Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft. [von einem Zöllner]

cugar

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Hi,

war heute beim Zoll um mein Munroe Messer abzuholen.

Bilder,

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Aufgrund des Lochs im hinteren Bereich meinte der Zollbeamte es würde als Stoss/faustmesser eingestuft.

Klar könnte ich es auf eine Prüfung durch BKA ankommen lassen, meinte er. Aber seiner Erfahrung nach hätte ich wenig Erfolgsaussichten. Und im schlimmsten falle wäre es weg.
Weil ich ja schon mehrere Sachen bei ihm abgeholt habe, hat er mir den Rat gegeben die Annahme zu verweigern. So gänge das Messer zurück an den Absender, und ich könnte ja das Geld wiederbekommen.

Ich hatte das mit dem Stossmesser nicht bedacht bei der Bestellung, wahrscheinlich weil ich überhaupt nicht an sowas wie SV denke wenn ich ein Messer kaufe.


ein etwas trauriger, Alex
 

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AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Aufgrund des Lochs im hinteren Bereich meinte der Zollbeamte es würde als Stoss/faustmesser eingestuft.

Als juristischer Laie verstehe ich das nicht. Unter einem Stossmesser habe ich mir bis jetzt immer ein Messer vorgestellt, dessen Griff von der Faust umschlossen wird und dessen Klinge senkrecht dazu steht, z. B. zwischen den Fingern.

Beides trifft hier nicht zu, eigentlich ist es doch eine ganz normale Klinge mit Fingerloch, nur dass der Erl fehlt.

Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist, der sich im Waffenrecht auskennt.
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

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AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Hi,


ist schon möglich das es nicht als Stossmesser eingestuft wird.


Dem Zollbeamten einen Ausdruck zu zeigen dürfte recht wenig bringen, es gab nur die möglichkeit zurück, oder zum BKA. Und im falle einer negativen beurteilung ist es weg! Da gibt es kein Geld zurück, oder zurücksenden mehr. Das Risiko wollte ich nicht eingehen.

Wer es versuchen möchte kann ja ein Snail bestellen.......

Mir ist die Lust auf Messer gründlich verhagelt :(



Alex
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Dem Zollbeamten einen Ausdruck zu zeigen dürfte recht wenig bringen, es gab nur die möglichkeit zurück, oder zum BKA. Und im falle einer negativen beurteilung ist es weg! Da gibt es kein Geld zurück, oder zurücksenden mehr. Das Risiko wollte ich nicht eingehen.
Kann ich gut verstehen und hätte bestimmt auch so gehandelt.

Nichts desto trotz denke ich, daß dieses Messer vom BKA nicht als Stoßmesser/-dolch eingestuft würde, würden sie es untersuchen (hätte, wäre wenn, ...)

Wobei wir hier nur Vermutungen anstellen können und keiner es genau weiß (es sei denn, ein ähnliches Messer wäre schon mal untersucht worden) - das übliche eben :(
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

vor einiger zeit gabs von einer amerikanischen messermacherin "frontsight" eine ähnliche diskussion.
wurde damals als unkritisch eingestuft

los.. suchen! :D
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Faustmesser sind m.E. verboten weil sie nur einem einzigen Zweck dienen. Das erscheint mir bei dem vorliegenden Messer nicht der Fall zu sein. Falls ich vorhätte, jemanden zu verletzen, würde ich dieses Messer sicherlich nicht dafür auswählen.

Wenn es meines wäre, ich würde es drauf ankommen lassen.

(Vorausgesetzt, dass schlimmstenfalls nur das Messer beschlagnahmt wird und keine Anklage folgt)
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

hat sich der zolllbeamte schonmal gedanken ueber die anwendung gemacht? anscheinend nein, denn als stossdolch wuerde dieses messer wohl ueble folgen auf die handflaeche haben.
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

...als stossdolch wuerde dieses messer wohl ueble folgen auf die handflaeche haben.

Mag es mir gar nicht vorstellen...

Ich denke auch, dass es quasi ein "Ein-Finger-Messer" ist, das nur mit dem Zeigefinger durch den Ring gehalten wird und der kleine Nippel verhindert ein Verdrehen.

