Messer in Irland - Was ist erlaubt, was nicht?

Da hätte ich auf noch mal eine Frage, die sich dem ganzen anschliesst, ich werde mich Ende März für 10 Wochen auf die grüne Insel begeben, und hab mir die ganzen Bestimmungen natürlich auch durchgelesen, und da bin ich auf die frage gestossen, ob einem der gute alte (bzw. neue) Jagdschein da ein paar Erleichterungen bringt? Ich habe keine Lust mir extra noch ein neues Messer zu kaufen (hab eh schon fast genug)
 
Hallo!

Ich war im Juni 1991 für 10 tage in Irland ( bustour). Ich hatte damals auch ein kleines Sak dabei welches ich einige Male für seriöse Schneidarbeiten gezückt hatte. Auch unser irischer Reiseleiter hatte ein Taschenmesser dabei. Ob es sich seit damals verschärft hat weiß ich nicht, aber mit meinem Sak hatte ich keine Probleme.
 
Hallo!
Ich war in den letzten Jahren bisher zweimal in Irland (Südwesten) und hatte beide Male ein Victorinox Rucksack dabei. Probleme gabs damit nie, wo bei ich das Messer stets verdeckt getragen habe und nie in der Öffentlichkeit (Stadt, Touristenmagnete usw.) gezückt habe. Ich denke, beim Wandern auf dem Land interessierts eh keinen.
Da man als Messerfreak natürlich auch im Ausland einen Blick in die Auslagen diverser Geschäfte wirft, die Messer verkaufen, ist mir aufgefallen, dass man in Irland keine große Auswahl an Messern gibt. Meist sieht man dort die ganz einfachen nichtfeststellbaren Solo Modelle von Victorinox.
Nachdenklich gestimmt hat mich aber erst eine Fernsehsendung, die von einem irischen Berufsfischer handelte, der vor der Kamera seinen Fang mit einem Victorinox Fisherman (das mit dem Fischentschupper) ausgenommen hat. Dieses Modell würde hier in Deutschland höchstens ein Hobbyfischer benutzen.
Aber nichts desto Trotz: Ich würde wieder ein Messer mitnehmen und halt nicht gerade unverdeckt führen oder gar öffentlich benutzen. Wie gesagt, beim Wandern in der Natur störts ja eh niemanden.

Viele Grüße
Paartaler
 
ich werd ja eh nur am Wochenende zum Wandern und hoffentlich Fischen kommen, und da kann ich mein kleines Opinel ja im Rucksack transportieren, den Rest der Woche werd ich wahrscheinlich anderes zu tun haben (z.B. Rhododendron ausrotten...), da ich ja glücklicherweise die Möglichkeit hab im Nationalpark zu arbeiten, und da wird nehm ich mal an, niemanden meine kleine Leidenschaft stören :rolleyes:
 
Hallo zusammen,

ich hol das Thema mal wieder hoch: Im Juli fahre ich für 10 Tage nach Irland. Die ganzen Beiträge sind ja schön und gut, aber was ist denn nun genau erlaubt und was nicht?! Mit meinem Englisch kann ich den Gesetzestext nicht übersetzen. Mir gehts vor allem darum:
- Ich bin Pfadfinder, gilt das wie in Deutschland als Grund zum
öffentlichen Tragen?
- Wie sieht es mit Einhandmessern mit feststellbarer Klinge aus? Gelten
die schon als Waffen?
Ich habe vor mein Victorinox Swisstool Spirit und vielleicht noch ein einfaches Klappmesser, ich denke da an mein Wenger New Ranger, mitzunehmen. Was für mich klar ist: In den Städten werde ich mich hüten ein Messer, egal welches, überhaupt in der Hosentasche mitzunehmen. Auf dem Land dürfte das nicht weiter schlimm sein. Es wär schon, wenn mir jemand eine prezise, einfache Antwort darauf geben könnte.

Danke schonmal, Gruß, Messerelton.
 
http://www.messermagazin.de/infothek/messer_und_recht/messer_und_recht_im_ausland.pdf

Hier wirst Du fündig.

Demnach einzige legale Option:

"Zweckgebundenes Tragen einfacher
Klappmesser ohne Arretierung mit einer
Klingenlänge von bis zu drei Zoll (7,6
cm), beispielsweise bei der Arbeit oder
beim Wandern und Angeln, ist
grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch der
Ermessensspielraum der Beamten und
der Grundsatz des „legal reason“. Die
Sicherung von Messern während des
Transports ist unbedingt zu beachten.
Bewahren Sie Ihr Messer so auf, dass Sie
keinen direkten Zugriff darauf haben."

....
 
Danke [Nick] für die schnelle Antwort!
Abei eine Frage bleibt bei mir noch offen:
Was genau heißt das Tragen, sodass man keinen direkten Zugriff darauf hat? Klar, dass das nicht in der Hosen- oder Jackentasche ist, aber gilt der Transport lose im Rucksack schon als "nicht direkt zugriffsbereit" oder muss ich das Messer noch sonst wie besonders absichern? Weil eigentlich brauche ich ja nur den Rucksack zu öffnen und dann hab ich das Messer. Oder liegt auch das wieder im "Ermessungsspielraum der Beamten"?:(
Ich als absoluter Antijurist blicke da nicht immer ganz durch:hmpf:.

Gruß, Messerelton.
 
Das Tragen ohne direkten Zugriff ist keine Rechtsvorschrift, sondern eine Empfehlung des Messermagazins.
Insgesamt ist das britische durch den "offensive weapon act" leider so gestaltet, dass sich Deine Frage nicht eindeutiger beantworten lassen wird.

Es gibt keine eindeutig legale Führungsweise von Messern, da Begriffe wie "legal reason" und "zweckgebundenes Tragen" keine klaren Rechtsbegriffe darstellen, sondern der Exekutive immer die Möglichkeit geben, die Situation aufgrund des eigenen Ermessens zu entscheiden.

Andererseits sollte man sich auch nicht total wahnsinnig machen lassen. Du schreibst, dass Du auf dem Lande unterwegs sein wirst und dabei ein SAK in der Hosentasche trägst. Erstens laufen da eh kaum "Beamte" rum, zweitens kannst Du problemlos einen "legal reason" nennen. Wobei ich eben nicht glaube, dass es überhaupt zu einer Kontrolle kommen wird. Halte Dich an Vorschrift "Klappmesser ohne Arretierung bis 3 Zoll" und fertig.
Viel Spaß in Irland, wohin geht es denn?
 
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