Hallo,
einigen hier wird die Erlanger Bergkirchweih sicher ein Begriff sein. Sie ist nun zwar schon vorbei, aber im Gegensatz zur vorjährigen Kerwa haben sich einige Änderungen ergeben.
Schon seit Urzeiten war es auf der Kirchweih üblich, es wird sogar auf den Hinweisseiten zur Kerwa beworben, dass man auf den Bierkellern seine Brotzeit selbst mitbringen kann und verzehren darf. Das Bier muß natürlich vom Wirt gekauft werden. Auch war es immer gebräuchlich, dass man dabei sein eigenes Besteck und somit auch sein Brotzeitmesser selbst mitgebracht hat.
Dieses Jahr wurde nun von der Stadt eine Sicherheitsfirma beauftragt, die an allen Zugängen zur Kirchweih, Kontrollen durchführte. In Berichten und auch Leserbriefen der Zeitung "Erlanger Tagblatt" vom 19. Mai war nun zu lesen, dass die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bei den Kontrollen auch mitgebrachte Rucksäcke kontrollierte und durchsuchte. Ein Leser beschwerte sich sogar darüber, dass ihm ein mitgebrachtes Brotzeitmesser abgenommen wurde.
Nun meine Frage an die Experten hier im Forum. Dürfen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma (keine Polizei) wirklich ohne konkreten Verdacht eine Taschendurchsuchung vornehmen? Meiner Meinung nach dürfen dies nur Polizeibeamte und dann auch nur im Rahmen eines konkreten Verdachts. Und dürfen diese Sicherheitsbeamte auch tatsächlich Brotzeitmesser abnehmen?
Ich denke dabei an ganz normale Klappmesser (also keine Einhand- oder Springmesser) wie z.B. Lagiuole oder Opinel und natürlich auch die hierzulande weit verbreiteten Trachtenmesser (auch bekannt unter dem Begriff Jagdnicker), die man auch heute noch ganz legal führen darf.
Mich würde hier Eure Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Ich habe für meinen Teil entschieden, der Bergkirchweih in Zukunft fernzubleiben.
Gruß
Gerhard
einigen hier wird die Erlanger Bergkirchweih sicher ein Begriff sein. Sie ist nun zwar schon vorbei, aber im Gegensatz zur vorjährigen Kerwa haben sich einige Änderungen ergeben.
Schon seit Urzeiten war es auf der Kirchweih üblich, es wird sogar auf den Hinweisseiten zur Kerwa beworben, dass man auf den Bierkellern seine Brotzeit selbst mitbringen kann und verzehren darf. Das Bier muß natürlich vom Wirt gekauft werden. Auch war es immer gebräuchlich, dass man dabei sein eigenes Besteck und somit auch sein Brotzeitmesser selbst mitgebracht hat.
Dieses Jahr wurde nun von der Stadt eine Sicherheitsfirma beauftragt, die an allen Zugängen zur Kirchweih, Kontrollen durchführte. In Berichten und auch Leserbriefen der Zeitung "Erlanger Tagblatt" vom 19. Mai war nun zu lesen, dass die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma bei den Kontrollen auch mitgebrachte Rucksäcke kontrollierte und durchsuchte. Ein Leser beschwerte sich sogar darüber, dass ihm ein mitgebrachtes Brotzeitmesser abgenommen wurde.
Nun meine Frage an die Experten hier im Forum. Dürfen Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma (keine Polizei) wirklich ohne konkreten Verdacht eine Taschendurchsuchung vornehmen? Meiner Meinung nach dürfen dies nur Polizeibeamte und dann auch nur im Rahmen eines konkreten Verdachts. Und dürfen diese Sicherheitsbeamte auch tatsächlich Brotzeitmesser abnehmen?
Ich denke dabei an ganz normale Klappmesser (also keine Einhand- oder Springmesser) wie z.B. Lagiuole oder Opinel und natürlich auch die hierzulande weit verbreiteten Trachtenmesser (auch bekannt unter dem Begriff Jagdnicker), die man auch heute noch ganz legal führen darf.
Mich würde hier Eure Meinung zu diesem Sachverhalt interessieren. Ich habe für meinen Teil entschieden, der Bergkirchweih in Zukunft fernzubleiben.
Gruß
Gerhard