Messertragen in der Schweiz

hallo zusammen, also mir ist nicht ganz klar wie das juristisch gehandhabt werden wird?

denn nun gelten auch groessere einhaendig manuel zu bedienend folder nicht mehr als waffen, das freut mich auch, aber unter dem neuen artikel im gesetztesentwurf wird das tragen (EDC) doch IMHO wieder eingeschraenkt oder dem interperetationsspielraum der polizei etc.. ueberlassen, oder befuerchte was falsches?

das sackmesser guilt IMHO als unbedenklich, aber die anderen messer(die neu nicht mehr al waffe gelten)?



wie sehen das die juristen unter euch?

Auszug aus dem Entwurf:

"Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und
Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser,
wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare
Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände"


"Art. 28a (neu) Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände
Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das
Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:
a. nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe
Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
b. der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt
werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen
oder zu verletzen."



ich will endlich mal in CH ein vernuenftiges messer in der tasche haben koennen ohne gleich als krimineller verhaftet zu werden!
 
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