pandaschnitzel
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Hallo,
ich habe mir vor kurzem ein Multitool zugelegt und dann festgestellt, dass es aufgrund einer einhändig ausklappbaren und automatisch arretierenden Klinge waffenrechtlich als "Einhandmesser" gilt und damit einer Führungseinschränkung unterliegt.
Ich sehe zwar bei meinem Anwendungszweck das Risiko, dass es irgendwann mal Ärger damit gibt als extrem gering an. Da ich die Einhandbedienung nicht benötige, würde ich es aber - falls einigermaßen einfach durchführbar - gerne so modifizieren, dass es nicht mehr unter die Definition "Einhandmesser" fällt.
Dazu fallen mir folgende Optionen ein:
Welche Methode würdet ihr empfehlen und wie beurteilt ihr jeweils die Rechtssicherheit?
ich habe mir vor kurzem ein Multitool zugelegt und dann festgestellt, dass es aufgrund einer einhändig ausklappbaren und automatisch arretierenden Klinge waffenrechtlich als "Einhandmesser" gilt und damit einer Führungseinschränkung unterliegt.
Ich sehe zwar bei meinem Anwendungszweck das Risiko, dass es irgendwann mal Ärger damit gibt als extrem gering an. Da ich die Einhandbedienung nicht benötige, würde ich es aber - falls einigermaßen einfach durchführbar - gerne so modifizieren, dass es nicht mehr unter die Definition "Einhandmesser" fällt.
Dazu fallen mir folgende Optionen ein:
- Klinge ausbauen. Würde ich nur machen, wenn es gar nicht anders geht. Frage: Gelten Säge und Wellenschliffklinge (beide vorne stumpf) als Messer und müssten dann ebenfalls raus?
- Arretierung deaktivieren. Geht vermutlich durch Abfeilen von Material an der Arretierfeder und/oder Abschrägen der einrastenden Nut in der Klinge. Hat das jemand schon mal gemacht?
Ich würde es wegen der Verletzungsgefahr ebenfalls nur ungern tun. - Einhändige Bedienbarkeit verhindern. Die Klingen lassen sich durch eine längliche Bohrung in der Klinge mit dem Daumen öffnen. Meine Idee wäre, diese Öffnungen mit Lötzinn oder Epoxydharz zu verfüllen. Hier stellt sich allerdings die Frage, ob eine solche Modifikation anerkannt wird, denn mit etwas Gechickt bekommt man es natürlich trotzdem mit einer Hand auf (ich allerdings kann auch jedes Victorinox-Messer einhändig öffnen).
Welche Methode würdet ihr empfehlen und wie beurteilt ihr jeweils die Rechtssicherheit?