Messerstecherei am Berliner Hauptbahnhof

Was ist eigentlich mit der Tatwaffe?

Es ist auffallend und verwunderlich, daß bisher nichts genaueres über die Tatwaffe berichtet oder überhaupt bekanntgegeben wurde.
Es wäre für die Öffentlichkeit schon erfahrenswert, nicht nur welches Messer benutzt wurde sondern auch ob sich darauf die Fingerabdrücke des verhafteten 16-jährigen Schülers befinden - genauso übrigens, ob sich an der Hand oder der Kleidung des Verhafteten Blut- oder DNA-Spuren der Verletzten gefunden haben.

Einer der Verletzten soll Berichten gemäß mitgeteilt haben, mit einem als gefährlich eingeschätzen Virus infiziert zu sein, der vielleicht weitergegeben worden sei, dazu hätten Untersuchungen der Blutspuren am Tatwerkzeug ebenfalls die Aufklärung unterstützen können.

Man liest nun zwar, es würden über 100 Zeugen befragt, von festgestellten Sachbeweisen hört und sieht man aber bisher nichts, ebenso von einem Foto der Tatwaffe. Es ist viel von dem noch immer ausbleibenden Geständnis des Schülers die Rede, dabei wären Fingerabdrücke und Blutspuren zur Überführung eines Täters einschlägiger als Zeugenaussagen für sich genommen.

Muß man nun aus dem bisherigen Fehlen derselben schließen, daß der Junge bei seiner Verhaftung kein Messer bei sich trug, daß er Handschuhe an hatte, oder daß die Polizei gar keine Tatwaffe sichergestellt hat?
 
Hallo,

danke für die Antworten. Es gibt eine Pressemeldung, die ich erst wieder suchen muß, welche besagt, daß im vergangenen oder vorvergangenen Schuljahr ein Butterfly-Messer bei dem Schüler sichergestellt worden sei, das er mit in die Schule gebracht hätte - und dies sei ein Anlaß für einen Schulwechsel gewesen, oder so.

Zu dieser Zeit müßten die Butterfly-Messer aber schon verboten gewesen sein und es hätte eigentlich Ermittlungen geben müssen, woher es der bzw. wer es dem Schüler beschaft hatte.
 
Arco schrieb:
Zu dieser Zeit müßten die Butterfly-Messer aber schon verboten gewesen sein und es hätte eigentlich Ermittlungen geben müssen, woher es der bzw. wer es dem Schüler beschaft hatte.

Die Billigteile liegen hier auf Trödelmärkten immernoch sehr ungeniert auf den Verkaufstischen rum, neben Raubkopien und Fahrrädern dubioser Herkunft. Beschaffung ist also kein Problem.

In anderen Medien war von Multifunktionsmesser die Rede. Klingt nach Typ SAK.

stay rude
braces
 
gut das es opfern so weit geht das keiner mehr in lebensgefahr schwebt, hoffen wir das keine übertragung stattgefunden hat!

ansonsten hoffe ich das es ein butterfly war das is nämlich schon verboten und kann nicht mehr verboten werden!
dann merkt wohl auch der letzte, das verbote nichts bewirken!
 
Ich habe schon am 30.5. mit dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft telefoniert, er gibt aber keine Auskünfte da das Verfahren noch läuft.
Infos gibt es nur über die Webseite.
 
... ein Kumpel von mir hat das Visier abonniert. Dort würde im Editorial der JULI 2006 Ausgabe ein Schweizer Taschenmesser als Tatwaffe erwähnt.

Das wäre schon krass - oder ?? :confused:
 
Wieso wäre das denn so krass? Jedes Messer kann man da verwenden...nicht alles, was harmlos aussieht ist auch harmlos :rolleyes:
 
wirklich krass fände ich es, wenn ein messer verwendet worden wäre, welches mehr als 25euro kostet.

grüße, roland
 
Ich würde ehr sagen Glück gehabt...

Überlegt mal der Depp hätte nen größeres Messer zu Hand gehabt, dann währe die Sache wohl wesentlich schlimmer (tötlicher) ausgegangen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bitte ?

Es ist doch eigentlich vollkommen schnurz was für ein Messer bei diesem debilen Gemetzel genutzt wurde.