Ookami
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Aufgrund des Lochs im hinteren Bereich meinte der Zollbeamte es würde als Stoss/faustmesser eingestuft. ....[/QUOTE schrieb:
Allein mit meinen optisch sicher nicht perfekten Fähigkeiten erkenne ich "im hinteren Bereich" des Messers mindestens 7 Löcher:
1 Großes, 1 Kleines und 5 ganz Kleine.

Welches meinte der Zöllner denn?

Das Fingerloch haben auch sämtliche LaGriffe Modelle samt Ablegern,
und die haben wenigstens noch einen Griff, den man, wenn er denn quer stehen würde, als Stoßmessergriff definieren könnte ...
hat aber bisher noch keiner ..!

Da bei dem gezeigtem Messer kein Griff vorhanden ist kann da auch nichts quer stehen, oder !?

Klar, das BKA fragen hilft weiter,
kostet aber und ist mit Risiken verbunden ...

und die Moral von der Geschicht:

Wir haben ein Gesetz,
aber keine Rechtssicherheit
:teuflisch


:(
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Klar, das BKA fragen hilft weiter,
kostet aber

Nein. Eine rechtlich unverbindliche (!) Abschätzung kann man durchaus auch kostenlos bekommen. Man muss halt die Leute mal kontaktieren, von nix kommt nix, und Hinterhertragen werden sie ihre Ansicht nicht.
Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass im BKA mit Sachverstand und durchaus mit einem gewissen Wohlwollen geurteilt wird - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, logisch.


und ist mit Risiken verbunden ...

Das ganze Leben ist ein Risiko ;) Aber das Ding da oben ist hinreichend sicher alles mögliche, aber kein Faustmesser im Wortlaut oder Sinne des Gesetzes. Hinreichend in dem Sinne, dass ich das hätte wissen wollen ;) Iss ja gut und schön, dass ich mich an die zwar seltsame, aber nichtsdestoweniger gültige, Waffengesetzgebung halten muss. Aber irgendwo hörts auf.

Das Ding ist ja recht nett, als Neckknife find ichs ja ganz praktisch. Sind die lieferbar? Ich bin ab Morgen übers WE weg - bei Interesse kann ich nächste Woche gerne mal das BKA kontaktieren und hier mal schrieben, was die meinen.


Pitter
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Hallo,

ich würde das mir von dem Zöllner auch nicht gefallen lassen. Die Herren Beamten von Zoll und Polizei kennen sich selber oftmals nicht genau mit dem Waffengesetz nicht richtig aus.
Klar, im Zweifelsfall werden die das erstmal sicher stellen. Aber dann sollte der Zöllner anfangen, sich schlau zu machen und nicht einfach zum kleinen Bürger sagen, er solle die Annahme verweigern.
Ich würde da mal das BKA einschalten. Einfach mal anrufen und denen ein Bild davon faxen oder mailen.
Ich würde das auch nicht als Faustmesser ansehen.
 
AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

Kurzes Update.

Ich habe mich heute beim BKA nach der einstufung des "Snail" erkundigt.
Antwort war, klar könne man sich ein oder mehrere Bilder ansehen und eine rechtlich unverbindliche Einschätzung abgeben. Diese müsste aber dann auch vom Zollbeamten akzeptiert werden.

Nachfrage beim Zoll. Nein das würde nicht reichen. Es müsste zur Waffenrechtlichen Prüfung. Entweder durch den Zoll, dann zu einem Sachverständigen des Zolls. Oder ich stelle einen Antrag auf Prüfung durch das BKA.

Der Haken dabei: Die Kosten müsste in jedem fall ich tragen, Zoll wie BKA nannten beide etwa die gleich Summe. 300.- oder 350.- Euro.

Für ein Messer das 155US $ kostet ist mir das zuviel.



Alex
 
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AW: Munroe Design Snail als Stoss/faustmesser eingestuft.

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Ich sehe das ähnlich.

