Messerverkauf Waffengesetz

Stefan O.

Mitglied
Messages
7
Hallo
Ich bin bei einen Kunsthandwerkermarkt angemeldet und überlege ein paar Replika zu verkaufen. Stilett und Dolch und Entermesser. Kommen die Kunden und ich selbst da mit dem Gesetz in Konflikt? Es ließt sich schwierig. Oder anders gefragt. Wenn die Messer in einer Schachtel verkauft werden, ist das legal? Oder Tor drei Visitenkarte und verschicken?
Mfg Stefan
 
Wenn Du ein Messer verkaufst, das als Waffe einzustufen ist, musst Du sicherstellen, dass der, der das Ding kauft, das Teil auch kaufen darf.
Waffen, Einhandmesser .... darf man nicht führen (vereinfacht). In ner zugeklebten (!) Schachtel verkauft und getragen ist kein "Führen".

Verbotene Gegenstände natürlich aussen vor, da gib es grundsätzlich kein legales Besitzen/Verkaufen.

Also alles im Grunde kein Problem. Wollte ich gerade schreiben ;) Plöd nur, dass es nicht nur das WaffG gibt. Schau mal hier:

Der rechtssichere Verkauf: von Messern im Internet

Ja, der Text ist nicht aktuell und ja, zu den interessanten Dingen fehlt eine Angabe der Rechtsnorm und ja, auch Anwälte können irren.

Was mich aufgeweckt hat, ist der Hinweis auf die Gewerbeordnung. Da bin ich raus, kein Plan. Kann also durchaus sein, und wird auch so sein, dass man für deine Frage mehrere Rechtsnormen heranziehen muss.

IMO, entweder Du willst es genau wissen; dann brauchst Du jemand, der sich in dem Thema umfassend auskennt. Das kann zB der Veranstalter sein (muss aber nicht).
Oder Du pfeiffst drauf und machst nach Gusto. Kann man machen, wird meistens gut gehen. Wo es nicht gut geht, liest man dann hier. Auch immer wieder spannend.

BTW, ich hab gerade die WaffVwV quergelesen. Ich mein, im Ernst, das kapiert doch kein normaler (tm) Mensch mehr ;)

Pitter
 
Last edited:
Hallo danke für die schnelle Antwort.
Ich habe meine Absichten nur auf Küchenmesser beschränkt und das dem Veranstalter geschrieben. Ja es ist kompliziert.
Guten Hinweis mit dem Internet! Das lasse ich auch bleiben.
 
Was auch gehen kann, ist sich bei der zuständigen Waffenbehörde zu erkundigen - je nachdem, wie die gestrickt sind (meine ist sehr nett und hilfsbereit).
Da es sich ja offensichtlich nicht um verbotene Gegenstände handelt, gibt's da auch nichts zu befürchten.
Auf jeden Fall wissen die Recht gut, wie das lokal gehandhabt wird und sollten verbindliche Auskunft geben können.

Viele Grüße,
Torsten
 
Was mich aufgeweckt hat, ist der Hinweis auf die Gewerbeordnung. Da bin ich raus, kein Plan. Kann also durchaus sein, und wird auch so sein, dass man für deine Frage mehrere Rechtsnormen heranziehen muss.

IMO, entweder Du willst es genau wissen; dann brauchst Du jemand, der sich in dem Thema umfassend auskennt. Das kann zB der Veranstalter sein (muss aber nicht).
Oder Du pfeiffst drauf und machst nach Gusto. Kann man machen, wird meistens gut gehen. Wo es nicht gut geht, liest man dann hier. Auch immer wieder spannend.
Der Hinweis war wichtig, wobei es da auch Ausnehmen geben kann, die sich dann aus der Art der Genehmigung der Veranstaltung ergeben (plakatives Beispiel Waffenmesse, Mittelaltermarkt, Römerlaqer, u.ä. mit Verkauf von Waffen Wehrmaterial i.w.S.. Das wurde oder wäre dann durch den Veranstalter im Rahmen der Verwaltungsverfahren zu klären.
Im Kontext fliegende Händler auf (Floh)märkten habe ich da schon öfter von hoheitlichem Einschreiten gehört, v.a. wenn dort verbotene oder vermeintlich verbotene Gegenstände verkauft wurden. Aber der Vollzug schient da nicht sehr konsequent zu sein, Butterlys u.ä. tauchen da auch gerne mal auf, ohne das es weiter auffällt, geschwiege denn irgendwelche hoheitliche Tätigkeit entsteht.
 
Ich habe meine Absichten nur auf Küchenmesser beschränkt und das dem Veranstalter geschrieben. Ja es ist kompliziert.

Küchenmesser sind doch Haushaltsgegenstände, werden hier im Ruhrgebiet in großen Mengen auf sämtlichen Flohmärkten angeboten, wenn Du Dir ordentliches Verpackungsmaterial besorgst, dann kann es doch eigentlich keine Probleme geben....

Was hier auf den Flöhmärkten allerdings streng kontrolliert wird sind eben diese "anderen" Messer, z.B. alte Bajonette, Dolche und sonstige lange Piekser. Das war und ist logischerweise problematisch.
 
Back