Messer legal? [wie Kris, eins. geschliffen]

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Schmiedeglut

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Mal ne Frage... ich habe mir mal die Gesetzeslage zum griffbereiten Mitführen eines Messers durchgelesen.

Ich plane den Bau eines Messers, welches eine etwas geschwungene Klinge hat (ähnlich eines Kris). Die Klinge wird nicht beidseitig geschliffen, ist aber ca. 18-20 cm lang!
Das Messer will ich an einer "Geschirr" ähnlich wie das bei Polizisten für die Pistole verdeckt unter der Jacke an der Vorderseite über der Herzgegend tragen können.

Die Scheide wird mit einer "Schnellziehvorrichtung" sein, so dass ich es mit einer hand sehr schnell ziehen kann...

Naja.. das Problem ist... ich habe das Messer von Form und Aufbau als Dolch entworfen, wie ich ihn mir bei einem Attentäter im Mittelater vorstelle.

Theoretisch darf ich das Teil also nicht bei mir tragen, da die Form für nix anderes ausser als Waffe taugt.... zumindest fällt mir nichts ordentliches ein, wegen der geschwungenen Klinge + 20cm Känge.

Hat jemand ne idee was ich machen kann um es relativ legal mit mir rumtragen zu dürfen ? (Natürlich nicht an öffentlichen Veranstaltungen usw. sondern einfach nur so wenn ich mal Bock hab es halt mitzunehmen.)

Liebe Grüße

Xzenon
 
AW: Messer legal ???

Nein. Ist halt schon etwas krass.
Ich glaube, das bringt dir mehr Ärger als Spaß, und ich glaube, es ist bei deinen Vorgaben relativ aussichtslos.
Es ist ja nicht so, dass nur Polizei dir Ärger machen kann, ich glaube vielmehr, dass du den meisten Ärger mit Leuten hast, die das Messer zufällig sehen und entsprechend der Anmut eines solchen Messers reagieren.

P.S.: (spätere Änderung): Das mein ich nicht gegen dich gerichtet, aber allgemein finde ich, dass bei solchen Vorhaben es wirklich sinnvoll sein kann, diese eine (doch einigermaßen kleine) Beschränkung für sich selbst hinzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xzenonbenz schrieb:
[...]Theoretisch darf ich das Teil also nicht bei mir tragen, da die Form für nix anderes ausser als Waffe taugt.... zumindest fällt mir nichts ordentliches ein, wegen der geschwungenen Klinge + 20cm Känge.[...]

Wieso nicht?

Keno
 
Hm ich sehe da überhaupt kein Problem....
Dein Wohnsitz schein ja in Deutschland zu sein..

Selbst wenn es ein Dolch wäre könntest Du es tragen, sofern Du 18 Jahre alt bist. Ausnahmen hast Du ja schon selbst genannt...

groetjes

Frank
 
Mal abgesehen davon, dass die Klinge aufgrund der einseitigen Schneide kein Dolch ist (obwohl die Klingenform sowas nahe legen würde), und das Messer deswegen rein formal nicht als Waffe eingestuft werden würde:

Es liegt immer noch im Ermessen des jeweiligen Polizisten etc, als was er das bezeichnet. Und einige Polizisten werden das Waffengesetz wohl kaum genau kennen. Wo doch noch Märchen wie Handbreite etc kursieren.
Im Zweifel wird dir auf einer öffentlichen Veranstaltung ein Schweitzer als Waffe eingestuft. Also Obacht, wo du das dabei hast.
Ein Messer mit dem Aussehen, wie du es beschrieben hast, wird immer für Aufsehen sorgen, erst recht in der Trageweise.
Du solltest dir stark überlegen, ob dir das Messer den Stress wert ist, oder obs nicht doch Alternativen gibt.
Auch wenns auch mir sich nicht ganz erschließt, wofür du solche Dimensionen brauchst - es ist dein Ding, was du rumschleppst.
Und über NOTWENDGKEIT brauchen wir ja wohl in DIESEM Forum nicht zu diskutieren oder? :steirer:

Nur meine MEinung...

Grüße
Micha
 
Ai, ich möchte noch hinzufügen:
Ich habe von Waffenrecht wenig Ahnung und bin nach deinem ersten Beitrag davon ausgegangen, deine Vorgaben seien schon im Konflikt mit geltenden Gesetzen.
Dennoch wäre ich froh, solltest du meinen ersten Beitrag dennoch beachten, denn es gibt noch Gesetze und Regeln neben den öffentlich niedergeschriebenen.
 
