Messer vom Zoll abholen. Führen?

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barney five

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Hallo,

Ich habe vor einigen Tagen ein großes hangemachtes Bowie Messer (30cm Klinge) vom Zoll abgeholt.
War übrigens nicht mein erstes. Aber immerhin das erste Mal seit inkrafttreten des neuen Waffengesetztes.
Und prompt wollte mir der Zollbeamte auch gleich Ärger machen und mich auf seine ihm eigene Weise mal wieder ein bißchen von oben herab "belehren", das er mir das Messer nun eigentlich gar nicht mehr aushändigen dürfe, was er dann aber nach einem ewig langen Sermon seinerseits und jeder Menge Kopfnicken und ehrfürchtiger Blicke meinerseits doch tat.
Dem Zollbeamten zufolge erfülle der Transport des Messers vom Zollamt zu mir nach Haus bereits den "Straftatbestand" des "führens in der Öffentlichkeit". Und in Zukunft dürfe er mir solche Messer nur noch gegen Vorlage eines Waffenscheins aushändigen.

Ist dem wirklich so ?

Ich meine, letztenendes hat er mir das Messer ja doch ausgehändigt, und wenn das stimmen sollte, dürfte ich mir in einem Waffengeschäft ja auch kein Messer mehr kaufen und nach Haus transportieren....


Joerg
 
AW: Messer vom Zoll abholen. Führen ???

Moin,

zumindest das mit dem Waffenschein ist Humbug. Selbst wenn du einen hättest, würd er dir in dem Fall nichts nutzen.
Was den Transport des Messers angeht: In irgendeiner Verpackung muss es ja gekommen sein. Nimmt man halt Klebeband mit und macht den Karton vor dem Heimweg wieder ordentlich zu. Verschlossener ist eine Ladenverpackung auch nicht und so würde ich es machen. Ohne Gewehr.

Gruß
 
AW: Messer vom Zoll abholen. Führen ???

Ich bin zwar aus Österreich, aber nach der Definition, die im Messermagazin abgedruckt war, habe ich es so verstanden, dass man solche Messer nach wie vor am Mann tragen darf, wenn man eine plausible Erklärung dafür hat. In Deinem Fall war das ja nicht einmal so, denn Du wirst das Messer ja in einer Tasche oder ähnlichem nach Hause transportiert haben, oder?

Der Beamte wird wahrscheinlich nur ein Wichtigtuer gewesen sein, IMHO. Trotzdem war es das Richtige, ihm zu allem beizupflichten, sonst hätte er das Bowie vielleicht doch nicht ausgehändigt.:hmpf:
 
Nimm' eine verschließbare Munitionskiste als Transportbehältniss mit, oder einen [leeren] Waffenkoffer.

Damit kannst du dein Messer dann legal zurücktransportieren :super:

Gruss, Keno
 
Totaler Quatsch. Der Transport nach Hause fällt unter die Dinge, die vom Gesetz unter "anerkannter Zweck" subsumiert werden. Dafür braucht es keine verschlossenen Behältnisse und auch keine Kniefälle vor irgendwelchen Zöllnern, die das geltende Recht nicht kennen.

Wenn ich es gewesen wäre, hätte es sicher einen handfesten Streit zwischen Beamten gegeben. Ihm beizupflichten halte ich allerdings für grundfalsch, denn dadurch wird er sich nur bestätigt fühlen und den nächsten armen Wicht wieder auf gleiche Art und Weise oder noch schlimmer belästigen.

Achim
 
........... Ihm beizupflichten halte ich allerdings für grundfalsch, denn dadurch wird er sich nur bestätigt fühlen und den nächsten armen Wicht wieder auf gleiche Art und Weise oder noch schlimmer belästigen...


Moin

Genau darin sehe ich das größte Problem.
 
1. Sollte ein Zollbeamter den UNterschied zwischen "Führen" und "Transportieren" kennen

2. Sollte er wissen dass ein Waffenschein nur zum Führen von Schusswaffen berechtigt, wahrscheinlich kennt er jedoch nichtmal den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte
 
Wenn es sich tatsächlich so ereignet hat, halte ich die
behörden-seitige Argumentation für schlichtweg falsch und
unangemessen.

Das Wort "Straftatbestand" gehört vor diesem Hintergrund auch überhaupt nicht dazu, wenn : dann "Ordnungswidrigkeit", aber auch dies ist hier unserer Meinung nach in keinster Weise gegeben.

Ich lasse mich da gerne belehren, aber auch andernorts besteht
offenbar Schulungsbedarf ...

Wolfgang
 
Zuletzt bearbeitet:
Nimm' eine verschließbare Munitionskiste als Transportbehältniss mit, oder einen [leeren] Waffenkoffer.

Nee, sorry, never!
Solche Affentänze würde ich keinem raten.
Vielleicht noch eine bewaffnete Eskorte dazu ?

Wenn hier Paketband und der Zollbescheid nicht mehr langt, leben wir halt im Taka Tuka Land.
Da sollte man ggf. Rückgrat zeigen und klagen.
 
Für diesen Zweck hat doch der gesetzestreue Bürger immer einen transportablen Klasse B Schrank im Rucksack dabei. :rolleyes:

Nein, wie schon gesagt, die vorhandene Umverpackung reicht aus. Notfalls mit Zoll-Klebeband wieder verschliessen lassen.
 
