Messer/Schwerter=Waffen?

Messer/Schwerter=Waffe?

  • Ein Messer ist eine Waffe

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ein Schwert ist eine Waffe

    Stimmen: 19 52,8%
  • Beides sind Waffen und gehören unter das Waffenrecht

    Stimmen: 7 19,4%
  • Hat definitionsgemäß nichts mit Waffen zu tun

    Stimmen: 10 27,8%

  • Umfrageteilnehmer
    36
  • Umfrage geschlossen .
Das Problem ist doch letztlich, daß man das Werkzeug Messer als Waffe mißbrauchen kann. Aber nicht nur das Messer, sondern auch Scheren, Schraubenzieher, Campingbeile, Baseball- und Golfschläger, lange Nägel, Stricknadeln, Halstücher,..............!

Das alles kann natürlich durch kein Waffengesetz der Welt erfaßt werden.

Aber was für Gesetzte könnte man denn erlassen, damit es erst gar nicht zu strafbaren Handlungen wie Körperverletzung und Mord kommt. Dann ist es nämlich bereits zu spät. Für das Opfer sowie für das Ansehen der Messerliebhaber.

Gruß Volker
 
Bamboo-Jack schrieb:
[..]
Aber was für Gesetzte könnte man denn erlassen, damit es erst gar nicht zu strafbaren Handlungen wie Körperverletzung und Mord kommt. Dann ist es nämlich bereits zu spät. Für das Opfer sowie für das Ansehen der Messerliebhaber.
[..]

Gesetze greifen da zu kurz.Gesetze mit Strafandrohung sind letzlich nur die Notbremse. In Zeiten großer Rechtsunsicherheit haben sich meistens auch die drakonischsten Strafandrohungen als unwirksam erwiesen.
Hingegen haben sich Wohlstand und Stabilität als verbrechenssenkend erwiesen.Auch ist es hilfreich,wenn jedem noch eine Perspektive bleibt. Schon Sun Tzu schrieb, daß jemand,dem man keinen Ausweg eröffnet, jede Rücksicht auf Verluste fahren läßt.

Und wie soll das überhaupt gehen,ein Gesetz zu erlassen,das verhindert,daß es zu strafbaren Handlungen kommt? Da dürfte das Gesetz ja nicht noch mehr Handlungen verbieten,sonst käme es doch bereits früher zu Straftaten.

Und die Verbreitung potentieller Mordinstrumente per Gesetz einzuschränken, ist unmöglich. Man findet immer einen Baum, von dem man sich einen Knüppel absägen kann, und selbst in diesem Forum gibt es genügend Mitglieder, denen ihre eigenen Hände als Waffe völlig genügen würden. (Und dagegen hülfe nur noch islamisches Recht.)
 
Tja, hier steht ja eine Menge über Gesetzesregelungen und Ausnahmefälle, was die Definition für Waffen angeht.
Ich glaube aber dass es eine Art subjektives (reales) Gesetz gibt.
Einem Polizisten gegenüber nützt es wahrscheinlich gar nichts, von Ausnahmefällen und Gesetzesregelungen zu salbadern, wenn er Dich nicht mit deinem Baseballschläger oder Survivalmesser auf den Jahrmarkt lassen will. Auch später, vor dem Staatsanwalt hat man da wohl wenig Chancen. Hat man keine Waffen getragen, hat man bestimmt einen anderen Strafbestand erfüllt (Erregung öffentlichen Ärgernisses,siehe kju oder so).
Und da das nun mal die Realität ist, und Niemand mit einem 30cm langem Messer (offen getragen) weit (und schon gar nirgendwo rein) kommt, wollte ich wissen, wie ihr das seht, nicht wie es auf geduldigem Papier steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
brille schrieb:
Und da das nun mal die Realität ist, und Niemand mit einem 30cm langem Messer (offen getragen) weit (und schon gar nirgendwo rein) kommt, wollte ich wissen, wie ihr das seht, nicht wie es auf geduldigem Papier steht.
In Bayern und Franken ist es durchaus üblich auf einem Volksfest mit einem (offen getragenem) Nicker zu erscheinen. Deshalb ist es durchaus wichtig was im Gesetz steht.
 
brille schrieb:
[..]Ich glaube aber dass es eine Art subjektives (reales) Gesetz gibt.
Einem Polizisten gegenüber nützt es wahrscheinlich gar nichts, von Ausnahmefällen und Gesetzesregelungen zu salbadern, wenn er Dich nicht mit deinem Baseballschläger oder Survivalmesser auf den Jahrmarkt lassen will. Auch später, vor dem Staatsanwalt hat man da wohl wenig Chancen. Hat man keine Waffen getragen, hat man bestimmt einen anderen Strafbestand erfüllt (Erregung öffentlichen Ärgernisses,siehe kju oder so).[..]

