Multitools werden nun genauer unter die Lupe genommen(?)

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Fabsel

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Hallo,

um diesen Bericht gehts: http://knife-blog.com/2017/09/multitools/

Ob die Aussagen die der Herr dort trifft stimmen("In den letzten Monaten wurde Knife-Blog von zahlreichen Lesern informiert, dass Multifunktionswerkzeuge durch die Polizei sichergestellt und ihre Besitzer angezeigt wurden."), lässt sich natürlich nicht sagen.

Daher mal in die Runde hier gefragt, habt ihr da was von mitbekommen?

Hab mein LM Skeletool immer dabei. Selbst wenn ich sonst nix dabei habe an zusätzlichen Messern. Mir ist noch nie was passiert, und auch mitbekommen habe ich nix. Dank mir ist das Skeletool in meinem Bekanntenkreis sehr verbreitet. Keiner hat sich da bisher gemeldet.

Gruß
 
Hallo Fabsel,

Anfang August wurde ein mit mir befreundetes Ehepaar in Stuttgart bei einer Verkehrskontrolle herausgewunken. Auf dem Armaturenbrett lag ein Mulititool mit Einhandmesser da Sie gerade anderen Freunden beim Umzug halfen. Das Multitool wurde beschlagnahmt, das gesamte Auto durchsucht incl. Kofferraum. Die Polizei liess nicht mit sich diskutieren (von wegen beim Umzug wird ein Multitool benötigt).
Der Mann der sich als Besitzer des Multitools ausgab wurde zusätzlich noch angezeigt.

Sorry, aber leider kann ich den Bericht auf Knife-Blog nur bestätigen.

Der Wind weht härter, Messerträgern im weitesten Sinne weht der Wind hart ins Gesicht. Schön wenn es dich noch nicht getroffen hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin WhiteWarrior,
mich würde interessieren was du mit angezeigt meinst?
Der Verstoß gegen 42a ist eine Ordnungswidrigkeit, da sollte neben der Einziehung des Messers nur eine Geldstrafe möglich sein. Meintest du das damit?
Das soll kein Versuch sein klugzuscheißen, es interessiert mich wirklich :)

Liebe Grüße und nen schönen Abend!
 
Hallo Nils,

mit angezeigt meine ich, dass die Polizei nach der Beschlagnahme und Durchsuchung des Autos, den Sachverhalt schriftlich aufgenommen hat.
Danach wurde den beiden mitgeteilt, dass das ganze bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht wird. Beide Polizisten waren davon nicht
abzubringen.
Die Frau ist Lehrerin, d.h. Beamtin. Was für Folgen das ganze noch hat weiss ich nicht.

Ich weiss nur, dass die normalen Bürger immer mehr eingeschüchtert werden, dass man beim Vorgehen gegen Messer in meinen Augen schon
von Repression sprechen muss.

Ob die Staatsanwaltschaft das ganze einstellt weiss ich nicht. Aber du braucht dir nur anzusehen wer im Landtag in Stuttgart auf der Regierungsbank
sitzt und dann kannst du dir ausmalen wie das ganze weitergeht.

Geldstrafe?

Der Mann ist Veganer säuft und kifft nicht, beide Bürger wie aus dem Bilderbuch. Ich denke es kann jeden treffen. Man muss bei Messern inzwischen den
Leuten wirklich zu vorauseilendem Gehorsam raten (hatten wir das nicht schon mal?).

Rein rechtlich gilt für Einhandmesser eben ein Führverbot. Basta.
 
Das führen eines Messers, das dem Trageverbot nach §42a unterliegt, und dazu zählen offenbar auch mittlerweile Multitools mit Einhandklinge, ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Dafür ist nicht die Staatsanwaltschaft zuständig, sondern die Verwaltungsbehörde. Die verhängt ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld. Erst nach einem Einspruch kommt der Vorgang auf den Tisch der Staatsanwaltschaft. Dann kommt er, falls die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nicht zurück nimmt, zu einem Gericht zur Entscheidung, beziehungsweise es kommt zu einem Gerichtstermin. Das Gericht klärt und bewertet die Beweise.

Dass wegen eines Messers das Auto durchsucht wird erscheint mir als unangemessen. Das ist so als würde Dein Haus durchsucht, weil Du zu schnell gefahren bist oder falsch geparkt hast. Gegen das Vorgehen würde ich auf jeden Fall Beschwerde einlegen.

