Messer mit kreisförmigem Griff - Rechtliches

Algiz

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Moin, ich experimentiere beim Messerbau immer mal wieder mit verschiedenen, platzsparenden Griffformen für Alltagsmesser herum.

Jetzt bin ich auf den Kreis gekommen.
Der Rohling hat eine ca. 6cm lange Klinge, die Einseitig geschliffen wird. Darunter ein ca. 2cm langer Sockel, wo Zeigefinger und Daumen platziert werden sollen.
Der Griff selbst ist ein Kreis mit 5cm Duchmesser (bekommt dann noch Griffschalen für insgesamt 1,5-2cm Griffdicke). Das liegt überraschend gut in der Hand. Nicht unbedingt für stundenlanges Arbeiten zu empfehlen, doch um mal ne Pappe zu schneiden oder einen Bleistift anzuspizen - super.

Jetzt meine Frage: Baue ich gerade ein Faustmesser?

(Ich bin Jäger, also wäre das erstmal kein Problem)

Man kann es wie eines halten (Das geht aber auch mit existierenden Produkten z. B. Cold Steel Super Edge). Von der Handhabung eines solchen habe ich aber keine Ahnung.
Nur ist der Griff, wie gesagt, ein Kreis und kann also nicht schräg/senkrecht/90° zur Klinge stehen.
Außerdem ist der Kreis so groß, dass die Faust sich nicht ganz schließen lässt.
Zuletzt ist es vom Hersteller (mir) nicht dazu gedacht.

Mir fehlt das berichtigte Interesse, um beim BKA einen Feststellungsbescheid zu beantragen.
Also, auch wenn hier keine verbindlichen Rechtsräte gegeben werden, was denkt ihr?

Gruß
Algiz
 
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