Darf ich ein Rettungsmesser im Auto liegen haben obwohl es sich einhändig öffnen und arretieren lässt?
Obwohl sich vllt eher die Frage stellt ob ein berechtigtes Interesse besteht oder es ein anerkannter Grund ist ein solches Messer für Unfälle im Auto liegen zu haben, um sich selbst oder andere los zu schneiden und die Scheibe zu zerschlagen?
Der Innenraum des eigenen Autos ist ja auch kein öffentlicher Ort oder spielt das keine Rolle?
Viele Messer mit Gurtschneider und Glasbrecher lassen sich ja einhändig öffnen und arretieren, daher die Frage.
Bestimmte Messer ja, siehe meinen
Eickhorn Feuerwehrmesser RT1 - Kurztest. Link zum BKA Feststellungsbescheid ist dort genannt.
Ist ein Messer führbar, spielt
meines Wissens die Unterscheidung nach privatem/öffentlichem Raum grundsätzlich keine Rolle mehr, außer ... im Ausnahmefall wie Veranstaltungen, zu denen das "praktische Verbot" von gefährlichen Gegenständen aller Art drohen kann, ausgesprochen wie unausgesprochen. Das beträfe dann Passanten in Nähe, auf dem Weg usw. zu dieser öffentlich zugänglichen Veranstaltung.
Für Autofahrer durchaus relevant, habe ich ein Auto-Rettungsmesser als dauerhafte, zugängliche Ausstattung stets griffbereit in der Seitentür liegen, wäre die weiterführende Frage zu stellen, ob es mir zumutbar ist, dieses Werkzeug (a) zu entfernen bzw. (b) in verschlossenem Transport zu überführen oder ggf. (c) zeitweise "unöffenbar" zu machen (Beispiel Vorhängeschloß). Entgegen stehen die Motivation wie Berechtigung sich ein Rettungsmesser im Auto vorzuhalten. Eine klare juristische Bewertung für diesen Interessenkonflikt im o.g. Fall bei zeitlicher, lokaler "Verbote" sind mir nicht bekannt.
Ich halte die eingangs gestellten Frage persönlich für lösbar, indem man eben zu Modellen greift, die per zugeschnittenem Feststellungsbescheid
hinreichend den Interpretationsspielraum der kontrollierenden Behörden einschränken. Diese Vorgehensweise ist
ungleich einem Freibrief, trotzdem verschafft sie mir als Besitzer eine gewisse, begrenzte Sicherheit, die bei vielen anderen, vorgeblichen "Rettungsmessern" schlicht fehlt.
Will man stärkere Sicherheit, müsste man zu solchen Rettungstools greifen, die weniger (Klapp-)Messercharakter haben, gezielt zum Zerschneiden von Autogurten, dem Zertrümmern von Scheiben o.a. Einsatzzwecke zugeschnitten sind. Was aber als Alternative bzw. Diskussionsthema off topic ist.
Das RT1 als Spezialfall hat funktionale Einschränkungen gegenüber normalen Klappmessern aufgrund der Klingenform, für viele Kaufinteressenten in Richtung "Rettungsmesser" mit Universalwünschen ist es sicherlich uninteressant. Dabei erfüllt es den gedachten Zweck und ließe sich leicht mit einem gesonderten Schneidmesser in Klappform ergänzen, Letzteres ohne die gesetzlichen Kriterien (einhändig, arretierbar) zu verletzten oder zu berühren.