Messer in Polen und Litauen?

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gast

Gast
Hallo Zusammen,

nachdem leider die Forumssuche und Mails an die jeweiligen Landesvertretungen erfolglos waren, nun meine Frage an die Mitglieder im Forum:

Ich plane bei Gelegenheit eine Campingtour quer durch Polen und Litauen (EU-Erweiterung sei Dank) und würde gerne wissen, ob hier jemand die Bestimmungen für das Mitführen/Tragen von Messern in den jeweiligen Ländern kennt. Eigentlich wollte ich ja auch so einiges besichtigen, aber eine Polizeistation oder ein Knast gehören mit Sicherheit nicht dazu. Mitnehmen wollte ich ein Fixed und mein Letherman ST.

Schönen Gruss

Michael Göwe
 
hi michael,
wir haben hier 2 forumiten aus polen. der eine nennt sich PiterM der andere irgendwas mit roberto. kannst die ja mal anmailen und fragen.

gruß
Arne
 
Michael Goewe said:
...nachdem leider die ... Mails an die jeweiligen Landesvertretungen erfolglos waren...
Das beruhigt mich ein wenig. Dann bin ich wenigstens nicht einzige, den die Botschaften dieser Welt ignorieren.

Falls Du etwas rausfindest, bitte poste es doch hier, damit wir es in den Sammelthread aufnehmen können.

Servus achlais
 
...ich habe auch Interesse daran, was das Mitführen von fixed Messern in Polen auf sich hat. :confused:

raccoon
 
man soll ja nie aufgeben

Hallo Zusammen,

auch wenn die Anfragen bei den Landesvertretungen nichts gebracht haben, so hab ich es vorhin nochmal per Mail bei den jeweiligen Deutschen Botschaften in Warschau und Vilnius versucht.

@Beisser (Arne): Danke auch für den Tip mit PiterM, dem ich ebenfalls eine Mail mit der Frage zur Gesetzeslage geschickt habe.

Sobald ich Antworten habe, werde ich die hier posten.

Schönen Gruss

Michael Göwe
 
michael,
de nada. der piter hat auch ne hp. wenn man so schaut was der alles verscherbelt dürfte es eigentlich keine einschränkungen in polen geben.

gruß
Arne
 
Die ersten Ergebnisse

Hallo Zusammen,

heute sind per Mail die ersten Ergebnisse meiner Nachfragen eingetroffen und wie zu erwarten war, ist die Ausbeute recht mager. Trotzdem in Kurzform die bisherigen Infos:

Polnisches Fremdenverkehrsamt (http://www.polen-info.de):

"...wir senden Ihnen gerne die benötigten Infomaterialien..."

Bin mal gespannt, ob in den nächsten Tagen was in der Post ist.

Deutsche Botschaft Warschau:

"...wenden Sie sich an die polnischen Behörden..."

Bisher von dort keine Antwort.

Deutsche Botschaft Vilnius:

Bisher von dort keine Antwort.

Zoll-Info (http://www.zoll-infocenter.de):

Neben den aktuellen EU-Reise-Regelungen bzgl. Tabakwaren und persönlichen Gegenständen zumindest der Hoffnungsschimmer in Form von:

"...Der Mitnahme des von Ihnen genannten Messers steht m.E. nichts entgegen. Sie sollten sich hierüber jedoch bei Vertretungen der Länder, wie z.B. Botschaften informieren. Über http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/customs/customslinks.htm können Sie auch Internetseiten ausländischer Zollverwaltungen anklicken.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden. "

Anmerkung: ich hatte konkret nach einem Fixed von der Grösse eines Becker BK2 (Campanion) gefragt.

Und zuletzt noch ein alter Thread (2002) bei Bladeforum, Post von MamBo: http://www.bladeforums.com/forums/showpost.php?p=1691059&postcount=21

Danach waren 2002 zumindest in Litauen alle Fixed und alle Messer mit Lock verboten. Trotz des Threadalters habe ich MamBo eine Mail mit der Frage zur aktuellen Situation geschickt.

Na ja, wenn es weiter so schwammig bleibt, nehm ich wohl sicherheitshalber nur das Ledermännchen mit und hoffe, dass es mit dem Ding nicht auch noch Probleme gibt.

