Guten Abend Jungs
Ich hatte da vor längerer Zeit schon mal eine Idee, als ich mich so unsagbar über die gesetzlichen Beschränkungen für Messer ärgern musste (z.B.hier ): Wie wär's denn mit einer "Messersammlerlizenz"?? Um diese zu erhalten muss man eine Prüfung ablegen (Was enthält die denn alles? Messererkennung? Stahlkunde? Umgang mit Messern, streicheln und so.. ??? Macht doch mal Vorschläge!) und wenn man die bestanden hat (muss natürlich schon ein gewisses Niveau haben) ist man ausgewiesener Messersammler. Man kann dann mit diesem Status Messer kaufen und tragen, unabhängig von gesetzlichen Beschränkungen; der Kauf solcher Messer wird dann aber eingetragen in ein (vertrauliches!!!)Register und falls mal irgendwer was anstellt mit so nem Messer, kann der Fiskus im Register nachschauen, wer so eins hat und allenfalls mal Kontakt mit demjenigen aufnehmen
Das Problem ist natürlich, wenn ein "Übeltäter" das Messer auf dem Schwarzmarkt gekauft hat, aber meine Idee ist auch nicht ausgereift.
Was meint Ihr? Veränderungen? Grundsätzliches?
(Eigentlich ist mir schon klar, dass der Fiskus wohl nie auf eine solchen Vorschlag eingehen wird, aber wenigstens kann man ja die Idee spinnen )
Also, lasst hören
Noodle
Ich hatte da vor längerer Zeit schon mal eine Idee, als ich mich so unsagbar über die gesetzlichen Beschränkungen für Messer ärgern musste (z.B.hier ): Wie wär's denn mit einer "Messersammlerlizenz"?? Um diese zu erhalten muss man eine Prüfung ablegen (Was enthält die denn alles? Messererkennung? Stahlkunde? Umgang mit Messern, streicheln und so.. ??? Macht doch mal Vorschläge!) und wenn man die bestanden hat (muss natürlich schon ein gewisses Niveau haben) ist man ausgewiesener Messersammler. Man kann dann mit diesem Status Messer kaufen und tragen, unabhängig von gesetzlichen Beschränkungen; der Kauf solcher Messer wird dann aber eingetragen in ein (vertrauliches!!!)Register und falls mal irgendwer was anstellt mit so nem Messer, kann der Fiskus im Register nachschauen, wer so eins hat und allenfalls mal Kontakt mit demjenigen aufnehmen
Das Problem ist natürlich, wenn ein "Übeltäter" das Messer auf dem Schwarzmarkt gekauft hat, aber meine Idee ist auch nicht ausgereift.
Was meint Ihr? Veränderungen? Grundsätzliches?
(Eigentlich ist mir schon klar, dass der Fiskus wohl nie auf eine solchen Vorschlag eingehen wird, aber wenigstens kann man ja die Idee spinnen )
Also, lasst hören
Noodle