Ai, ich möchte noch hinzufügen:
Ich habe von Waffenrecht wenig Ahnung

Eine hervorragende Ausgangslage, um die Frage des OP nach er Legalität eines Messers fachlich korrekt und vollumfänglich zu beantworten.

Dennoch wäre ich froh, solltest du meinen ersten Beitrag dennoch beachten, denn es gibt noch Gesetze und Regeln neben den öffentlich niedergeschriebenen

Ja. Wie man damit umgeht, bleibt auch jedem selbst überlassen. Aber wenn ich generell nur noch die Messer mit mir trage, die der Akzeptanz der Mehrheit entsprechen, bleibt wenig ausser einem SAK. Aber nur das kleine bitte.

Jedenfalls ist das Messer und die Trageweise, wie im OP beschrieben, in D vollkommen legal zu tragen und zu führen. Ob man das generell möchte, ob man sich bei Bedarf auch mit der Staatsanwaltschaft rumärgern möchte, um das eingezogene Ding wieder zu bekommen, muss jeder selbst wissen.

Pitter
 
Naja, ich will nicht die antikonformistischen und kontroversen Grundhaltungen zum lodern bringen, aber ich weiß, dass es viele Vorurteile und teilweise berechtigte Angst- und Schutzinstinkte gibt, und ich finde nicht, dass die einem Egal sein dürfen, nur weil man sich wegen einer fehlenden zweiten Schneide o.ä. im Rahmen des Gesetzlich vorgegebenen Legalen befindet.
In diesem Fall ist allein das zustandekommen eines solchen Threads schon Hinweis darauf, dass zumindest Xzenonbenz klar ist, dass er beim Tragen eines solchen Messers nicht nur auf Verständnis stößt. Ich bin mit Sicherheit nicht so veranlagt, dass ich gerne mit der Masse schwimme, aber ich habe für mich erkannt, dass ich Glück daraus schöpfen kann, anderen Leuten bewusst keine Angst (es muss ja nich gleich Panik sein, ihr deutet das Wort bestimmt richtig) zu machen, und die Entbehrung (s.o.), auf beispielsweise einen 20cm Dolch in der Öffentlichkeit zu verzichten, wesentlich kleiner ist als jene, die ich andernfalls zu verbuchen hätte. Klingt dramatisch, aber es ist es Wert, darüber nachzudenken, denn Glück wird einem nicht nachgeworfen.
 
@pitter: Danke, das weiß ich selbst. Wie du gemerkt hast geht es mir nicht um den Gesetzestext, und obwohl der Thread nach der Legalität fragt, denke ich nicht, dass eine Meinung wie Meine zu dem Thema unangebracht ist, denn ich denke, dass die Frage nach Legalität dazu dient, negativen Konsequenzen vorzubeugen, und insofern mein Beitrag hier hilfreich sein kann. Es stört mich nicht, dass jemand ein solches Messer tragen möchte bzw. ich kann damit gut leben. Ich begründe, warum ich es nicht tun würde, was ich davon habe, und will (hoffe), dass mein Beitrag hier als Hilfe und nicht als Kritik angesehen wird. Ich mache selbst Messer.

Add.: Generell fühlen sich hier alle viel zu schnell angegriffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Add.: Generell fühlen sich hier alle viel zu schnell angegriffen.
Fühlt sich bestimmt niemand.
Pitter versuchte nur zu verhindern, dass hier Halbwahrheiten verbreitet werden.
Der Themenersteller fragte, ob das Messer legal ist. Ist es eindeutig.
Wieso schreibst du dann:
Nein. Ist halt schon etwas krass.
?
Klar, nicht jeder ist der Meinung, dass man so ein Messer unbedingt braucht und wie die Akzeptanz ist. Danach war doch aber nicht gefragt.
Sowas kann man nebenbei erwähnen, dass der Themenersteller auch sowas in Betracht zieht.
Wie sagte schon Herr Nuhr: Wenn man keine Ahnung hat...

[OT]Das wars auch schon. Ich denke wir landen hier bald wieder in der Prügelecke...[/OT]


Grüße
Micha
 
Naja... es ist ja nicht so dass ich das immer tragen will. Aber nehmen wir mal an ich gehe auf ein Mittelltefest und trage es als Teil meiner Verkleidung... laufe ich gefahr dass ich das bei einer z.B. Kontrolle auf der Autobahn abgenommen bekomme weil es einfach gesetzeswiedrig ist, oder würde jeder Polizist dann ein Auge zudrücken ?