Schönen Gruss

Michael Göwe
 
Beisser said:
michael,
de nada. der piter hat auch ne hp. wenn man so schaut was der alles verscherbelt dürfte es eigentlich keine einschränkungen in polen geben.

gruß
Arne

Hallo Arne,

vermute ich, nachdem ich die HP gesehen habe, auch. Aber bekanntlich gibts ja fast überall auch den Unterschied zwischen Erwerb/Besitz und dem sog. Führen.
Ok, Sie können das Messer kaufen, aber nicht zum Camping mitnehmen. Und so ein Zelt in der Wohnung sieht doch irgendwie seltsam aus ;-)

Hab heute mit einem russischen Kollegen gesprochen und er meinte vor dem EU-Beitritt Polens war es dort sogar recht einfach Schusswaffen zu erwerben und mit Genehmigung zu führen. Wobei die Genehmigung so nach dem Motto "...ich bin Geschäftsmann... OK Bedürfnis besteht... Genemigung erteilt..." vergeben wurde, was ich IMHO allerdings doch recht fahrlässig finde, wenn es tatsächlich so gewesen ist.
In Russland gibt es in der Bevölkerung wohl, im wahrsten Sinne des Wortes eines "Faustregel": Wenn du eine Faust machst und die Klinge ist länger als die Faust, dann ist das Messer illegal.

Schönen Gruss

Michael Göwe
 
Litauisches Waffenrecht !

Hallo Zusammen,

nachdem ich nun fast Schwielen an den Händen vom Suchen habe, hier der Link zum litauischen Waffengesetz. Wenn mein Englisch nicht komplett eingerostet ist, dann ist meiner Meinung nach sowohl die Mitnahme eines Fixed als auch die eines "normalen" Folders (keine Springer, Butterflys etc.) dem Gesetz nach ohne Erlaubnis möglich. Im Gesetzestext taucht zwar der Begriff Messer nicht auf, aber dafür sind es wohl "silent arms".

Aber hier nun der Link:

http://www3.lrs.lt/c-bin/eng/preps2?Condition1=175433&Condition2=weapon

Gruss Michael

P.S.: Mal sehen, ob ich was ähnliches zum polnischen Recht finde.
 
Michael Goewe said:
Hab heute mit einem russischen Kollegen gesprochen und er meinte vor dem EU-Beitritt Polens war es dort sogar recht einfach Schusswaffen zu erwerben und mit Genehmigung zu führen. Wobei die Genehmigung so nach dem Motto "...ich bin Geschäftsmann... OK Bedürfnis besteht... Genemigung erteilt..." vergeben wurde, was ich IMHO allerdings doch recht fahrlässig finde, wenn es tatsächlich so gewesen ist.

Ich will hier jetzt keine Diskussion starten, aber du solltest deine Haltung diesbezüglich nochmal überdenken, wenn du dir mal selber klar machst, wie paradox es ist sich vor Geschäftsmännern zu fürchten die den Gang zum Amt wagen und sich an das Gesetz halten, während sich Kriminelle am flächendeckend vorhandenen Schwarzmarkt illegal mit Schußwaffen (von Makarov über Stechkin bis Scorpion und Kalashnikov ist alles dabei) eindecken, weil sie sich einen Sch... um Gesetze kümmern. Nur mal so als Denkanstoß, nichts für ungut.
 
DrArnie said:
Ich will hier jetzt keine Diskussion starten, aber du solltest deine Haltung diesbezüglich nochmal überdenken, wenn du dir mal selber klar machst, wie paradox es ist sich vor Geschäftsmännern zu fürchten die den Gang zum Amt wagen und sich an das Gesetz halten, während sich Kriminelle am flächendeckend vorhandenen Schwarzmarkt illegal mit Schußwaffen (von Makarov über Stechkin bis Scorpion und Kalashnikov ist alles dabei) eindecken, weil sie sich einen Sch... um Gesetze kümmern. Nur mal so als Denkanstoß, nichts für ungut.

