Also habe ich die gleiche Anfrage an das Polizeipräsidium Mittelfranken geschickt und folgendes erhalten:
Sehr geehrter Herr XXX,
*
*
Ich muss Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angefragte Multitool, Leatherman Modell Wave, unter die Einhandmesserregelung fällt und auch so zu bewerten ist. Demnach ist das alltägliche Führen nicht erlaubt, außer sie können eine zweckgebundene Nutzung vorweisen (beispielsweise Fischeschlachten beim Angeln). Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen natürlich auch fernmündlich zur Verfügung.
*
*
mit freundlichen Grüßen
*
XXXXXXX
Polizeihauptkommissar
worauf ich antwortete:
Sehr geehrter Herr Köhler,
Zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort auf meine Anfrage bedanken.
der Sinn und Zweck eines Multitools ist meiner Meinung nach der, dass man sozusagen immer seinen "kleinen Werkzeugkasten" in der Tasche dabei hat, um im Alltag anfallende Arbeiten, wie z.B. Reparaturen am Fahrrad, das Öffnen eines defekten Reißverschlusses oder das Schmieren eines Brötchens, erledigen zu können.
Im Falle eines Verkehrsunfalls könnte ein mitgeführtes Multitool auch dazu beitragen, dass gefährdete Mitbürger schneller aus einem KFZ befreit werden können.
Dazu müsste man es bei sich tragen, also "führen", aber der "allgemein anerkannte Zweck" wäre doch gegeben, oder?
Mit Freundlichen Grüßen,
XXX
Antwort des Komissars:
Sehr geehrter Herr XXX,
für die von Ihnen aufgezählten sozialadäquaten Verwendungszwecke erlauben natürlich ein Führen des Tools.
mit freundlichen Grüßen
*XXXXXXXXX
*Polizeihauptkommissar
Sehr geehrter Herr XXX,
*
*
Ich muss Ihnen mitteilen, dass das von Ihnen angefragte Multitool, Leatherman Modell Wave, unter die Einhandmesserregelung fällt und auch so zu bewerten ist. Demnach ist das alltägliche Führen nicht erlaubt, außer sie können eine zweckgebundene Nutzung vorweisen (beispielsweise Fischeschlachten beim Angeln). Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen natürlich auch fernmündlich zur Verfügung.
*
*
mit freundlichen Grüßen
*
XXXXXXX
Polizeihauptkommissar
worauf ich antwortete:
Sehr geehrter Herr Köhler,
Zunächst möchte ich mich für Ihre Antwort auf meine Anfrage bedanken.
der Sinn und Zweck eines Multitools ist meiner Meinung nach der, dass man sozusagen immer seinen "kleinen Werkzeugkasten" in der Tasche dabei hat, um im Alltag anfallende Arbeiten, wie z.B. Reparaturen am Fahrrad, das Öffnen eines defekten Reißverschlusses oder das Schmieren eines Brötchens, erledigen zu können.
Im Falle eines Verkehrsunfalls könnte ein mitgeführtes Multitool auch dazu beitragen, dass gefährdete Mitbürger schneller aus einem KFZ befreit werden können.
Dazu müsste man es bei sich tragen, also "führen", aber der "allgemein anerkannte Zweck" wäre doch gegeben, oder?
Mit Freundlichen Grüßen,
XXX
Antwort des Komissars:
Sehr geehrter Herr XXX,
für die von Ihnen aufgezählten sozialadäquaten Verwendungszwecke erlauben natürlich ein Führen des Tools.
mit freundlichen Grüßen
*XXXXXXXXX
*Polizeihauptkommissar