Oder meinetwegen fahre ich zu einem Schmiedetreffen und trage es an mir... oder ich nehmen es einfach mal aus lust und Laune mit wenn ich campen gehe... oder zu nem kumpel um es zu zeigen ...

Natürlich renne ich nicht damit durch die Fußgängerzone und zeige es jedem... wird ja eh unter der Jacke getragen und ist damit fast unsichtbar!


Gruß

Xzenon
 
Das Messer ist legal, allerhöchstens handelt es sich um eine Waffe. Die wäre immer noch legal, nur eben erst ab 18. Das hat dir auch jeder hier schon gesagt. :mad:

Interessant wäre zu wissen, wie alt du bist. Ansonsten bleibt dir ja noch die Beantwortung meiner Frage im ersten Beitrag von mir in diesem Thema.

Keno
 
Beim Hin und Her transportieren:
Wenn das Messer nicht griffbereit gelagert wird (beispielsweise Kofferraum) dann heisst das nicht führen sondern verbringen. Und da kann dir keiner was, selbst wenn der Klingenrücken scharf ist.
Aus einem Mittelalterfest sieht das ganze schon anders aus:
Öffentliche Veranstaltung. Da kann dir der Veranstalter Platzverweis erteilen, die Kontrollen es dir abnehmen oder wie auch immer. Da gelten wieder andere Dinge.
Wenn du auf solche Feste gehen möchtest, solltest du dir am besten ein Replika (eine Schauwaffe, stumpf) besorgen. Da dürfte wenig passieren.

Grüße
Micha

EDIT: Thema Polizeikontrolle: Wenn du dem kontrollierenden Beamten mit dem Teil nicht vor der Nase rumfuchtelst, passiert garnichts. Musst es ihm ja nicht zeigen, und eine "Meldepflicht" gibts nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Is schon gut, ich seh, dass mein erster Beitrag fürn Arsch war.
Nur zur Erklärung: Im Startbeitrag steht, er habe laut Waffenrecht ein illegales Messer, was an den Ausmaßen und der einseitigen Verwendbarkeit liegt. Weiterhin wollte der Autor wissen, ob es durch Tricks möglich sei, den rechtlichen Aspekt zu bereinigen. Darauf antwortete ich deshalb klar mit nein, weil ein Illegales Messer ein illegales Messer ist, es gibt da keine Tricks, die nicht zumindest eine seiner Vorgaben, wie z.B. Änderung des Trageortes etc. beinhalten würden.
Wenn ich vorher eine Situation festlege und sie als illegal erkenne, wie kann dieselbe Situation rechtens werden?

Hmh, der Beitrag von Pitter hat mich geärgert, weil hier so direkt meine eigendliche Aussage zum Thema übergangen wird.
Insofern war ich derjenige, der sich angegriffen gefühlt hat, sorry.
Besonders die Fairness der ganzen Situation hat mich aufgeregt. Nämlich in einem Messerforum, in dem im Prinzip nicht wirklich die Breite Masse vertreten ist, mich darauf (indirekt) hinzuweisen, dass man eine opportunistische Haltung vertrete, wenn man Bedenken Messer betreffend äußert. Sorry dafür auch, solange es so fair zugeht, sollte man sich nicht aufregen.
Ob man so ein Messer trägt, bleibt in jedem Fall einem selbst überlassen, auch wenn es illegal ist. Wie gesagt, ich weise auf wahrscheinliche Konsequenzen hin und wünsche nicht, dies betreffend übergangen zu werden.
 
@Assassin
"Verbringen" ist im Waffenrecht definiert als das ein- oder ausführen aus dem Gebiet der BRD. Was Du meinst heißt transportieren.

Um das mit dem Mittelalterfest nochmal exakt auseinander zu klamüsert:

Mittelalter feste sind in der Regel öffentliche Veranstaltungen (da jedermann Zutrift und aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis) -> Gesetzliches verbot des Führens von Hieb- und Stichwaffen. (Quelle: Waffengesetz (WaffG))

Sie unterliegen weiterhin meistens privatrechtlichen Vorgaben -> Veranstalter erlaubt von ihm selber bestimmte Gegenstände auf der von ihm organisierten Veranstaltung nicht. (Quelle: AGB oder ähnliche Regelung des Veranstalters: Grundlage: Vertragsfreiheit GG, Regelungen des bGB)

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah jetzt macht es klick!