Hallo Zusammen,

ok, ich hätte das Wort Geschäftsmann in Anführungszeichen setzen sollen, denn den Erzählungen (auch der Mimik beim Erzählen) nach, hat wohl die einfache Behauptung gereicht und sie wurde auch nicht geprüft. Mir ging es eigentlich auch nicht um die Angst vor irgendwelchen Waffenbesitzern, sondern eher das Paradoxum eines Gesetzes, dass zwar angeblich den Besitz von Waffen einschränkt, sich aber mit einer simplemn Behauptung ohne Prüfung aushebeln läßt. Aber solche Gesetze gibt es wohl bei entsprechender Suche in jeder Rechtsprechung.

Was den Schwarzmarkt betrifft, so wird es wohl leider immer irgendwo Menschen (Regierungen eingeschlossen) geben, die genügend sog. kriminelle Ernergie haben und sich einen "Sch..." um Gesetze scheren. Egal ob es nun Waffen oder Drogen etc. sind. Das sehe ich aber eher als gesellschaftliches, denn als rein juristisches Problem.

Zum Schluss noch eine kleine Anekdote zum Thema Gesetze.
In Köln hat vor ein paar Jahren mal ein Journalist, um die lasche Prüfung der Behören aufzuzeigen, einen "etwas" ungewöhnlichen Gewerbeschein beantragt. Art des Gewerbes: Menschenhandel !
Der Beamte hat Ihm nach Austellung des Scheines sogar noch viel Erfolg gewünscht. Man kann sich den Aufruhr vorstellen, der losbrach, als dann der Artikel des Journalisten in der lokalen Presse erschienen ist ;-)


Schönen Gruss

Michael
 
Michael Goewe said:
Hallo Zusammen,

ok, ich hätte das Wort Geschäftsmann in Anführungszeichen setzen sollen, denn den Erzählungen (auch der Mimik beim Erzählen) nach, hat wohl die einfache Behauptung gereicht und sie wurde auch nicht geprüft. Mir ging es eigentlich auch nicht um die Angst vor irgendwelchen Waffenbesitzern, sondern eher das Paradoxum eines Gesetzes, dass zwar angeblich den Besitz von Waffen einschränkt, sich aber mit einer simplemn Behauptung ohne Prüfung aushebeln läßt. Aber solche Gesetze gibt es wohl bei entsprechender Suche in jeder Rechtsprechung.

Was den Schwarzmarkt betrifft, so wird es wohl leider immer irgendwo Menschen (Regierungen eingeschlossen) geben, die genügend sog. kriminelle Ernergie haben und sich einen "Sch..." um Gesetze scheren. Egal ob es nun Waffen oder Drogen etc. sind. Das sehe ich aber eher als gesellschaftliches, denn als rein juristisches Problem.

Zum Schluss noch eine kleine Anekdote zum Thema Gesetze.
In Köln hat vor ein paar Jahren mal ein Journalist, um die lasche Prüfung der Behören aufzuzeigen, einen "etwas" ungewöhnlichen Gewerbeschein beantragt. Art des Gewerbes: Menschenhandel !
Der Beamte hat Ihm nach Austellung des Scheines sogar noch viel Erfolg gewünscht. Man kann sich den Aufruhr vorstellen, der losbrach, als dann der Artikel des Journalisten in der lokalen Presse erschienen ist ;-)


Schönen Gruss

Michael

Mal als Denkanstoss:

Biss 1999 war es in der Schweiz erlaubt in der hälfte der Kantone Waffen zu tragen Ohne nach einer Erlaubniss fragen zu müssen . Heute ist es nahezu unmöglich einen Wafentragschein zu kriegen. Geändert hat sich eigentlich überhaubt nichts zwischen 1999 und 2005, betreffend der Tötungs und Köperverletzungdeliktezahl.

Fazit: freizügiges Gesetzt oder retriktives Gesetzt, diejenigen die bereit sind einen anderen Menschen zu töten oder zu verletzten sind von der Gesetzgebung nicht berührt.

joker

PS: Was den Schwarzmarkt betrifft, es ist wirklich überhaupt kein problem eine Vollautomatische waffe zu kriegen, die nicht registriert ist. Ist nur eine Frage der Kosten, die liegen aber ungefähr in der höhe einer neuen Waffe, aber für eine gebrauchte. Nur, ein Waffensammler oder Sportschütze wird die Finger von solchen Angeboten lassen, denn er möchte nicht seine Sammlung oder seinen Sport auf's Spiel setzen. Der Krimininelle oder Psychopath, hat natürlcih keine soclhen Bendenken.
 