Das Verhalten der Ordungsmänner scheint alles andere als professionell, Durchsuchung des Autos und Drohung mit dem Staatsanwalt ist einfach Banane. Die Lehrerin braucht sich keine Sorgen zu machen. Schließlich bekommt sie ja auch nicht gleich ein Disziplinarverfahren, wenn sie bei Rot über die Ample fährt. Desweiteren: Selbst wenn die Lehrerin ein Verwarnungsgeld bezahlen muss, bekommt sie noch lange keinen Eintrag ins Strafregister, gilt also nicht als vorbestraft. Bestenfalls bekommt sie Punkte in Flensburg.

Haebbie
 
Haebbi,

stimme dir grundsaetzlich zu.
Allerdings koennte die Ordnungswiedrigkeit wegen Verstoss gegen 42a durchaus unangenehmere Folgen haben als "nur" Geldstrafe. Fraglich ist naemlich wie die zustaendige Ordnungsbehoerde dann deine Zuverlassigkeit neu bewertet und dir z.Bsp. als Legalwaffenbesitzer,im Sinne einer "Zweitverwertung" des Deliktes,die Daumenscharben anzieht und ploetzlich "ein kalter Wind" durch deine Waffenbesitzkarte(n) weht :staun:
Insgesamt ist daher die Sache wohl nicht fuer jeden einfach auf die leichte Schulter zu nehmen. :hmpf:

Gruss
henwilk
 
Allerdings koennte die Ordnungswiedrigkeit wegen Verstoss gegen 42a durchaus unangenehmere Folgen haben als "nur" Geldstrafe.

hmmm. henwilk, eine Geldstrafe gibt es, wenn eine Straftat begangen wurde, aber nicht bei einer Ordnungwiedrigkeit. Das gibt je nach Höhe ein Bußgeld oder ein Verwarnungsgeld, eben ein Ordnungsgeld. Wenn das keine Straftat ist und nicht strafrechtlich verfolgt wird, gibt es auch keinen Eintrag in das Strafregister und das Führungszeugnis bleibt sauber. Das jedoch ist die Basis für die Zuverlässigkeitsbewertung eines Waffenbesitzers. Was anderes ist das bei Wiederholungstätern ...

Fraglich ist naemlich wie die zustaendige Ordnungsbehoerde dann deine Zuverlassigkeit neu bewertet und dir z.Bsp. als Legalwaffenbesitzer,im Sinne einer "Zweitverwertung" des Deliktes,die Daumenscharben anzieht und ploetzlich "ein kalter Wind" durch deine Waffenbesitzkarte(n) weht

Fraglich? mir ist kein Fall bekannt, in dem wegen des Führens einer dem Führungsverbot unterliegenden Gegenstands die "Zuverlässigkeit" neu bewertet wurde. Aber ich weiß sicher nicht alles. Also strafe mich lügen und verweise auf konkrete und nachvollziehbare Vorfälle, wo das geschah. Dann bewerte ich meine eigene Zuverlässigkeit neu ;) . Aber solange kein Beleg für Restriktionen vorliegt verweise ich Deine Annahme in den Bereich der Spekulation. Und: Es ist nicht zielführend mit Spekulationen Unsicherheiten zu schüren. Es geht ja schließlich auch um den Fall des berechtigten Interesses. Wir sollten uns nicht die Butter vom Brot nehmen lassen.

Haebbie
 
Moin

Ob die Aussagen die der Herr dort trifft stimmen("In den letzten Monaten wurde Knife-Blog von zahlreichen Lesern informiert, dass Multifunktionswerkzeuge durch die Polizei sichergestellt und ihre Besitzer angezeigt wurden."), lässt sich natürlich nicht sagen.

Wir haben hier die Regelung "keine Links/Verweise auf andere deutschsprachige Foren und Blogs" aus gutem Grund ;)

Ich habe gestern Abend mal aus Spaß ein bißchen im Netz rumgesucht.

In nahezu allen Foren oder den Messergruppen bei Facebook wird das Thema gerade mächtig diskutiert..... und alle haben ausschließlich diesen Blog-Beitrag als Grundlage. Dieser Beitrag stellt aber bloß eine Behauptung auf. Macht ein bißchen Panik und mächtig Stimmung..... und das kurz vor der Bundestagswahl.

Ich schlage vor, dass wir hier auch in Zukunft nur Themen diskutieren, für die es eine belegbare Grundlage gibt und wir uns aus Diskussionen in anderen Foren und Blogs raushalten.

Daher hier dann zu.

Gruß
chamenos
 
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