@Cheez
Sorry ich hab das eben erst gerafft! Ich habe mir gerade nochmal den Gesetzestext angeguckt... ich hatte den das erste mal so verstanden, dass wenn ein Messer als Waffe eingestuft wird, dass ich das dann generell nicht tragen darf! (bin nicht immer der schnellste im Kopf :irre:)

Also das bedeutet dann ja, dass ich theoretisch mit einem scharfen Katana auf dem Rücken rumrennen dürfte, sofern ich damit nicht auf einer öffentl. Veranstaltung bin ?? (Also rein theoretisch meine ich)

@Glutsucht
Deine Beiträge waren zwar anscheinend nicht 100%korrekt, aber ich habe sie trotzdem als hilfreich empfunden und führe die "überdenmundfahrerei" auf ein Missverständnis zurück, was bei einem echten Gespräch nicht aufgekommen wäre! (Forum ist ja nochmal wieder etwas anderes als richtig zu reden)
Lass Dich also nicht entmutigen und poste einfach fleissig weiter :)


Zum Mittelaterfest:
Ihr habt natürlich recht, dass es eine öffentliche Veranstaltung ist! Glaubt ihr, dass wenn ich es schön brav in der Scheide lasse und in voller Verkleidung rumlaufe, dass sich daran trotzdem jemand stört ? Ich meine... theoretisch darf ich es nicht... aber ist ja in diesem Fall nur deko da ich es sicherlich nicht benutzen werde.(ausser um einen Apfel zu schneiden oder so....)



Nochmal zum allgemeinen Verständnis:
Es ging mir nur um die reine Theorie! Warscheinlich werde ich den Dolch sogut wie nie mit mir rumtragen... aber ich wollte das einfach mal verstehen wie die Rechtslage nun genau ist.

Ich denke ich habe es verstanden und danke Euch für die geduldigen Antworten!

Danke und liebe Grüße

Xzenon

PS: Ich bin 25 und arbeite in der Bank... ich kann es mir also schon Beruflich nicht leisten negatives Aufsehen mit zur Schau-getragenen Waffen zu erregen :super: Obwohl das bei manchen Kunden vielleicht wunder wirken könnte, wenn ich den dolch im Kundengespräch tragen würde.....:steirer::D:lach:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal als Nachtrag zu den Mittelalerfesten:
Es gibt Ausnahmeregeln für Gegenstände die zur Tracht bzw. Uniform gehören.
Schaukampfwaffen sind auch erlaubt, da muss die "Schnittkante" aber mindestens 3mm stark sein. (Also richtig stumpf)

Kilian
 
...
Glaubt ihr, dass wenn ich es schön brav in der Scheide lasse und in voller Verkleidung rumlaufe, dass sich daran trotzdem jemand stört ? Ich meine... theoretisch darf ich es nicht... aber ist ja in diesem Fall nur deko da ich es sicherlich nicht benutzen werde.(ausser um einen Apfel zu schneiden oder so....)


Wenn das Messer eine Hieb- und Stichwaffe ist darfst Du es weder Theoretisch noch praktisch auf öffentlichen Veranstaltungen führen.
Im Messerforum sind Diskussionen mit Empfehlungen zur Umgehung von Straftaten nicht erwünscht.

El
 
Nochmal als Nachtrag zu den Mittelalerfesten:
Es gibt Ausnahmeregeln für Gegenstände die zur Tracht bzw. Uniform gehören.

Diese Ausnahmeregelungen müssen dann für jeden Gegenstand, sowie jede Veranstaltung gesondert beantragt werden? Und kosten 25€ pro 10cm Klingen länge? :irre:

Oder wie ist das zu verstehn?

Hab nämlich neulich aufm MA fest nen Landsknecht mit nem eindeutig Scharf geschliffenen Anderthalb-händer gesehn, eben in Gewandung.

Braucht der jetzt dazu ne besondere Genemigung oder ist das dann automatisch Teil der Gewandung?

Weiterhin wäre dann fest zu stellen ob das Kostüm "Auftragsmörder" jetzt zu einem solchen Fest passt, bzw. wie es umgesetzt ist oder?
 
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