Last edited:
*hüstel*

Nur zur Erinnerung ... es geht/ging in diesem Beitrag um "Messer in Polen und Litauen ???" !!!!
Wäre nett, wenn Ihr beim Thema bleiben würdet ;)

smoker.gif
 
Messer in Polen

Zurück zum Thema:

Ich arbeite zur Zeit in Krakau und eine Kollegin dort ist mit einem Polizisten verheiratet. Habe Sie gefragt, ob er mal recherchieren kann und herausgekommen ist nichts genaues.

Hier Ihre ausführliche Antwort in Englisch:
I talk to Zbyszek (my husband) again and he talked to his colleagues and bosses and it turns out that there are no precise regulations in Poland that say what kind/type/size of a knife is allowed to be carried. This 10 centimetres blade I told you about is their old rule they would apply here but the story is as follows.
In the past until the 90's the rule was that the weapon is a knife that is more than 10 cm long or is a switchblade, machete or with the fixed blade (I'm not sure whether it is the correct expression but I mean the knives which are not folding like the Swiss army ones). Then with the new governing all those acts were cancelled and nothing new was implemented.
The only limitation that stayed is that you cannot move abroad and goods (knives) that were produced before 1945.
Summing up it means that you can carry any knife (except those hidden ones) unless the court will prove that you attacked someone with it. It's so because due to the fact that there are no rules, only the judge can decide whether your knife is a weapon or not but for this you need to attack someone.

Additionally, I search the LEX (the Polish legal acts database) and I found nothing regarding the knife staff. There are only the acts with regard to guns and so on.


Und hier meine Zusammenfassung auf Deutsch:
Seit dem Eintritt in die EU (bzw. der Öffnung gegen Westen) gelten die alten Gesetzte nicht mehr aber leider sind auch kein neuen erlassen worden. Somit obligt es dem jeweiligen Gesetzeshüter zu entscheiden ob's Messer erlaubt ist oder nicht.
Früher gab es mal eine 10cm Regelung, d.h. alle Klingen die länger als 10cm sind waren verboten Diese Regel gibt es jetzt zwar offiziell nicht mehr, aber wer nicht auf einer polnischen Polizeiwache in eine Grundsatzdikussion einsteigen will, sollte seine Überlebensmesser mit Rückensäge besser zu Hause lassen.
Swiss Army Knives und Tools sind meiner Quelle nach kein Prblem.

Generell empfehle ich alles was irgenwie militärisch aussieht (z.B. CRKT M16 in oliv/schwarz), oder so heißt (Heckler und Koch, Kalaschnikow, Uzi, KA-BAR usw.) zu Hause zu lassen und die 10cm zumindest im Hinterkopf zu behalten. Wer unbedingt ein größeres mitnehmen will, der sollte es nicht unbedingt an den Gürtel hängen und damit in Krakau oder Warschau über den Marktplatz laufen.

Seien wir doch mal ehrlich, für Draußen brauchts doch nur dann ein großes Messer wenn messerunübliche Arbeiten anfallen (Graben, Kleinholz machen, Dosen öffnen, Kisten aufhebeln usw.). Für alles andere reicht doch ein Fällkniven F1 oder was vergleichbares voll aus. Für die groben Arbeiten gibt es Klappspaten und kleine Campingäxte (z.B von Fiskars), die das viel besser machen. Und da hat wohl keine Polizei in Europa was dagegen, wenn die im Outdoorequipment dabei sind.
Ich persönlich würd auf eine Kanutour in Masuren mein Victorinox Picknicker, mein Marttiini Pfadfinder und die Fiskas Miniaxt mitnehmen. Die Wahrscheinleichkeit, daß das alles einkassiert wird ist sehr gering - und selbst wenn, dann sind nur maximal (35+20+30=) 85 Euro weg.

Ist etwas lang geraten, hoffe aber es hat geholfen.

