Messergesetze - Böse Messer [keine Diskussion!]

Erka

Mitglied
Beiträge
1.090
Im Thema Messergesetze
habe ich vorgeschlagen, Bilder von harmlos aussehenden Messern zu Verfügung zu stellen, die nach dem Gesetzesentwurf künftig verboten wären. Bilder von Dolchen oder großen Tantos mit Camo-Beschichtung und Paracord-Wicklung wären hier also weniger geeignet ;)

Wenn ich den Entwurf richtig intepretiere, wären z.B. unten angefügtes folgendes Messer meiner Tochter dann verboten, wenn der Klingenrücken aus Designgründen noch einen partiellen, nicht scharfen Anschliff hätte (Nach 2.1.5.4). Geschätzte Gesamtlänge übrigens ca. 15 cm, ich hab's gerade nicht griffbereit. Seehr gefährlich!

Bitte gebt mit an, welche der Kriterien nach dem Entwurf zutreffen würden.

Grüße Rainer

Edit: Wenn Ihr hier Bilder einstellt, dann bitte nur, wenn Ihr damit keine fremden Rechte verletzt (also am besten selbst fotografiert), und wenn Ihr damit einverstanden seind, dass andere diese Bilder bei Bedarf für Schreiben an Politiker nutzen.

Auszug aus dem Antrag zur Definition von Messern mit Waffeneigenschaft, Anlage 1, Abschnitt1 Unterabschnitt 2:
2.1.5.4
einschneidige Klinge, bei der die zumindest in diesem Bereich ge- oder angeschliffene Rückenlinie konvex zur ebenfalls konvex verlaufenden Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Spearpointform),
2.1.6
mit feststehender Klinge, sofern die Klinge
- eine Länge von insgesamt mehr als 12 cm aufweist und
- keinen sich über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25 % der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft,
2.1.7
mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ,“.

Hier nochmal Links zum Antrag der SPD und zum wesentlich weitergehenden Antrag der Grünen / Bündnis 90
 

Anhänge

  • Böses_Messer_1.jpg
    Böses_Messer_1.jpg
    22,9 KB · Aufrufe: 384
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer

Dieses Messer hier müsste dann wiederum erlaubt sein, weil die Klinge unter 12 cm ist (Gesamtlänge 21,2 cm), und der Klingenrücken gerade ist:
 

Anhänge

  • Erka-3803_N690_CarbonComposit_800.jpg
    Erka-3803_N690_CarbonComposit_800.jpg
    32,8 KB · Aufrufe: 646
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer

Damit wäre dieses Tepichmesser dann illegal. Ich hab das Bild aus siebensterns aktuellen Beitrag in der Gallerie geklaut, hoffe das geht klar :)

Gruß, Jan.
 

Anhänge

  • stihl.jpg
    stihl.jpg
    38,3 KB · Aufrufe: 475
AW: Messergesetze - Böse Messer

Richtig. Es heiß oder! Damit ist auch das Teppichmesser illegal. Alle anderen Messer mit Abbrechklingen übrigens auch, da sie einhändig zu verriegeln sind. Diese z.B.:
 

Anhänge

  • abbrechklinge.jpg
    abbrechklinge.jpg
    23,2 KB · Aufrufe: 73
AW: Messergesetze - Böse Messer

Noch so ein potentielles "Böse-Buben"-Messer, das u.U. nicht mehr zugriffsbereit geführt/getragen werden darf...

:teuflisch

EDIT:[...] 2.1.7
mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist ,“[...]
 

Anhänge

  • Mercator Messer.jpg
    Mercator Messer.jpg
    4,4 KB · Aufrufe: 241
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer

Das heisst im Klartext, dass Klingenrückenlinie und Schneidenlinie über mindestens 75% der KLingenlänge parallel zueinander verlaufen müssen, und dass der Bereich der die Spitze bildet (wo also Klingenrücken- und Schneidenlinie aufeinander zulaufen) maximal 25% der KLingenlänge ausmachen darf.

Genau. Damit wären dann auch die meisten Küchenmesser verboten. Diese z.B.:
 

Anhänge

  • kuechenm.jpg
    kuechenm.jpg
    10,9 KB · Aufrufe: 143
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer

@ Armin II

Das sehe ich anders.
Bei Messern, die mit beiden Händen geöffnet werden, wird die Klinge mit Hilfe der zweiten Hand in die Verriegelung gedrückt. Wenn das anders gemeint wäre, würde dort m.E. nicht "einhändig" stehen, sondern nur "feststellbar".


Und weil das hier die Galerie ist:

rookie707fert800.jpg
 
AW: Messergesetze - Böse Messer

Ich entnehme für einen Artikel für die IMSW folgende Bilder!

Sollte eines dieser Bilder nicht frei von Rechten dritter sind gibt es Ärger bei dem der es hier eingestellt hat, da einwandfrei und klar im Startpost steht das nur solche Bilder hier eingestellt werden sollten.



Nehme ich in jedem Fall. Verboten, da Drop Point.
http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=43060&d=1195522872

da selbstständig verriegelnd
http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=43063&d=1195548407

da selbstständig verriegelnd
http://web.a-schnabel.de/For07/dragonflyfert800.jpg




Abgesehen davon habe ich soebend jede menge OT gelöscht und Verwarnungen mit Punkten wegen OT vergeben!

Es ist echt eine schweinere wie Leute Kostruktiv gemeinte Threads mit ihrem Scheiss vollspammen, es wird hier in zig Threads über die Vorlage geplaudert! Das hier ist ein Arbeits-Thread in dem FREIE Bilder gesucht werden. Daher freie Bilder posten oder einfach mal die Fresse halten.

