Messer vor 3 Wochen gekauft und schon Riss im Holz!

Tang0

Mitglied
Beiträge
4
Hallo und guten Abend,

vor 3 Wochen haben wir uns ein paar Messer der Burgvogel Natura Line im Internet bestellt und diese auch erhalten.

Als ich das Messer heute Abend in die Hand nahm, ist mir aufgefallen, dass sich auf beiden Seiten des Griffes am kleinen Mehrzweckmesser Risse im Holz gebildet haben.
Auf einer Seite 2,5cm lang, auf der anderen 1cm.

Nun sind die 14 Tage Rückgabefrist ja rum, aber meiner Meinung nach ist das bei dem Messer ein Material oder auch Arbeitsfehler oder so...
Muß ich damit leben oder kann man das umtauschen?

Das Messer wurde nicht in der Spülmaschine gespült und bisher von uns vielleicht 6x benutzt, da meine Frau etwas Respekt vor der Schärfe hat.

Könnt ihr mir sagen was wir da machen können? Gibt es ein Rückgaberecht auf sowas? Oder kann/muß man sich direkt an Burgvogel wenden?

Wir sind ziemlich enttäuscht, da dies unsere ersten wirklich guten Messer sind und nun hat gleich eines einen Defekt. Und dieses Messer war nicht gerade billig.

Ich hoffe ihr könnt uns helfen und wisst Rat.

Danke schon mal...

Grüße
Thore

PS: Hier die Bilder :(

34tvuv33.jpg


foqu38p8.jpg
 
Ob man das als Materialfehler sehen kann, ist sicher grenzwertig.

Ich würde trotzdem versuchen, das Messer umzutauschen, da Holzgriffe mit der Zeit dazu neigen zu schrumpfen. D.h., dann würden sich die Risse noch erweitern.

-Walter
 
das holz dürfte nicht genug abgelagert gewesen sein. also nicht unbedingt materialfehler, eher misshandeltes material.
ich würde denen das foto schicken und eine kulanz als gutschrift verlangen( - 25%) oder zurückgeben.
sowas kann man als "b-ware" verkaufen, und ein käufer könnte sich die risse mit loctite 401 schliessen, was diese
wohl stabilisieren dürfte.
aber womöglich wird dich der händler fragen, ob du das teil in die spülmaschine gesteckt hast...??
was du hoffentlich nicht tatest--oder.
 
Hat er nicht! Wer lesen kann ist klar im Vorteil! ;-)))

Ich würde auf einen Umtausch bestehen, denn eine "Nachbesserung" hat hier m.E. keinen Sinn.

Viel Erfolg.
 
Hallo,

selbstverständlich muss der Verkäufer dieses Messers im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften für solche Materialfehler einstehen und mindesten 6 Monate entweder
reparieren oder umtauschen. Nach deinen Angaben hast du ja keine Schuld an den
Sprüngen im Holz. Bei einem hochwertigen Messer empfinde ich solche Defekte
als inakzeptabel :rolleyes:


Grüße

Gandalf
 
Zurück