Viele Grüße
 
Hallo Zusammen,

anbei noch ein paar Informationen, die mir PiterM (Piotr Makuch) per Mail hat zukommen lassen:

--- snip ---
Hi Michael,

I hope you understand English, as it's much better than my German. Knife law in Poland is easy - any knife is allowed as long as it's not a hidden-edge in a common non-weapon object. So all folders, bowies, automatic knives, multitools, machettes, camp knives etc. are allowed. Also OTF's like Microtech Makora, no problem. Not allowed are sword-canes, sword hidden in umbrela etc.

Kind Regards,
Piotr Makuch
------------------------------------------------
www.Guns.com.pl
Authorized Dealer
Strider Knives - Chris Reeve - Microtech
------------------------------------------------

--- snap ---

Wenn ich ihn recht verstehe, kann man in Polen wohl fast alles mitschleppen, ausser es ist "getarnt" (Spazierstock, Gürtelschnalle etc.)

Schönen Gruss

Michael
 
richtig, (fast) alles ist erlaubt.
Nur in Polen gibt es immer ein "aber" und das ist halt die Auslegung der jeweiligen Bedrohung (aus meinem vorigen Beitrag).
Wenn sich z.B. der Spaziergänger durch den Anblick eines großen Bowies o.ä. bedroht fühlt möchte ich nicht auf einer polnischen Polizeiwache argumentieren wollen, daß ich damit nur im Lager hantiert habe und Ihm nichts Böses wollte. Der Polizist vor Ort entscheidet erstmal ob es ok ist oder nicht. Und wer der noch die alten Regeln gelernt hat...

Fazit:
Es prallen hier halt zwei Quellen aufeinander. Der Messerhändler und der Ordnungshüter. Jeder hat Recht. Aber (das polnische) wer bekommt es?

Ich bin auf die ersten Reiseberichte gespannt, hoffe das jemand seine praktischen Erfahrungen hier postet.

Pozdrowienia
 
AW: Messer in Polen und Litauen ???

Hallo,

hat sich bezgl. Polen inzwischen etwas neues ergeben oder ein Reisender Erfahrungen gesammelt?

Dieses Jahr gehts erstmal nur zum Outdoor-Urlaub in die Masuren, mitnehmen wollte ich mein Leatherman Wave und ein Neckangel von SwissBianco. Ist zwar grün teflonbeschichtet mit camo Kydex, dafür aber mit neon orangener Paracord gewickelt....

Wenn ich draußen unterwegs bin, evtl. 3 Tage im Kajak möglichst ohne ein Dorf zu sehen, hätte ich zumindest ein Multitool + das kleine fixed gerne dabei.....

Wenn einer Infos hat, würde ich mich sehr freuen, wenn er diese hier kurz posten könnte!

MfG,
Christian
 
AW: Messer in Polen und Litauen ???

Hallo,
Da ich im Polnischen nicht ganz unwissend bin, hier meine 2 Groszy hierzu:
Der Besitz und das ledigliche Mitführen von Messern ist legal. Aber mit mindestens 3000 Zloty (750 €) oder gar Gefängnis ist zu rechnen, wenn man den gefährlichen Gegenstand (Messer und Machete sind nur beispielhaft aufgezählt) mitführt, um eine Gesetztesübertretung zu begehen.
http://www.arslege.pl/posiadanie-w-miejscu-publicznym-niebezpiecznych-przedmiotow/k11/a57127/

Das heißt, wenn ihr mit einem in D verbotenen Messer ein Lagerfeuer (nicht im Wald! - da sind die sehr empfindlich) entzündet, ist das ok. Wenn man aber z.B. nach einem Überfall geschnappt wird, so wird das Mitführen solcher Gegenstände zusätzlich bestraft. Also auch dem Polizisten vorher ankündigen, dass man ein Messer etc. dabei hat, damit er es nicht als Rechtsübertretung auslegt.

Wenn ich noch etwas finde, stelle ich das hier mal bei Bedarf rein.
Gruss
PS.: Interessant, wie ein polnischer Forist schreibt, dass Erhebungen zeigten, dass die verteidigerseitige Offenbarung von Waffen den Angreifer eher noch aggressiver machen. Wenn dann etwas passiert (auch bei Selbstverteidigung) ist es somit nicht abwegig, dass o.a. böswillige Mitführungsabsicht unterstellt und bestraft werden kann. Er schrieb abschließend Zitat: Lieber das Handy verlieren, als die Leber.:super:
 
AW: Messer in Polen und Litauen ???