Ich seh das so, daß unsere Gesetze bezüglich des Führens von Blankwaffen vernünftig sind,die Klassifikation bestimmter Gegenstände als Waffen jedoch nicht immer. Daß man bestimmte eher harmlose Messertypen sogar den verbotenen Waffen zugeschlagen hat, war allerdings dummer Aktionismus.

Und sobald Du einem Polizisten was richtiges über das WaffG "vorsalbadert" hast und er Dich trotzdem drangsaliert wegen Handlungen, die nicht verboten sind, macht er sich strafbar.(Verfolgung unschuldiger,strafbar nach §344StGB) Der Staatsanwalt macht sich auch dann strafbar, wenn Du nichts sagst,und er eine Strafverfolgung einleitet, denn der muß die Gesetze kennen.

Also ist nix mit realem Gesetz..
 
Tja, was nu?
Nach einigen Aussagen hier, darf man jedes "legale" Messer überall mit hinschleppen, das Ganze mit Gesetzestexten untermauert.
Nach braces Thread: " Gesetzl. Regelungen zu verbotenen Gegenständen auf öffentlichen Veranstaltungen " Ist alles als Waffe zu betrachten, was man als solche verwenden kann.
@HankEr: Du kannst doch nicht einen niedlichen Nicker, brav an die Tracht eines 70 Jährigen angebracht, auf einem Jäger-Dorf-Fest im tiefsten Wald mit einem 30cm langem Brotmesser das eine dubiose Gestalt auf dem Oktoberfest unbedingt mitnehmen will vergleichen.
@hayate: Wenn ein Polizist zu mir sagt:"Du tickst wohl nicht richtig, mit dem Brotmesser betrittst du den Jahrmarkt nicht!", dann glaubst Du ernsthaft, du könntest mit dem Gesetzeshüter eine Diskussion über Paragraphen anzetteln oder ihm mit eine Anzeige drohen?
Ich weiß nicht ob braces Öffentlichkeit mit Versammlung verwechselt, bleibe aber bei meiner Argumentation und lass mich von der "was ist denn mit Stöckern, Regenschirmen und Kugelschreibern...?"-Fraktion nicht vernebeln.
 
brille schrieb:
Nach einigen Aussagen hier, darf man jedes "legale" Messer überall mit hinschleppen, das Ganze mit Gesetzestexten untermauert.
Nach braces Thread: " Gesetzl. Regelungen zu verbotenen Gegenständen auf öffentlichen Veranstaltungen " Ist alles als Waffe zu betrachten, was man als solche verwenden kann.
Hier habe ich eben den Titel angepaßt. Der Text ist aus dem Versammlungsgesetz (Demos) und hat mit öffentlichen Veranstaltungen (Volksfest, Messen, Sportveranstaltungen, Märkte etc.) nichts zu tun. Was dort gilt wird im WaffG geregelt. (§42 im Zusammenhang mit §1).

@HankEr: Du kannst doch nicht einen niedlichen Nicker, brav an die Tracht eines 70 Jährigen angebracht, auf einem Jäger-Dorf-Fest im tiefsten Wald mit einem 30cm langem Brotmesser das eine dubiose Gestalt auf dem Oktoberfest unbedingt mitnehmen will vergleichen.
Wegen soetwas brauche ich mich doch nicht den gesetzlichen Regelungen im Bezug auf Messer beschäftigen. Wenn mich jemand irgendwo nicht hinein lassen will, dann ist das eben so. Das kann ich so hinnehmen oder mich dagegen wehren. Wichtig ist doch, daß man nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt wegen irgendetwas das man am falschen Ort zur falschen Zeit dabei hat.

P.S.: Wie sollen denn die Ochsenbräter die Portionen zerteilen?
 
brille schrieb:
@HankEr: Du kannst doch nicht einen niedlichen Nicker, brav an die Tracht eines 70 Jährigen angebracht, auf einem Jäger-Dorf-Fest im tiefsten Wald mit einem 30cm langem Brotmesser das eine dubiose Gestalt auf dem Oktoberfest unbedingt mitnehmen will vergleichen. ...
... bleibe aber bei meiner Argumentation und lass mich von der "was ist denn mit Stöckern, Regenschirmen und Kugelschreibern...?"-Fraktion nicht vernebeln.

Doch, kann er - gesetzlich gibt es da nämlich keinen Unterschied. Was Deine Argumentation betrifft: es muß Dir ja nicht passen - ich fände es auch mehr als verdächtig wenn jemand mit nem großen Küchenmesser als Gast auf dem Oktoberfest unterwegs ist. Aber was richtig ist und was nicht lässt sich ganz klar nachlesen. Und mit Polizisten kann man sehr wohl diskutieren (am besten freundlich ;) ), weil die sehr selten mit detailierten Kenntnissen des Waffenrechtes ausgestattet sind.
 
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