Messer im Flug-Reisegepäck in Deutschland

cut

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Mir ist bekannt, dass für Flugreisen EU-Verordnungen in Verbindung mit dem Luftsicherheitsgesetz Regelungen für Messer benennen und Anforderungen an die Personen- und Handgepäckkontrolle festlegen.

1. Nach welchen gesetzlichen Regeln wird das vor dem Abflug vom Fluggast beim Check-In für einen innerdeutschen Flug aufgegebene Reisegepäck -das getrennt vom Reisenden befördert wird- abgefertigt?

Offenbar wird das vom Fluggast aufgegebene Reisegepäck vor dem Abflug vom Flughafen-Sicherheitsdienst kontrolliert (geröntgt?).
2.1 Welche gesetzliche Bestimmung regelt, ob in Zusammenhang mit einer Kontrolle das Reisegepäck geöffnet werden darf?
2.2 Darf eine Öffnung des Reisegepäcks auch in Abwesenheit des Fluggastes erfolgen?
2.3 Wer darf ggf. das Reisegepäck öffnen? Sicherheitsdienst? Polizei?

Grüße
cut
 
Schau mal nach §5 Luftsicherheitsgesetz.

Die Anwesenheit des Besitzers des Gepäcks ist zum Öffnen nicht erforderlich, und diese hoheitlichen Aufgaben können auch delegiert werden.

@ beagleboy
Besten Dank!

Demnach besteht für das (zivile, hoheitlich tätige) Sicherheitspersonal eine Rechtsgrundlage, das aufgegebene Reisegepäck verdachtsunabhängig zu öffnen und zu durchsuchen ... und als Folge kann bei Verdacht auf Verstoß gegen das WaffG durch die hinzugezogene Polizei Beschlagnahme oder Sicherstellung erfolgen.

Grüße
cut
 
In der Praxis durchleuchten sie jeden Rollkoffer und knacken ihn auf, wenn sie etwas verbotenes darin entdecken. z.B. Camping-Gaz Büchsen oder Benzinflaschen oder Feuerwerk etc. Solches schmeissen sie weg und legen dafür einen Zettel in den Koffer. Dieser selber wird dann trotzdem an den Zielflughafen spediert, aber wohl meistens mit Verspätung.
War doch da vor einiger Zeit ein Film im Fernsehen, wo das so gezeigt wurde.

Ich denke, dass sie ein Gepackstück mit einer Schiesswaffe drin nur schon darum öffnen müssen, weil ja auch Munition (=Sprengstoff) dabei sein könnte. Und dann werden sie das wohl nicht nur wegschmeissen, sondern eher der Polizei melden.

An Messern dagegen sind sie wohl eher nicht interessiert, diese explodieren ja nicht unterwegs!
 
... und als Folge kann bei Verdacht auf Verstoß gegen das WaffG durch die hinzugezogene Polizei Beschlagnahme oder Sicherstellung erfolgen.

Naja, wenn man ein Schlößchen am Koffer hat, wird es schwierig, einen Verstoß nach §42a nachgewiesen zu bekommen, selbst wenn Du einen Dolch dabeihast. Denn Transport im verschlossenen Behältnis ist ja nun mal definitiv und ohne Frage legal, nach 42a.

Und gegen das Luftsicherheitsgesetz § 11 ("Verbotene Gegenstände", wohlgemerkt nach eben diesem Paragraph 11, nicht nach dem WaffG!) verstößt Du nur bei Mitnahme (bzw. versuchter Mitnahme) im Handgepäck.
 
Die übliche Praxis, und wer das Gepäck kontrolliert, unterscheidet sich von Flughafen zu Flughafen.

Am Flughafen Halle/Leipzig wurde ich zweimal zur Gepäcknachkontrolle bestellt, weil die Beamten meine Messerchen genauer in Augenschein nehmen wollten (es waren wohl ungewöhnlich viele :glgl: ).

Das lief so ab, dass ich während des Wartens per Lautsprecherdurchsage aufgefordert wurde, in die Gepäcknachkontrolle zu kommen.
Dort standen dann ein paar Polizisten um meinen Koffer herum und forderten mich höflich auf, selbigen (mit Schloss dran) zu öffnen und die Messer vorzuzeigen. Also einfach so geknackt hat man nicht.

Es wurde nie etwas beanstandet, man hat sie begutachtet, dann durfte ich sie wieder einpacken und meiner Wege gehen, der Koffer wurde ins Flugzeug befördert und kam auch pünktlich mit mir am Zielort an.
Es gab weder Probleme noch Diskussionen wegen des 42a (war ja ein Schloss dran), noch wegen irgendwelcher Legalitätszweifel (die Beamten kannten sich ungewöhnlich (für Beamte) gut mit dem Waffenrecht aus).

Sonst habe ich auf mittlerweile sehr vielen nationalen und internationalen Flügen niemals Probleme wegen Messern im eingecheckten Gepäch gehabt. Ich achte allerdings darauf, keine Messer einzupacken, die im Zielland verboten sind.
 
[...]Am Flughafen Halle/Leipzig wurde ich zweimal zur Gepäcknachkontrolle bestellt, weil die Beamten meine Messerchen genauer in Augenschein nehmen wollten (es waren wohl ungewöhnlich viele :glgl: ).

Das lief so ab, dass ich während des Wartens per Lautsprecherdurchsage aufgefordert wurde, in die Gepäcknachkontrolle zu kommen.
Dort standen dann ein paar Polizisten um meinen Koffer herum und forderten mich höflich auf, selbigen (mit Schloss dran) zu öffnen und die Messer vorzuzeigen. Also einfach so geknackt hat man nicht.

Es wurde nie etwas beanstandet, man hat sie begutachtet, dann durfte ich sie wieder einpacken und meiner Wege gehen, der Koffer wurde ins Flugzeug befördert und kam auch pünktlich mit mir am Zielort an.
Es gab weder Probleme noch Diskussionen wegen des 42a (war ja ein Schloss dran), noch wegen irgendwelcher Legalitätszweifel (die Beamten kannten sich ungewöhnlich (für Beamte) gut mit dem Waffenrecht aus).

Sonst habe ich auf mittlerweile sehr vielen nationalen und internationalen Flügen niemals Probleme wegen Messern im eingecheckten Gepäch gehabt. Ich achte allerdings darauf, keine Messer einzupacken, die im Zielland verboten sind.

Dito, bei mir war's nach der IWA in Nürnberg. Die geschilderten Erfahrungen decken sich zu 100%.

"Sie haben da ein Messer im Gepäck..."

Eins? :argw::lach:

Gruss, Keno
 
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