Miniaturmesser

messer fan

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Hallo Leute habe mir vor kurzem ein "batman" messer (bat claw) gekauft bin sehr zufrieden aber jetzt stellt sich mir eine frage: es handelt sich um ein mini einhand messer,eigentlich ist das tragen dann ja verboten aber ein freund von mir meinte,da es sich um miniatur handelt dürfte ich es tragen stimmt das ?


Ich danke im voraus :super:
 
AW: Miniatur Messer

Wo bist du daheim - Deutschland / Österreich / Schweiz oder woanders?
Davon hängt die Rechtslage ab, was mich zur zweiten Frage führt: Kennst und verstehst du die Rechtslage deiner Heimat?
 
Hallo,ich komme aus Deutschland und kenne die Rechtslage meines landes. ich frage weil ein freund meint das die Rechtslage sich für Miniatur messer (einhandmesser) 2015 ändert und diese dann mitgeführt werden dürfen.
 
Batman steht eh über dem Gesetz. Gegebenenfalls kann er ja Berufsausübung/Hobby geltend machen.


Von einer Regelung oder geplanten Änderung bzgl. "Miniaturmesser" ist mir nichts bekannt.
 
Wäre schön wenn Dein Freund sich hier meldet und uns über die Gesetzesänderung informieren würde.
Er scheint mehr als wir zu wissen.
 
Das kannst Du doch einfach auf der "Messer sind Werkzeuge"-Seite, Punkt 2.4.2, letzter Absatz nachlesen.
Danach sind z. B. Miniatur-Butterfly-Messer mit einer maximalen Klingenlänge von 41mm und einer Klingenbreite bis zu 10mm keine Waffen.
 
Das bezieht sich aber jetzt nur auf Kaugummi-Automaten-Butterflymesser mit den von Dir angegebenen Maßen, davon auf andere Miniaturmesser zu schließen ist nicht Sinn dieser Angaben.
 
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Danach sind z. B. Miniatur-Butterfly-Messer mit einer maximalen Klingenlänge von 41mm und einer Klingenbreite bis zu 10mm keine Waffen.

Der Feststellungsbescheid hat nichts mit "Waffe" zu tun sondern definiert o.g. Messer entgegen den Bestimmungen als nicht zu den verbotenen Gegenständen gehörend.
Sie bleiben aber trotzdem Einhandmesser im Sinne von §42a, da in diesem keine Mindestklingenlänge festgeschrieben ist.

Und das scheint mir auch der Knackpunkt für die eigentliche Frage: §42a nennt keine Klingenlänge bei Einhandmessern, also greift das Verbot für alle Klingenlängen. (Meine Meinung, b.k.A.)


Nachtrag: Wie groß ist denn deine "Miniatur"?
 
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