Danke an alle Bilder Spender.

El
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Noch ein Kandidat.


Selbständig feststellend,ist ja ein Messer mit liner-lock.


Gruß William
 

Anhänge

  • RIMG0001.jpg
    RIMG0001.jpg
    58,7 KB · Aufrufe: 140
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Ausnahmsweise mal ein Artikel aus dem IMSW Mitarbeiter Forum, damit klar wird worum es geht:


Erster Entwurf des Artikels Betroffene Messer:


Im folgenden geben wir wieder welche Messer aufgrund der Gesetzesinitiative künftig eingeschränkt werden würden.

Diese Messer dürften nicht mehr zugriffsbereit geführt werden, daher sie dürften nur noch gut verpackt im öffentlichem Raum trasportiert werden. Das Tragen im Holster, das Tragen in der Hosentasche, das aufbewahren im Handschuhfach eines Autos (Handschuhfach nicht abgeschlossen oder gar das in der Hand halten oder benutzen wäre verboten.


1.
Feststehende oder Feststellbare Messer mit folgenden Klingenformen:

1a Symmetrisch zur Spitze verlaufende Klinge mit beidseitigem durchgehenden oder bereichsweisen Schliff (Dolchform),

1b Einschneidige Klinge, bei der die Rückenlinie konkav zur konvex verlaufenden Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Bowieform)

1c Einschneidige Klinge, bei der Schneide- und/oder Rückenlinie winklig in die Klingenspitze übergehen (Tantoform),

1d Einschneidige Klinge, bei der die zumindest in diesem Bereich ge- oder angeschliffene Rückenlinie konvex zur ebenfalls konvex verlaufenden Schneidelinie in die Klingenspitze übergeht (Spearpointform),


2.
Feststehende Messer mit einer Länge von mehr als 12 cm und keinen sich über die gesamte Klingenlänge von der Rückenlinie zur Schneidelinie verringernden Querschnitt aufweist oder über ein Maß von mehr als 25 % der Gesamtklingenlänge unter Reduzierung der Klingenbreite zur Klingenspitze zuläuft,

3.
Klappmesser mit mit feststellbarer Klinge, sofern die Klinge eine Länge von mehr als 8,5 cm aufweist oder einhändig feststellbar ist.


Im folgenden zeigen wir ihnen Messer die vom Entwurf betroffen sein würden.

Betroffen da Spearpointform Klingenform (Fall 1 d)
attachment.php


Betroffen da einhändig feststellbar (Fall 3)
http://www.messerforum.net/attachment.php?attachmentid=43063&d=1195548407

Betroffen da einhändig feststellbar (Fall 3)
http://web.a-schnabel.de/For07/dragonflyfert800.jpg

Betroffen da einhändig feststellbar (Fall 3)
http://www.messerforum.net/fotoalbum/showfull.php?photo=6008


Gesucht sind kleine nette Klappmesser, schöne Fixed Spearpoints, Bowies usw. Alles Messer die möglichst auch bei empfindlichen Naturen kein: "Das zeug sollte verboten sein." auslößt.

Gruss
El
 
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Wenn ich Punkt 1b des Entwurfes richtig verstehe, wäre mein geliebtes, wunderhübsches, kleines BlackJack Slick in Zukunft auch verboten. :staun: :confused:

Falls ihr dieses Messer als Beispiel für ein "böses Messer" repräsentativ findet, mache ich demnächst gerne auch noch mal bessere Bilder.

82 mm bitterböse Bowie-Klingenlänge:
 

Anhänge

  • DSCI0094.jpg
    DSCI0094.jpg
    70,1 KB · Aufrufe: 111
  • DSCI0096.jpg
    DSCI0096.jpg
    76,6 KB · Aufrufe: 159
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Das war bis jetzt das mit Abstand beste Bild, danke.
Das Bowie wird auch übernommen (mit Maßstab)

Keine schnuckeligen Tantos?
 
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Neuer Versuch, mich zu beteiligen:

Das allgemein bekannte Victorinox RescueTool mit 8,6 cm langer Klinge fällt in beiden Ausführungen unter das diskutierte Gesetz.

Der passende, offizielle Werbeslogan: Victorinox RescueTool - Geschaffen um Leben zu retten!

Offizielle Pressebilder unter:

http://www.photopress.ch/showCustomerTheme.do?oid=1071111118701
oder
http://www.photopress.ch/image/Victorinox/Multi-Tools/NEU/RescueTool

Zur Info bzgl. Copyright Downloads:
Alle Bilder, die sich für einen Download öffnen lassen, dürfen für redaktionelle Zwecke in sämtlichen Printmedien frei verwendet werden. Die Quellenangabe ist Pflicht "Photopress/Fotograf". Eine Zusendung eines Belegexemplares ist nicht Bedingung, würde uns aber sehr freuen.

Die Verwendung der Bilder der Datenbank www.photopress.ch für jeden anderen Zweck (klassische Werbung, Flyers, Internet usw.) darf nicht ohne Wissen von Photopress AG geschehen. Copyrights können Photopress AG abgekauft werden.


Schönen Gruß,
midnightsurfer
 
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

r.j. martin tanto kommt gleich. muss noch schnell ablichten. hoffentlich ist das messer zivil genug.
würde mich freuen, wenn eines verwendung für die IMSW findet.

ba1cfc03.jpg


b926580d.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Messergesetze - Böse Messer [keine Diskusion !]

Kann es ein Kindchenschema bei Messern geben? Mein kleines Spydie Navigator Blue Almite wirkt jedenfalls so...Großes Kullerauge, hohe Stirn...so etwas soll böse sein?

 
Zurück