Einen wunderschönen guten Tag,
zunächst einmal Kompliment für die "Einlassbestimmungen" dieser Seite. War für mich als Neuling nicht einfach zu beantworten und legt die Latte für Diskussionen bestimmt ein wenig höher
Nun zum eigentlichen Thema:
Ich arbeite derzeit in Frankreich und hatte die Gelegenheit, privat mit einem Freund ein Messer zu schmieden. Dabei rausgekommen ist ein wie ich finde schönes Gesellenstück mit einer feststehenden Klingenlänge von etwa 15 cm.
Nun habe ich es als Küchenmesser gedacht und mir stellt sich die Frage, ob die Kontrolle es am Flughafen genauso sieht.
Ich habe bereits im Forum gelesen:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=7300
Da scheint es mir, als könnte ich Schwierigkeiten bekommen. Kann ich das Messer gefahr- und problemlos mit nach Deutschland nehmen, wenn ich es im ge- und verschlossenen Koffer mit auf die Reise schicke ?
Vergleiche hier: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s4
Würde es ungerne hier lassen, jedoch auch ebenso ungerne hinter französischen Gardinen landen und bin für jegliche Ideen sehr dankbar. Gibt es z.B. Besonderheiten für "Selbstgemachtes" ?
Viele Grüße
BaronVlad
zunächst einmal Kompliment für die "Einlassbestimmungen" dieser Seite. War für mich als Neuling nicht einfach zu beantworten und legt die Latte für Diskussionen bestimmt ein wenig höher
Nun zum eigentlichen Thema:
Ich arbeite derzeit in Frankreich und hatte die Gelegenheit, privat mit einem Freund ein Messer zu schmieden. Dabei rausgekommen ist ein wie ich finde schönes Gesellenstück mit einer feststehenden Klingenlänge von etwa 15 cm.
Nun habe ich es als Küchenmesser gedacht und mir stellt sich die Frage, ob die Kontrolle es am Flughafen genauso sieht.
Ich habe bereits im Forum gelesen:
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=7300
Da scheint es mir, als könnte ich Schwierigkeiten bekommen. Kann ich das Messer gefahr- und problemlos mit nach Deutschland nehmen, wenn ich es im ge- und verschlossenen Koffer mit auf die Reise schicke ?
Vergleiche hier: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s4
Würde es ungerne hier lassen, jedoch auch ebenso ungerne hinter französischen Gardinen landen und bin für jegliche Ideen sehr dankbar. Gibt es z.B. Besonderheiten für "Selbstgemachtes" ?
Viele Grüße
BaronVlad