Das heißt, wenn ihr mit einem in D verbotenen Messer ein Lagerfeuer (nicht im Wald! - da sind die sehr empfindlich) entzündet, ist das ok. Wenn man aber z.B. nach einem Überfall geschnappt wird, so wird das Mitführen solcher Gegenstände zusätzlich bestraft. Also auch dem Polizisten vorher ankündigen, dass man ein Messer etc. dabei hat, damit er es nicht als Rechtsübertretung auslegt.

Ich tue mich wieder mal schwer mit der Durchmischung der Begriffe. Wie ist nun das Verbot definiert, was ist hier ein nicht legitimes Führen?

Das Verbot in Deutschland bezieht sich keineswegs auf die Art der Verwendung. Ist das etwas in Polen anders?

Der Thread von 2004 - 2008 ist eigentlich zu alt, um darin weiter (die aktuelle Rechtslage in Polen) zu diskutieren.

Das Auswärtige Amt listet keine auf Messer bezogenen Hinweise auf.

Übersicht Polen, Stand November 2015:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/A...os/01-Nodes_Uebersichtsseiten/Polen_node.html

Reise- und Sicherheitshinweise, Stand 26.03.2016 (wie 19.01.2016):
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/PolenSicherheit_node.html

Eine Webseite mit Infos habe ich gefunden, Stand 21.05.2015 (ohne Bezug auf die einzelnen Länderabschnitte):
http://knife-blog.com/2015/05/gesetze-und-vorschriften-fuer-messer-in-eu-laendern/

Zitiert aus dem Abschnitt Polen:
  • "Verbotene Messer: Verboten sind alle Gegenstände, die über ihre Eigenschaft als Waffe hinwegtäuschen, dazu gehören Stockdegen, Gürtelschnallenmesser, Kreditkartenmesser und Messer oder Klingen, die in anderen Gegenständen versteckt sind.

    Praxis im Land: In Polen dürfen sie alle Arten von Messern tragen. Balisong, Vollautomaten, Fallmesser und Stilett inbegriffen. In den Großstädten ist das Tragen von Messern nicht verboten aber man sollte dezent auftreten und nicht mit einem „Zombie-Killer“ im Gürtel rumlaufen."
Leider fehlt dort ein Verweis auf die Gesetzestexte, insofern schwierig zu überprüfen. Erhellend jedoch die Definition über verbotene Gegenstände.

Irgendwelche Spekulationen über beabsichtige Straftaten oder SV Fragen gehören m.W. sowieso nicht in das Messerforum.
 
Hallo @use-it,
vielen Dank für deine umfangreiche Antwort.
Da sind wir uns im Übrigen gar nicht so uneinig, wie es aufgrund deines langen Beitrages zunächst scheint.
Richtig ist: Nicht die Art des Messers bewertet das polnische Recht, sondern lediglich die Mitführungsabsicht. Das ist im Gegensatz zu D ein wesentlicher Unterschied. Den entsprechenden Gesetzestext hatte ich in meinem obigen Beitrag verlinkt.

Ich habe den Thread aus dem Sarkopharg geholt, weil ein Suchergebnis dorthin führt. Ich hielte es für günstiger, dort den aktuellen Stand einzusetzen. Wenn dies nicht der Forumskultur hier entspricht, so bitte ich um Entschiuldigung (evtl. splittet ein Admin den Thread).

Die Hinweise, dass eine SV Diskussion incl. Straftaten nicht gewünscht sind, habe ich vorher gelesen. Mir ging es nicht um die Aufforderung oder der Diskussion hierüber, sondern es sollte ein (offensichtlich untaugliches) Beispiel kreiert werden, wie die legale Mitführungsabsicht ins Gegenteil kippen kann. Auch hierfür bitte ich um Entschuldigung. Ein besser passenden Beispiel würde ich gern einbringen, bitte nenne mir ein solches, dann würde ich meinen ersten Beitrag nach Möglichkeit hin auch ändern.

Hinsichtlich der "verdeckten" Waffen werde ich mal nachfragen und mich noch einmal melden.
Beste Ostergrüße aus Polen
Riza
 
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