Das Einzige was die Sache so weit es geht putzig macht : Damit ist endgültig erwiesen das sämtliche Verschärfungen des Waffenrechts sinn & nutzlos sind.
( Man siehe hierzu das Verbot von Spazierstockdegen u.s.w. )
Wenn jemand morden will wird er es tun, selbst wenn er dazu einen Kugelschreiber durch das Ohr in das Hirn treiben müßte.
Gruß
Stefan
 
Wollte damit eigentlich mehr zum Ausdruck bringen, daß diesen Deppen völlig egal ist, ob ein Messer verboten, SV geeignet oder was auch immer ist.
Die denken und planen nicht! ...daß lernt man ja in der Schule und die wird nur sporadisch besucht!

Mit dem WaffG stimme ich dir voll und ganz zu, die gescheiterte Schul-, Integrations- und Familienpolitik, dieser und vorheriger Regierungen kann nicht durch das WaffG ausgebügelt werden! Wer Menschen verletzen will, schert sich einen Dreck um solche "Kleinigkeiten" wie Gesetze.

Hier liegt es an der Erziehung unserer Jugend!!
 
An der Sache ist so Einiges merkwürdig, viele Wellen hat sie jedoch nicht mehr geschlagen.

Man muß sich schon fragen,wie es kommt,daß ein Messerstecher nach Dutzenden Stichattacken auf einmal jemanden mit der Faust schlägt und angeblich deswegen von privaten Sicherheitsleuten festgesetzt wird. Daß diese Sicherheitsleute gegen jemanden vorgehen,der ein Messer in der Hand hat, ist wohl extrem unwahrscheinlich,denn es wäre regelmäßig zu aufwendig, diese Kräfte für solch einen Fall auszubilden.

Solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind,bleibt das alles Spekulation.
Eins ist allerdings klar : Solange man nicht den privaten Metallbesitz unterbindet,wird sich jemand,der es darauf anlegt, immer einen scharfen Flachstahl irgendeiner Art beschaffen können - auch für solch unheilige Zwecke.
 
@Fabi: mit 'krass' meinte ich, dass mit einem Schweizer Tachenmesser viele Politiker in Erklärungsnotstand geraten werden. Es hat sich somit gezeigt, dass alles für Straftaten geeignet ist. (War ein Schweizer Offizier nicht immer die Verkörperung von einem harmlosen Messer und wurde von Omas an Ihre Enkel verschenkt?)


Generell: es geht um die gestige Einstellung und das Verhalten jedes Einzelnen. Die Annäherung an die 100%tige Sicherheit kann man nicht durch Reglementierung erzielen. Sonst müßten seit dem jüngsten Zwischenfall (Amokfahrt auf Fanmeile) alle PKWs rund um Veranstaltungen verbannt werden. :staun:
 
....Es kommt sehr selten vor, dass Straftäter wirklich gute Messer besitzen, oder gar benutzen! Meist werden durch Sicherheitsbehörden billige Butterfly- und Springmesser oder Folder sichergestellt. Auch bei "größeren" Sachen handelt es sich meist um angeschliffen Zierwaffen (z.B. katana) aus dem Asia-Ramsch-Laden!

Trotzdem muß man achtgeben, dass die Politik nicht wieder voreilig sinnlose Gesetze erläßt. Ich erinnere nur an den Vorfall mit dem Gutenberggymasium. Man hat Vorderschaftrepetiererflinten mit Pistolengriff als Verbrechenstatbestand zugeordnet. Eine automatische Schrotflinte (z.B. SPAS) mit Pistolengriff ist weiterhin (WBK vorausgesetzt) erlaubt!
 
Nachtrag Presse-Echo:

Die Zeitschrift Visier hat sich dem Thema angenommen (Juli 20006 im Leitartikel "Startschuss")

Folgende Punkte waren mir dabei neu:

- Das benutzte Messer war laut Visier ein Schweizer Taschenmesser.

Sehr lesenswert, insbesonders die schön geschriebenen Schlussfolgerungen. Auch auf das im Bundestag durchgewinkte Messerverbot an ausgewählten Plätzen wird eingegangen.

Gruss
El
 
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