Nebengewerbe/Kleingewerbe anmelden

Frank.s

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Guten Abend ich hoffe auf Hilfe,

Ich mache nun schon seit längerer Zeit Messer und würde diese nun gerne verkaufen.
Ich schmiede nicht, ich kaufe stahl und fertige daraus.
Ich mache keine groß Mengen sprich handgefertigte Einzelmesser die ich dann gerne verkaufen würde und auch Stundensätze würde ich keine berechnen sondern einen Festpreis fürs Messer ansetzen

Ich habe sogar schon eine Zusammenarbeit angeboten bekommen, jemand würde mein Design übernehmen und die Messer anschließend herstellen, ich würde dafür eine Gewinnbeteiligung erhalten ,in wie würde sowas denn ablaufen?

ein paar Sachen darüber hab ich schon gelesen, allerdings alle schon einige Jahre alt.

Gewerbe als Schneidwerkzeugmechaniker oder doch lieber nur den reinen Verkauf von handgefertigten Messern als Verkaufsgewerbe anmelden

Ich habe keine Werkstatt und mache das ganze im heimischen Keller ohne Maschinen also auch kein extremer Lärm oder sonstiges

Mit freundlichen Grüßen
Frank
 
Du meldest dich beim örtlichen Ordnungsamt/Gewerbeamt mit Kleingewerbe an, z.B. für Kleineisenwaren. Dann bekommst du eine neue Steuernummer, wirst gefragt, ob mit oder ohne Umsatzsteuervoranmeldung und das wars. Kostet eine Gebühr, wie hoch wirst du sehen, einen Kredit musst du dafür nicht aufnehmen, vllt. sind es mittlerweile 30 oder auch 50€.

Zum Design:
dafür sollte dir eine einfache mündliche Absprache mit Zusage nicht ausreichen, "Design" übernehmen lassen und produzieren schon mal gar nicht. Dafür macht man Verträge, in denen alles geregelt wird. Ist es ein seriöser Partner, wird er von dir verlangen, dass es dein geschütztes Design ist und er es mit deiner Zustimmung exclusiv produziert und ggf. produktionstechnisch modifiziert. Fordert/bietet er das nicht, lass die Finger davon. Wenn Du einen Entwurf hast, melde ihn beim Markenamt in München zum Designschutz an, dann hast du später kein Palaver von wegen "wer hat's erfunden?" - kostet aber auch, aber das muss es einem wert sein.

Die Lizenzgebühr ist dann so hoch, wie man sie dir anbietet, sind meist um die 5% vom Verkaufspreis. Ob es evtl. mehr gibt, wäre dann wieder eine Frage der Absprache, kommt auch darauf an, wie man die Verkaufszahlen für deinen Entwurf einschätzt. Erlöse durch royalty werden im Voraus gern überbewertet...

Aus eigener Erfahrung - nur falls das wie üblich von den üblichen Verdächtigen in Zweifel gezogen und relativiert werden soll...

e - vergessen:
Man wird auch Vorab nach einigen anderen Formalitäten gefragt, z.B. ob für das Kleingewerbe ggf. auch andere Müllarten (Sondermüll, Schadstoffmüll etc.) und -mengen anfallen. Ob Energiebelange/Nachhaltigkeitsanforderungen bei Neuanmeldungen gestellt werden, kann ich nicht sagen, aber der Folgebeitrag #3 mit dem Hinweis auf HWK/IHK wird dazu weiterhelfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Üblicherweise bieten die IHKen oder HWKen zum Thema Selbstständigkeit regelmäßig Infoveranstaltungen und Beratung an. Da bekämst du noch mal mehr Informationen um abzuschätzen, was ein Weg für dich sein könnte.
 
Du meldest dich beim örtlichen Ordnungsamt/Gewerbeamt mit Kleingewerbe an, z.B. für Kleineisenwaren. Dann bekommst du eine neue Steuernummer, wirst gefragt, ob mit oder ohne Umsatzsteuervoranmeldung und das wars. Kostet eine Gebühr, wie hoch wirst du sehen, einen Kredit musst du dafür nicht aufnehmen, vllt. sind es mittlerweile 30 oder auch 50€.

Zum Design:
dafür sollte dir eine einfache mündliche Absprache mit Zusage nicht ausreichen, "Design" übernehmen lassen und produzieren schon mal gar nicht. Dafür macht man Verträge, in denen alles geregelt wird. Ist es ein seriöser Partner, wird er von dir verlangen, dass es dein geschütztes Design ist und er es mit deiner Zustimmung exclusiv produziert und ggf. produktionstechnisch modifiziert. Fordert/bietet er das nicht, lass die Finger davon. Wenn Du einen Entwurf hast, melde ihn beim Markenamt in München zum Designschutz an, dann hast du später kein Palaver von wegen "wer hat's erfunden?" - kostet aber auch, aber das muss es einem wert sein.

