Mir ist bekannt, dass für Flugreisen EU-Verordnungen in Verbindung mit dem Luftsicherheitsgesetz Regelungen für Messer benennen und Anforderungen an die Personen- und Handgepäckkontrolle festlegen.
1. Nach welchen gesetzlichen Regeln wird das vor dem Abflug vom Fluggast beim Check-In für einen innerdeutschen Flug aufgegebene Reisegepäck -das getrennt vom Reisenden befördert wird- abgefertigt?
Offenbar wird das vom Fluggast aufgegebene Reisegepäck vor dem Abflug vom Flughafen-Sicherheitsdienst kontrolliert (geröntgt?).
2.1 Welche gesetzliche Bestimmung regelt, ob in Zusammenhang mit einer Kontrolle das Reisegepäck geöffnet werden darf?
2.2 Darf eine Öffnung des Reisegepäcks auch in Abwesenheit des Fluggastes erfolgen?
2.3 Wer darf ggf. das Reisegepäck öffnen? Sicherheitsdienst? Polizei?
Grüße
cut
1. Nach welchen gesetzlichen Regeln wird das vor dem Abflug vom Fluggast beim Check-In für einen innerdeutschen Flug aufgegebene Reisegepäck -das getrennt vom Reisenden befördert wird- abgefertigt?
Offenbar wird das vom Fluggast aufgegebene Reisegepäck vor dem Abflug vom Flughafen-Sicherheitsdienst kontrolliert (geröntgt?).
2.1 Welche gesetzliche Bestimmung regelt, ob in Zusammenhang mit einer Kontrolle das Reisegepäck geöffnet werden darf?
2.2 Darf eine Öffnung des Reisegepäcks auch in Abwesenheit des Fluggastes erfolgen?
2.3 Wer darf ggf. das Reisegepäck öffnen? Sicherheitsdienst? Polizei?
Grüße
cut