...Dem Zollbeamten zufolge erfülle der Transport des Messers vom Zollamt zu mir nach Haus bereits den "Straftatbestand" des "führens in der Öffentlichkeit". Und in Zukunft dürfe er mir solche Messer nur noch gegen Vorlage eines Waffenscheins aushändigen.
Hm...
Selten zuvor habe ich ähnlich haarsträubende, falsche Behauptungen gehört.
Waffenschein, ich lach mich tot.
Straftatbestand, ich lach mich noch töter. Dann hat der Beamte, weil er Dir das Messer trotzdem ausgehändigt hat, eine Strafvereitelung im Dienst begangen.

Ganz einfach:
Namen aufschreiben, zum Anwalt gehen (wirkt besser) und eine Beschwerde einreichen mit dem Hinweis, dass beim Beamten dringender Schulungsbedarf besteht.

Oder aber in der Hoffnung, das Messer doch gnädigerweise ausgehändigt zu bekommen, Demut mimen und damit leben, dass sich dann solche Dinge nie ändern werden.
 
So mit Beiträgen darüber wie unwissend ein Finanzbeamter in Bezug auf das 3 Wochen alte Waffenrecht war können wir jetzt glaube ich aufhören.
 
hallo,

vielen dank an alle für die vielen antworten !

ich war mir diesbezüglich auch relativ sicher, aber eben nicht sicher genug um mich da mit diesem wichtigtuer unvorbereitet anzulegen.

wollte mir hier aus fachkreisen nochmal gewissheit verschaffen, da ich in ca. 1 monat das nächste große messer aus den usa erwarte.

vielen dank,

Joerg
 
Ganz einfach:
Namen aufschreiben, zum Anwalt gehen (wirkt besser) und eine Beschwerde einreichen mit dem Hinweis, dass beim Beamten dringender Schulungsbedarf besteht.


Solch einer Sache auch noch gutes Geld hinterher werfen? Vermutlich wird das nicht ein Einzelfall bleiben, da wird man ja arm.
 
Totaler Quatsch. Der Transport nach Hause fällt unter die Dinge, die vom Gesetz unter "anerkannter Zweck" subsumiert werden. Dafür braucht es keine verschlossenen Behältnisse und auch keine Kniefälle vor irgendwelchen Zöllnern, die das geltende Recht nicht kennen.

Da muss ich jetzt leider widersprechen.
Daß das Heimtransportieren unter den vielzitierten "allgemein anerkannten Zweck" fällt ist noch nicht definiert!
Oder hat da wer was Schriftliches drüber?
Die Dinge die im Text genannt werden sind bis jetzt nur: Sport, Hobby, Brauchtum, etc. Von Transport nach Kauf steht da noch nix.

Bis das eindeutig geklärt ist, kann das jeder so auslegen wie er will. Und wenn ein Zöllner meint daß es unerlaubtes Führen ist, hat er die Handhabe das Stück erst mal zu kassieren.
Hinterher kannst du natürlich soviel klagen wie du lustig bist, dann kriegst du halt dein Messer wieder und das wars.

Habs in einem anderen Thread schon geschrieben: Vorerst vom Schlimmsten ausgehen.
Wenn entsprechende Vorschriften festgeschrieben sind, gehe ich davon aus daß der Transport nach Kauf auch anerkannt ist.:glgl:

Gruß K.
 
Moin.

Sorry, aber das ist jetzt schon echt ein bisschen viel.

Wenn der Herr beim Zoll (oder auch die Dame) dieser Meinung ist, dann soll er / sie das Paket halt wieder zukleben und gut ist.

Sonst wäre der Versand von Messern ja auch verboten.

Gruß
chamenos
 
Jetzt macht mal keine Sache daraus, wenn es nach dem 01.04.2008 einen Einhandfolder oder ein Fixed > 12cm abzuholen gibt, nehmt halt ein entsprechendes Transportbehältnis mit.

Zumindest solange bis das genau geklärt ist. Für die Zöllner ist das auch alles neu.

Wenn wir und überzeugend dafür einsetzen wollen das Waffges. wieder zu lockern, sollten wir auch entsprechend vernünftig auftreten.


Alex
 
Hallo !

Es geht auch anders beim Zoll. Als ich neulich mein "böses" 12cm Einhand- Klappmesser aus den USA beim Zoll abholte, lief das so:
- Zettelchen von der Post abgeben
- Päckchen aufmachen (Mann hinterm Tresen: "Na, das is ma 'n Messer")
- Rechnung zeigen
- 8 1/2 % Zoll und 19% MWSt. zahlen (ohne lamentieren, das bringt nichts)
- alles in die -zig erhaltenen Formulare einwickeln :irre:
- und nach ca. 5 Min. nach Hause fahren.... :hehe:

Bin ich da ein Einzelfall ?

Grüße, chex
 
Chex ist sicherlich kein Einzelfall.
Ich hab letzte Woche ein Schwert vom Zoll geholt und ausser freundlichem Interesse ist mir da auch nix wiederfahren. Einer der Zollbeamten meinte nur noch "sie wissen, dass das Führen seit dem 01.04. nicht mehr erlaubt ist, oder?" und im Nachsatz "schöne neue Welt" mit einem schmunzeln...

Geht also durchaus auch anders und vernünftig! Sind halt alles nur Menschen...

Im übrigen wurde mir gesagt, dass es eigentlich auf jedem Zollamt zumindest ein, zwei Mitarbeiter gibt, die up to date was Waffenrecht (zumindest zolltechnisch) angeht sein sollen. Inwieweit das überall so ist kann ich allerdings nicht beurteilen.

Grüße,
rfindigo
 
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