenfolder im Aggrolook als Rettungsmesser präsentieren möchte sieht es sicher anders aus. Auf Nummer sicher gehst du nur, wenn du dich an 42a hälst.
 
Darf ich ein Rettungsmesser im Auto liegen haben obwohl es sich einhändig öffnen und arretieren lässt?
Obwohl sich vllt eher die Frage stellt ob ein berechtigtes Interesse besteht oder es ein anerkannter Grund ist ein solches Messer für Unfälle im Auto liegen zu haben, um sich selbst oder andere los zu schneiden und die Scheibe zu zerschlagen?

Der Innenraum des eigenen Autos ist ja auch kein öffentlicher Ort oder spielt das keine Rolle?
Viele Messer mit Gurtschneider und Glasbrecher lassen sich ja einhändig öffnen und arretieren, daher die Frage.

Bestimmte Messer ja, siehe meinen Eickhorn Feuerwehrmesser RT1 - Kurztest. Link zum BKA Feststellungsbescheid ist dort genannt.

Ist ein Messer führbar, spielt meines Wissens die Unterscheidung nach privatem/öffentlichem Raum grundsätzlich keine Rolle mehr, außer ... im Ausnahmefall wie Veranstaltungen, zu denen das "praktische Verbot" von gefährlichen Gegenständen aller Art drohen kann, ausgesprochen wie unausgesprochen. Das beträfe dann Passanten in Nähe, auf dem Weg usw. zu dieser öffentlich zugänglichen Veranstaltung.

Für Autofahrer durchaus relevant, habe ich ein Auto-Rettungsmesser als dauerhafte, zugängliche Ausstattung stets griffbereit in der Seitentür liegen, wäre die weiterführende Frage zu stellen, ob es mir zumutbar ist, dieses Werkzeug (a) zu entfernen bzw. (b) in verschlossenem Transport zu überführen oder ggf. (c) zeitweise "unöffenbar" zu machen (Beispiel Vorhängeschloß). Entgegen stehen die Motivation wie Berechtigung sich ein Rettungsmesser im Auto vorzuhalten. Eine klare juristische Bewertung für diesen Interessenkonflikt im o.g. Fall bei zeitlicher, lokaler "Verbote" sind mir nicht bekannt.

Ich halte die eingangs gestellten Frage persönlich für lösbar, indem man eben zu Modellen greift, die per zugeschnittenem Feststellungsbescheid hinreichend den Interpretationsspielraum der kontrollierenden Behörden einschränken. Diese Vorgehensweise ist ungleich einem Freibrief, trotzdem verschafft sie mir als Besitzer eine gewisse, begrenzte Sicherheit, die bei vielen anderen, vorgeblichen "Rettungsmessern" schlicht fehlt.

Will man stärkere Sicherheit, müsste man zu solchen Rettungstools greifen, die weniger (Klapp-)Messercharakter haben, gezielt zum Zerschneiden von Autogurten, dem Zertrümmern von Scheiben o.a. Einsatzzwecke zugeschnitten sind. Was aber als Alternative bzw. Diskussionsthema off topic ist.

Das RT1 als Spezialfall hat funktionale Einschränkungen gegenüber normalen Klappmessern aufgrund der Klingenform, für viele Kaufinteressenten in Richtung "Rettungsmesser" mit Universalwünschen ist es sicherlich uninteressant. Dabei erfüllt es den gedachten Zweck und ließe sich leicht mit einem gesonderten Schneidmesser in Klappform ergänzen, Letzteres ohne die gesetzlichen Kriterien (einhändig, arretierbar) zu verletzten oder zu berühren.
 
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