MM "Ratgeber - Messer und Recht" nicht korrekt?

thrawn

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Ich erspare mir die Vorgeschichte und komme gleich zum Wesentlichen:
Mir ist gesagt worden, daß der Ratgeber vom MM teilweise falsch sei und nicht das aktuell angewandte Recht widerspiegeln würde.

Was daran nicht stimmen soll, habe ich noch nicht erfahren, werde mich aber drum kümmern.

Dennoch schon mal meine Frage: Stimmt das, welche Stelle(n) könnte(n) gemeint sein?

Das ganze dient selbstverständlich nicht der Rechthaberei, sondern soll (wenn möglich) klären, ob alle, die auf diesen Ratgeber vertrauen, sich möglicherweise auf gefährlichem Boden bewegen - oder eben nicht und alles seine Richtigkeit hat
 
Im alten Ratgeber stand:
"Unser Tipp: Dem Gesetz ist eindeutig auch Genüge getan, wenn man ein verbotenes Spring- oder Fallmesser zerlegt. Denn im Gegensatz zu Schusswaffen sind bei Messern keine wesentlichen Teile definiert, die schon für sich allein dem Waffengesetz unterliegen (wie zum Beispiel ein Pistolenlauf). Bei einem zerlegten Springmesser handelt es sich also nur noch um eine Anzahl von mechanischen Bauteilen. Erst zu einem Messer zusammen montiert, bilden sie unter Umständen einen verbotenen Gegenstand."

Das ist nicht der Standpunkt des BKA und ist in der Version vom Februar 2007 berücksichtigt:
"Leider ist dem Gesetz nicht dadurch Genüge getan, dass man ein verbotenes Spring- oder Fallmesser zerlegt.
Das Bundeskriminalamt stellt sich nämlich auf den Standpunkt, dass dieses Zerlegen nur der Umgehung des gesetzlichen Verbots diene und deshalb unzulässig wäre. Immerhin könne man ja ein zerlegtes Messer wieder zusammenfügen und hätte dann wieder ein funktionsfähiges Spring oder Fallmesser. Deshalb müssten verbotene Messer wirklich dauerhaft unbrauchbar gemacht werden, indem Bauteile verschweißt oder abgeschliffen oder sonstwie verändert werden, um die Spring- oder Fallfunktion unmöglich zu machen.
Diese Position ist juristisch ein wenig wacklig……."


Das ist das Einzige was mir dazu aufgefallen ist.
Claus.
 
Stimmt, danke!
Das war mir auch aufgefallen, ganz vergessen.
Wobei da noch mehr sein müßte - er schrieb was vom "Tragen von Messern außerhalb befriedetem Besitztums"
 
moin,

wäre es möglich die frage so auf den punkt zu bringen, so das man weiß wonach man schauen soll, bzw. zu welchem aspekt du genau einen rat suchst?

danke.

grüße,
olli
 
Hast Recht - Ich melde mich nochmal, sobald ich genau weiß, was gemeint ist.

(hätte ja sein können, daß da sofort was kommt - wie mit dem Auseinanderbauen z.B.)
 
schick mir dann bitte eine mail, ich mache dann wieder auf.

grüße,
olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bekannte hat keine konkrete Stelle mehr genannt.

Also, was gemeint war:

Er hatte auf einer Veranstaltung zu Beginn etwas von "keine Messer über 12cm Klingenlänge" gesagt - damit würde man sich außerhalb des Geländes strafbar machen.

Deswegen hatte ich ihm nach der Veranstaltung mal den "Ratgeber"-link gemailt.

Der ist auch laut ihm korrekt (wen wunderts?), aber um auf Nummer sicher zu gehen, hat er bei der Ansprache "übertrieben", damit er als Veranstalter aus dem Schneider ist - grob zusammengefasst und so, wie ich es verstanden habe.

Verstehen kann ich das Vorgehen von ihm schon (lieber zu streng, als zu lasch und nachher die Ar...Karte), aber durch die falschen Infos hat er natürlich nicht zur Klarheit beigetragen - Er hat mir geschrieben, daß er auf meine email hin in seinem Forum das noch mal genauer (er)klären will.

Damit ist die Sache für mich geklärt
 
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