"Messersammlerlizenz"

Noodle

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Guten Abend Jungs

Ich hatte da vor längerer Zeit schon mal eine Idee, als ich mich so unsagbar über die gesetzlichen Beschränkungen für Messer ärgern musste (z.B.hier ): Wie wär's denn mit einer "Messersammlerlizenz"?? Um diese zu erhalten muss man eine Prüfung ablegen (Was enthält die denn alles? Messererkennung? Stahlkunde? Umgang mit Messern, streicheln und so.. :hehe: ??? Macht doch mal Vorschläge!) und wenn man die bestanden hat (muss natürlich schon ein gewisses Niveau haben) ist man ausgewiesener Messersammler. Man kann dann mit diesem Status Messer kaufen und tragen, unabhängig von gesetzlichen Beschränkungen; der Kauf solcher Messer wird dann aber eingetragen in ein (vertrauliches!!!)Register und falls mal irgendwer was anstellt mit so nem Messer, kann der Fiskus im Register nachschauen, wer so eins hat und allenfalls mal Kontakt mit demjenigen aufnehmen:irre: :irre:
Das Problem ist natürlich, wenn ein "Übeltäter" das Messer auf dem Schwarzmarkt gekauft hat, aber meine Idee ist auch nicht ausgereift.
Was meint Ihr? Veränderungen? Grundsätzliches?
(Eigentlich ist mir schon klar, dass der Fiskus wohl nie auf eine solchen Vorschlag eingehen wird, aber wenigstens kann man ja die Idee spinnen:glgl: )

Also, lasst hören

Noodle
 
In luxemburg gib es das, einen Waffenschein für Sammler. :p :irre: :p
Wird haupsächlich vergeben für antike Feuerwaffen oder Säbel.
Ein Freund von mir wollte eine Lizenz für seine (in LU verbotenen) Klappmesser haben, hat alles beantragt, auch bezahlt, und wurde auf der letzten Instanz, bei der Polizei ausgelacht (da hätten wir viel zu tun, wenn wir jedem für seine Messerchen einen Schein ausstellen müssten)
Nun hat er zwar bezahlt, hat trotzdem keinen Schein, er müsste wohl Feuerwaffen oder Säbel in der Sammlung haben, dann gings!
 
Lizenz ???

Bloß keine schlafenden Hunde wecken ! :ack:

Wegen der Vorkommnisse der letzten Woche werden z.Zt. bestimmt etliche Gesetzestexter und Verordnungsschreiber Rotieren, um den Erwerb und Besitz von allem was nicht Küchen-, Garten-, Friseur-, oder WasWeißIch-messer ist, neu zu reglementieren!

Und irgendwann hat dann jemand die 1234. Änderung zur 321. Ergänzung der 56. DVO zum 95. Anhang des Waffengesetzes fertiggeschrieben, bekommt dafür eine Beförderung und Messersammeln/-machen wird unter Aufsicht gestellt :staun: :( :mad: !

Nur nicht DAS !

Gruß Luftauge
 
Ausnahmegesetzte gibts schon - für antike Waffen zum Beispiel. Der "kleine Waffenschein" ist ebenfalls im Gespräch, finde ich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwandes und der Tatsache, daß damit nichts gelöst wird, unsinnig.
Die Idee - ernst gemeint oder nicht - kreist aber um ein zentrales Problem, das wir vermutlich alle haben: wie kann ich als friedlicher Messersammler meine Schätze behalten, wenn sie anderen verboten werden, und "der Welt" klar machen, daß das OK ist, weil ich ja ein lieber, verantwortungsvoller Kerl bin?
Antwort: gar nicht. Natürlich weiß ich von mir, daß ich mit den Dingern nicht auf Raubzug gehe, aber Gesetze gelten für alle. Ist wohl die bessere Idee, auf Lücken in der Logik von Gesetzesentwürfen hinzuweisen und damit das schlimmste zu verhindern - auch wenn man damit schnell in eine waffenapologetische Ecke rutscht/gerutscht wird.
Ist aber auch zu absurd, kleine Springer und andere "Taschenmesser" verbieten/"kürzen" zu wollen, wenn man (ab 18, was bekanntlich alles ändert :rolleyes: ) 'nen fetten schwarzen A-F Kampfdolch mit Schulterholster problemlos kaufen und tragen darf :glgl:
 
Ich bin dafür, das in einer Prüfung unbedingt folgende Punkte vorkommen sollten:
1. US-Crunch Pizza mit dem Option II schneiden!
2. Clearence mit dem Halo schätzen (selbstverständlich mit der eigenen linken Hand!)
3. LCC mit einem schweizer Messer zerlegen.

und denkt dran, schön locker bleiben und nicht so verbissen sein.
 
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