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Schon absurd, was da alles verboten werden soll, wenn man bedenkt, wie groß der Anteil solcher Messer am Gesamtbestand in D ist, ohne dass damit etwas passiert.
Bild 1 ist mein Lieblingsmesser. Eigenhändig hergestelltes Bowie, das ja durch den nicht ganz durchgehenden, da an der Spitze angeschliffenen aber nicht scharfen Klingenrücken und die Bowieform auch unter dieses Gesetz fallen würde. Ist zwar ein bisschen groß, aber hat schon mal jemand versucht mit einer 6 Zentimeter langen Klinge einen 20 Zentimeter breiten Leib Brot zu schneiden? Viel Spaß.
Bild 2 im Anhang ist ein Opinel, das ich mal meiner Frau geschenkt hab. Wäre auch verboten, da ja einhändig feststellbar.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann spielt die Klingenlänge erst einmal keine Rolle, sondern es kommt auf die Klingenform an.
Dann müßten die nachfolgenden Messer alle davon betroffen sein:
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