Messer vom Zoll abholen. Führen?

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Ganz einfach:
Namen aufschreiben, zum Anwalt gehen (wirkt besser) und eine Beschwerde einreichen mit dem Hinweis, dass beim Beamten dringender Schulungsbedarf besteht.

Oder aber in der Hoffnung, das Messer doch gnädigerweise ausgehändigt zu bekommen, Demut mimen und damit leben, dass sich dann solche Dinge nie ändern werden.

Das erste würde ich´mal keinem Empfehlen, einige Zöllner kommen gelernterweise aus ganz anderer Beamtenbereichen der Verwaltung und sind ausserdem auch nur Menschen wie Du und ich. Da auch keine Probleme gemacht wurden ausser der Massregelung....

Oder habt Ihr Eure Eltern auch gleich beim Jugenamt angezeigt wenn Sie Euch eine ungerechtfertigte Standpauke gehalten haben?
(Verglech hinkt ein wenig, Ihr wisst aber was ich meine)

Lasst uns inständig auf die Rechtsprechung hoffen, damit die Staatsdiener einen Handlungshinweis erhalten.
 
Bin ich da ein Einzelfall ?

Nein. Das geht mir genau so und ging mir schon immer so.
Aber erstens gibts überall Pfeifen, sicher auch beim Zoll. Zweitens ist das aktuelle WaffG ja nicht mal denen klar, die es beschlossen haben. Warum soll dann ein Zollbemater mehr wissen?

Ok, die Waffenscheinnummer und der Straftatbestand sind hinreichend peinlich. Da kann man jetzt natürlich ein ganz grosses Fass aufmachen. Wer zuviel Zeit für überflüssiges hat.


Pitter
 
Ich fliege dieses Jahr mal wieder über Frankfurt nach Alaska und retour, begleiten werden mich ein Camp Tramp und andere scharfe Sachen. Natürlich kommen alle Messer in den Ortliebsack (Fluggepäck), den ich mit einem Vorhängeschloss sichere. Bin mal gespannt, ob es bei der Rückreise auch Probleme gibt!?

Grizzly
 
Ist dem wirklich so ?

Schwachsinn hoch 10 hat er Dir erzählt.
1. Transport ist kein Führen (das Messer ist ja in einem Paket, also ist ist es nicht zugriffsbereit)
2. Ein Waffenschein berechtigt zum Führen der in ihm eingetragenen Schusswaffe(n)
3. OT zur Abrundung:
- ein Jagdschein berechtigt zum Führen der Waffen im Revier bzw. auf dem Weg dort hin. Das bezieht sich aber auch auf die in der WBK eingetragenen Schusswaffen.
- Sportschützen können mit ihrer WBK im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Sportes ihre in der WBK eigetragenen Schusswaffen transportieren (nicht führen, also nicht zugriffs-/schussbereit)
4. Eine Führerlaubnis welcher Art gibt es für Messer nicht.
Entweder nicht durch 42a WaffG erfasst -> Führen aus jedem Grund oder
erfasst durch 42a -> Führen nur wenn durch die Ausnahmetatbestände gedeckt. Also selbst wenn das Messer ohne Paket verschickt wird (oder der Karton kaputt geht) muss ein "Führen" im Zusammenhang mit dem Kauf eines Messers erlaubt sein. Sonst müßten seit 1.4. alle Geschäfte ihre Ware versiegelt dem Kunde übergeben.
 
Moin.

Weil es hier am ehesten passt und ganz aktuell heute passiert ist.

War beim Berliner Zoll zwei Cold Steel Bird & Trout und ein pseudo Wostenholm Backlock abholen.

Nach dem Öffnen des Umschlags kam als erstes die Frage ob das CS ein Wurfmesser sei. Das wäre dann nämlich verboten:irre:

Dann der ungelenke Versuch, das Backlock einhändig zu öffnen. Das wäre sonst nämlich auch verboten.:irre::irre:

Tut mir ja nun leid, - aber ich bin da leider nicht der Typ für "Lächeln und sich seinen Teil denken".

Ich habe den Mann dan gefragt, ob ihm sein Vorgesetzter diesen Schwachsinn (ja, ich habe Schwachsinn gesagt) erzählt hat, oder woher sein Unwissen stammt.

Es endete damit, dass ein Bürger (ich) drei Zollbeamte (kaamen noch zwei neugierige Kollegen dazu) über die Änderungen im WaffG aufgeklärt hat. Einer hat dann am Rechner nachgeschaut und laut durch den Raum gerufen, das der "Kunde" völlig recht habe.

Was mich unglaublich an der Sache stört ist, dass da scheinbar irgendein Vorwand gesucht wurde um sich wichtig zu machen.

