Military Kerambit

ranger77

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Moin,
hat einer das Ding schonmal live gesehen? Oder schonmal was von denen (Szaboinc) bestellt? Die military Version würde mir schon gefallen, aber...
http://www.szaboinc.com/images/mil_ker_big.jpg
fällt der mit den zwei Grifflöchern und der damit verbundenen Haltung nicht schon unter die verbotenen Waffen. Kann ja schon fast als schlagringartig oder Stoßdolch ausgelegt werden...
Was meint ihr?
Gruß
Jan
 
[post geändert , pick-up]

Die Frage ist schwer zu beantworten. Wirklich rechtssicher wird sie warscheinlich niemand außer dem BKA (?) beantworten können.
Schreib denen doch einfach mal, wenn dich das ernsthaft interessiert.

Ich würde sagen das es kein Schlagring ist, da ich nicht erkennen kann das irgendetwas an dem Ding primär zum Schlagen gedacht ist.
Auch die Sache mit dem Stoßdolch würde ich verneinen. Im Waffgesetz wird, zwar in Klammern, explizit von Stoßdolchen geredet, wenn ich mich recht entsinne. Was auf diesen Gegenstand IMHO nicht zutrifft.
Wie gesagt kann es sein, dass das BKA (Oder wer immer wirklich zuständig ist.) dies anders sieht.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Keiner kann Dir hundert%ig sagen, ob Du Dich mit dem Karambit strafbar machen wirst.
Meiner Meinung nach in der Tat schon zu sehr Schlagring.
Die Frage ist, ob Du das Risiko eingehen möchtest.
Ich habe für mich die Entscheidung getroffen, dass es mir das Risiko nicht wert ist. Und mir sind deswegen schon traumhafte "Sachen" durch die Lappen gegangen und das bei weit "harmloseren" Messern.

[post geändert pick-up]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
seh da weder schlagring noch rechten winkel.

falls mich hanker nicht stoppt, - geile form.
lederarbeit, garten- , usw. - sieht nach nem durchdachtem konzept aus.. :)

grüsse,..
 
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Vielleicht hilfts wenigstens etwas weiter.

Ich kann die Definition "was ist Schlagring, und was nicht" jetzt gerade nicht aus dem Ärmel schütteln, aber nach den allgemein bekannten Darstellungen ist dieses Ke- oder Karambit wohl eindeutig ohne Schlagring, da nicht alle Finger vom Ring umschlossen werden (imho).

Als Faustdolch oder - messer kann es nach allgemeinem Verständnis eigentlich auch nicht durchgehen, da Dolche bekanntlich durch Mittelgrate und annähernd mittig in Griffverlängerung befindliche, meist symetrische, doppelschneidige Klingen besitzen (auch imho).

Beim Faustmesser ist nach allgemeinem Verständnis die Klinge annähernd senkrecht, leicht aus der Griffmitte versetzt, siehe auch die reinen Sattlerwerkzeuge, die man nur mit Gewerbeschein kaufen und besitzen darf (auch imho)

Dieses Muster ist wieder ein beispielhafter Fall für definitionssüchtige Beamte, weil eigentlich nichts richtig in das üblich Schema passt... (alles nur imho)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudegen schrieb:
falls mich hanker nicht stoppt, - geile form.
Wenn ich das entscheiden müsste würde ich sagen, weder Schlagring noch Faustmesser. Bei noch einem Fingerloch und/oder einer noch ein paar Grad stärker abgewinkelten Klinge sähe das sicher anders aus. Eine Waffe ist es aber allemal, wenn auch keine verbotene.
 
Danke soweit :) !
Habe gerade mal eine Anfrage an unsere Behörden gestartet... mal sehen was sich da rührt :argw: .
Würde halt gut zu meinen anderen Kerambits passen... hab aber keine Lust mich deswegen in die Nesseln zu setzen.
Wenn ich eine Antwort bekommen habe, stelle ich sie hier rein.
Gruß
Jan
 
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