Messeretui mit Schloss?

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tim-walker

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Hallo erstmal!

Kann ich mein Einhandmesser führen wenn ich es in einem Etui führe an das ich ein Schloss angebracht habe? oder kann ich da trotzdem noch probleme bekommen ?

mfg
 
Kann ich mein Einhandmesser führen wenn ich es in einem Etui führe an das ich ein Schloss angebracht habe?
Dennoch ja.
Aus dem WaffG:
Absatz 1 gilt nicht (...)
2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
Da dein Etui ja verschlossen ist, sollte kein Problem bestehen.

oder kann ich da trotzdem noch probleme bekommen ?
Kann man immer.:irre:
Wenn Du eine absolut sicherer Rechtsberatung mit Garantie willst, ist das hier sicherlich nicht der richtige Ort.
Es kann natürlich sein, dass ein Polizist Dir nicht glaubt oder nichts von dem genannten Ziat weiß.
Dann kann es auch Probleme geben, aber wie gesagt, rechtlich ist das schon ein guter weg.:super:

Ich würde mich übrigens sehr über ein Bild des Etuis freuen!:hehe:
Wäre sicher eine interessante Anregung.
 
Ich hab mir z. B. diese kleine Gürteltasche zugelegt http://www.mytoys.de/Jack-Wolfskin-...ucksäcke-Taschen/KID/de-mt.sp.ca02.20/1870287 die ich gelegentlich für das Mitführen eines Einhandmessers (oder eines Messer, dem man mit viel Fantasie eine Waffeneigenschaft andichten könnte) benutze.

Da passt selbst ein großes Einhandmesser (z. B. das Alpha One) plus Geldbeutel rein und das kleine Zahlenschloss schützt nicht nur vor übermotivierten Polizisten, sondern gleichzeitig auch vor Langfingern :super:
 
Nette Idee, sein Messer vor sich selber wegzuschließen :ahaa:
Mag ja angehen, wenn man seine Messerlieferungen vom Zoll abholt bzw. die frisch erworbenen Schätze aus überwachten Kaufbörsen sicher nach Hause bringen will, aber was soll das im täglichen Leben, mit Schlössern an der Tasche herumzulaufen. Ich will das Messer, daß ich dabei habe ja auch benutzen, und sobald ich das tue gerate ich doch wieder in Konflikt mit der bestehenden Rechtslage. Also, ich kann eure Schloßeuphorie nicht so richtig nachvollziehen. :confused:

Gruß Yuegung
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, ich kann eure Schoßeuphorie nicht so richtig nachvollziehen. :confused:

Ich schon...

Verzweifelt versucht man, ein Möglichkeit zu finden, um sein Messer
legal in der Öffentlichkeit "führen" zu können. Wenn du jetzt natürlich
ein Problem damit hast, es zu benutzen, weil du ja mit der akutellen
Rechtslage dann im Konflikt bist, gut dann kannst du es gleich sein
lassen.:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde die Idee super :super: ich habe mir selbst auch eine Verriegelung mit Schloss für eines meiner Behältnisse gebastelt, um im Fall einer Kontrolle nicht mit heruntergelassener Hose dazustehen :hehe:
 
Ich will das Messer, daß ich dabei habe ja auch benutzen, und sobald ich das tue gerate ich doch wieder in Konflikt mit der bestehenden Rechtslage.

Hi,

sehe ich anders, denn sobald du das Messer benutzt, hast du ja hoffentlich diesen sozial adäquaten Grund...

Über Sinnhaftigkeit eines derartigen Schlosses an Taschen kann man bestimmt geteilter Meinung sein, rechtlich sehe ich jedoch kein Problem. Es sei aber deutlich darauf hingewiesen, dass es komplett wurscht ist, wie ich oder wir hier im Forum das Ganze sehen, 100%ige Sicherheit wirst du eh nicht bekommen können.

Greez
Wischi
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Messer führen oder transportiern

...
Kann ich mein Einhandmesser führen wenn ich es in einem Etui führe an das ich ein Schloss angebracht habe?

Nur zur Klarstellung der Begriffsbestimmungen:
Wenn das Messer sich in einem verschlossenen Etui befindet wird das Messer nicht "geführt" sondern "transportiert".
Und das ist selbstverständlich grundsätzlich legal.

cut
 
AW: Messer führen oder transportiern

Genau das ist eben das Problem.

Der Transport unterscheidet sich erst dann vom Führen, wenn des
Einhandmesser in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt wird.
Für manche mag es reichen, wenn der Gegenstand ganz unten
im Rucksakc liegt und nicht griffbereit ist, für andere eben nicht.
Sobald allerdings ein Schloss davor ist, sehe ich persönlich das
unproblematisch.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
An was für ein Schloss hattest Du denn so gedacht:

Vielleicht eins von denen:

http://www.google.de/images?client=...esult_group&ct=title&resnum=6&ved=0CEgQsAQwBQ

oder dachtest Du an eins mit Zahlenkombination. :D

Falls man kein stadtbekannter trunksüchtiger Schläger ist, sollte man sich doch einfach mal trauen, auf den Ausnahmen zu bestehen. Wenn dieses Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, und man sich überhaupt darum scheren muss, woran ja mittlerweile klare Zweifel geäußert werden.

Der gesamte gedankliche Ansatz ist vollkommener Quatsch: Man kann kein Messer z. B. in Mordabsicht in einem verschlossenen Behältnis führen, ohne Ärger zu bekommen bzw. heilt das Behältnis nicht den Zweck. In allen anderen Fällen, wo der Zweck ok ist, greifen die Ausnahmen. Das wäre ein klassischer "Catch 22": Wenn Zweifel daran begründet sind, dass das Messer zu anderen als anerkannten Zwecken geführt werden, ist es weg, verschlossen oder nicht.

Ein Idiot von Polizist, der anders handelte.

Außerdem bezog sich die Regelung in der Gesetzesbegründung auf die Anscheinswaffen. Daher ist auch deshalb diese Diskussion völlig überflüssig.

Schließlich ist das Forum für mich immer noch ein Ort, wo über die Freude am Erwerb, am Sammeln und am Führen / Benutzen von Messern geschrieben wird und eben der Wunsch, dies möglichst unbeschränkt zu tun und eben nicht ein Ort, wo man sich das Hirn zermartert mit Ideen, die dem diametral entgegen stehen. Ich weiß, dass manche Leute erfinderischer waren, sich selbst Fesseln anzulegen, als darin, diese los zu werden, es bereitet mir auch immer noch Schmerzen, trotzdem betrachte ich das Forum immer noch so positiv.

Du tust Dir keinen Gefallen, wenn Du diese Idee weiter verfolgst. In meinen Augen machst Du dich in Wirklichkeit lächerlich, solltest Du tatsächlich einmal in diesem Land kontrolliert werden. Stell Dich einmal mit einem Gürteletui mit Vorhängeschloss vor. Das sieht doch aus, als wäre die Sado - Maso - Kostümierung nicht vollständig.:lach: Ich bin kein Polizist, aber ich würde Dich auslachen.

Also lass es einfach.
 
Moin

Wer mal den Begriff " Zahlenschloss " in die Suche eingibt wird feststellen, dass das Thema nicht neu ist.

Daher hier dicht.
 
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