Das Messer ist nach der geltenden Definition kein Faust-/Stoßmesser, da der kurze "Griff", der hinter dem Fingerloch heraussteht in nahezu gerader Linie zur Klinge steht und damit, abgesehen von der Grifflänge, anderen Messern entspricht, die in D absolut legal sind. Davon abgesehen würde man sich locker den Finger brechen, wenn man damit versucht irgendetwas zu durchstoßen, was mehr Widerstand leistet als ein Blatt Papier. :irre: Die Grifflänge und eventuelle Löcher im Griff sind rechtlich gesehen kein Kriterium zur Einstufung als Waffe oder Werkzeug. Entscheidend ist die Stellung des "Griffs" zur Klinge. Bestünde hier ein Winkel von etwa 90 Grad (+/- 10) könnte man dieses Messer mit seeeeehr viel Argwohn als Faustmesser ansehen.:teuflisch

Als Beispiel führe ich hier mal das Spyderco S.P.O.T.

02sp376.jpg


Ähnliche Konstruktion. Nur der Griff ist etwas länger. Selbst mit einer Dolchklinge wäre das kein Faustmesser.

Ich fürchte jedoch, dass gegen uneinsichtige Zollbeamte kein Kraut gewachsen ist.
 
Tiger/Frank,

ich sehe da keinen wiederspruch.
Das diese Prüfung nicht umsonst ist, war mir schon klar.


Simple Blades schrieb:
Ich fürchte jedoch, dass gegen uneinsichtige Zollbeamte kein Kraut gewachsen ist

Doch, der Rechtsweg. Nur bin ich nicht bereit diesen zu gehen. Dazu ist mir meine Zeit und mein Geld zu kostbar, um sie mit sowas zu vergeuden.

Das Teil geht jetzt zurück, und damit ist die Sache soweit es das Snail betrifft für mich durch.

Alex
 
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Wäre es rein rechtlich gesehen problematisch, wenn man sich das Messer ein 2tes Mal zusenden lassen würde? Diesmal aber an eine Adresse, für die ein anderes Zollamt zuständig ist. Würde mich jetzt wundern.

Nicht gleich aufgeben!
 
...bei Interesse kann ich nächste Woche gerne mal das BKA kontaktieren und hier mal schrieben, was die meinen.
Pitter
Und, bestand Interesse und hast du was erfahren? Würde mich interessieren! :)


...Es müsste zur Waffenrechtlichen Prüfung. Entweder durch den Zoll, dann zu einem Sachverständigen des Zolls. Oder ich stelle einen Antrag auf Prüfung durch das BKA.
Der Haken dabei: Die Kosten müsste in jedem fall ich tragen, Zoll wie BKA nannten beide etwa die gleich Summe. 300.- oder 350.- Euro.
Für ein Messer das 155US $ kostet ist mir das zuviel.
Alex
Ich habe vor einer Woche mit zwei Leuten vom Zoll gesprochen und ihnen auch diesen Thread gezeigt.
Sie waren sich zunächst auch nicht über die Einstufung des Messers sicher, sahen aber schnell ein, dass es wohl kein verbotener Gegensstand ist.
Weiterhin sagten sie, dass im Zweifelsfall eine Begutachtung und Beurteilung auch durch den Zoll erfolgen kann (wie du ja auch schreibst). Dabei werde einfach in den Gesetzestext geschaut und entschieden, ob der Gegenstand darunter fällt. Diese Überprüfung durch den Zoll sei auf jeden Fall kostenlos!
Außerdem wurde noch angemerkt, dass der Zollbedienstete in diesem Fall seine Kompetenzen klar überschritten habe. Der Hinweis, entweder BKA oder Annahme verweigern, liege nicht in seinem Spielraum/seiner Entscheidungsfindung.

Gruß
 
Wäre es rein rechtlich gesehen problematisch, wenn man sich das Messer ein 2tes Mal zusenden lassen würde? Diesmal aber an eine Adresse, für die ein anderes Zollamt zuständig ist.

Soweit ich das sehe und ohne Rechtverbindlichkeit - nö :steirer: Entweder, das Ding ist verboten, oder eben nicht. Da es nach meiner Ansicht kein verbotener Gegenstand ist, kannst Du Dir das beliebig oft nach irgendwo schicken lassen.
BTW, beim Zoll hier wärs durchgegangen, hatte das Thema auch angesprochen. Dass ein verbotenes Faustmesser durch einen quer zur Klinge liegenden Griff definiert ist, ist den Zollbeamten und -innen ;) dort sonnenklar.

Pitter
 
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