Dass zwischen Erwerb und Führen ein gewaltiger Unterschied besteht, war erst einmal egal. Und dann das krampfhafte Bemühen, wenigstens eins der Messer irgendwie als "böse" einzustufen, macht mich mehr als nachdenklich.

Bin gespannt, was da in Zukunft noch passiert.
Dieses Wischiwaschigesetz, dass niemand wirklich versteht, bietet eine perfekte Arbeitsgrundlage für all die kleinen Möchtegern-Blockwarte in unserer Republik.

Gruß
chamenos
 
Hi Chamenos,

da hätten wir ja fast ein Stelldichein auf dem Zollamt gehabt. Ich habe gestern ein Buck 119 abgholt und ein paar Debatten mit der Zöllnerin über den Wert des Messers und die Einstufung als Geschenk gehabt. Ihr Argument: Der Absender ist eine Firma, die kann nichts verschenken.

Letzlich hat sie mir das Messer aber ausgehändigt, auf das Verzollen hat sie verzichtet. Sie hat das Messer aber auch nicht in Augenschein genommen. Es hat sie nicht die Bohne interessiert. Und neues Waffengesetzt und andere Themen wurden nicht angesprochen.

Also von daher: alles easy.

Viele Grüße,
Herbert
 
Dieses Wischiwaschigesetz, dass niemand wirklich versteht, bietet eine perfekte Arbeitsgrundlage für all die kleinen Möchtegern-Blockwarte in unserer Republik.

Gruß
chamenos


auf den punkt gebracht! und dies noch in verbindung mit der sinnlosigkeit SEIN recht hier in D gerichtlich durchzusetzen......

mittlerweile finde ich die diskussionen hier über das was eigentlich "recht" an der sache ist nutzlos. fatkisch ist man jetzt in der praxis jedem antimessertyp ausgeliefert, sofern er befugnisse hat. s.o.

langfristig gesehen helfen da anscheinend nur wirklich mal grundsätzliche urteile auf die man sich berufen kann.


zu diesen ganzen zoll/behörden/polizeigeschichten aber mal grundsätzlich nachgefragt: klaro, wenn man was entgegnet muß das niemand ernst nehmen. ab welcher art von "schriftstück" wird man soweit ernstgenommen, daß der jeweilige beamte davor zurückschreckt einfach "draufloseinzuziehen"?

- ausgedruckte mail von minister, behörde o.ä. wo was zugunsten der sache steht?

-wffg als solches immer dabei?

könnte man nicht hier im forum, einen thread der "antworten" einrichten, wo mal gesammelt dokumente bereitliegen, die im gegebenen fall nützlich sein könnten?

nicht jeder liest jeden tag mit, so manche interessante antwort von behörden o.ä. geht im threadwald hier unter und manchmal helfen auch kleinste dinge schon, den omnipotenten machtgelüsten einiger beamter die luft rauszunehmen.


das würde ich sehr begrüßen und erspart evtl. auch viele immergleiche nachfragen.

lg
 
könnte man nicht hier im forum, einen thread der "antworten" einrichten, wo mal gesammelt dokumente bereitliegen, die im gegebenen fall nützlich sein könnten?

lg

Gute Idee. Aber Du bist nicht der erste, der sie schreibt.

http://www.messerforum.net/showthread.php?t=56023&highlight=Antworten+auf

nur leider wird die gute Idee des Threads durch tausenderlei andere Posts verwässert.

Liebe Mods

wäre es möglich, aus dem oben genannten Thread die konkreten Behörden- und andere wichtige Antworten in einen separaten Thread zu stellen (und würdet ihr das auch tun?)

Viele Grüße,
Herbert
 
Gute Idee. Aber Du bist nicht der erste, der sie schreibt.

wäre es möglich, aus dem oben genannten Thread die konkreten Behörden- und andere wichtige Antworten in einen separaten Thread zu stellen (und würdet ihr das auch tun?)
Klar, warum nicht, man kann den bestehenden thread sogar weiterlaufen lassen, und nur die Antworten abtrennen = kopieren, verschieben, anpinnen und als eigenen thread laufen lassen.
Aber viel darfst Du davon nicht erwarten, keine 12h und die erste Frage nach diesem thread wird kommen...

Wat sacht die Obrichkeit ? - direkt geschlossen, wenn was nachkommt, kann ein anderer mod oder ich das dort reinkopieren. Ich habe jetzt keine Lust, die ganzen verstreuten Antworten im Forum zu suchen, um sie dort einzubauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
OT gelöscht (allgemeines bla bla über Zollbehörden)
Thread geschlossen (OT)
 
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