Die Lizenzgebühr ist dann so hoch, wie man sie dir anbietet, sind meist um die 5% vom Verkaufspreis. Ob es evtl. mehr gibt, wäre dann wieder eine Frage der Absprache, kommt auch darauf an, wie man die Verkaufszahlen für deinen Entwurf einschätzt. Erlöse durch royalty werden im Voraus gern überbewertet...

Aus eigener Erfahrung - nur falls das wie üblich von den üblichen Verdächtigen in Zweifel gezogen und relativiert werden soll...

e - vergessen:
Man wird auch Vorab nach einigen anderen Formalitäten gefragt, z.B. ob für das Kleingewerbe ggf. auch andere Müllarten (Sondermüll, Schadstoffmüll etc.) und -mengen anfallen. Ob Energiebelange/Nachhaltigkeitsanforderungen bei Neuanmeldungen gestellt werden, kann ich nicht sagen, aber der Folgebeitrag #3 mit dem Hinweis auf HWK/IHK wird dazu weiterhelfen.

Mit dem Design wird alles formal geklärt hat er schon gesagt, Vertrag etc. Wollte eigentlich wissen wie das steuertechnisch läuft mit der Beteiligung, unter Zusatzeinkommen in der Einkommenssteuer oder könnte das dann auch unter dem klein bzw. Nebengewerbe laufen mit der 25.000€ Grenze ?
Vielleicht weißt das ja , ansonsten frag ich beim Termin IHK/hwk nach
Gruß Frank
 
Das ist dir weitestgehend überlassen, ob Du mit oder ohne Umsatzsteuer aktiv werden willst. Hast Du über längere Zeit zu geringe Voranmeldungen, wird man dich vorraussichtlich sowieso aus der Umsatzsteuerpflicht herausnehmen, von Amt wegen befreien und in die Kleingewerbesparte einsortieren. Es ist nicht unbedingt eine Erleichterung, es als Newbie mit USt zu beginnen, denn man hat Mehraufwand dadurch und muss Termine beachten. Aber mit einer einfachen popeligen ecel-Tabelle kann man sich das von vornherein übersichtlich und einfach gestalten.

Nur mit dem Design würde ich an deiner Stelle nochmal grundsätzlich darüber nachdenken, wer was regelt, sonst läuft das u.U. von Beginn an aus dem Ruder. Wenn es dein Design ist, dann ist es primär deine Sache, diesbezügliche Formalitäten zu klären. Was du mit einem Partner zur Fertigung regelst, ist eine andere Sache. So wie es mir durchklingt, ist es bei dir andersherum geplant, das ist ein schlechter Start. Gegenseitiges Vertrauen ist zwar gut, aber unzweifelhafte Rechtssicherheit ist besser und Du hast mehr Möglicheiten offen... Aber das ist deine Sache, es ist nur eine begründete Empfehlung, es von vornherein klarzustellen, wer etwas entworfen hat.
 
IHK wird Interesse haben, dass es als Handwerksgewerbe gewertet wird, weil die vollkommen uneigennützig gerne Mitgliedsbeiträge generieren wollen. Solange Du keine „Stunden“ verkaufst oder Kurse anbietest, sondern nur Messer verkaufst, ist das reine Verkaufsgewerbe die günstigste Alternative.

Ich kann auch jedem nur empfehlen, der Kurse anbietet sich genau über Haftung bei Verletzungen zu erkundigen. Eine einfache Haftungsauschlußerklärung unterschreiben zu lassen, reicht nicht. So gute Arbeitssicherheitssysteme (incl. teurer Zertifizierung 14001) hat wohl kaum jemand. Da würde im Zweifel vor Gericht immer eine grobe Fahrlässigkeit erkannt werden.
 
IHK wird Interesse haben, dass es als Handwerksgewerbe gewertet wird, weil die vollkommen uneigennützig gerne Mitgliedsbeiträge generieren wollen. Solange Du keine „Stunden“ verkaufst oder Kurse anbietest, sondern nur Messer verkaufst, ist das reine Verkaufsgewerbe die günstigste Alternative.

Ich kann auch jedem nur empfehlen, der Kurse anbietet sich genau über Haftung bei Verletzungen zu erkundigen. Eine einfache Haftungsauschlußerklärung unterschreiben zu lassen, reicht nicht. So gute Arbeitssicherheitssysteme (incl. teurer Zertifizierung 14001) hat wohl kaum jemand. Da würde im Zweifel vor Gericht immer eine grobe Fahrlässigkeit erkannt werden.
Habe heute mit einer Frau von der IHK telefoniert, die meinte als reines verkaufsgewerbe funktioniert das nicht, da ich die Messer ja selbst herstelle und somit auch die Handwerkskammer mit im Spiel sei.

Kurse habe ich aufjeden Fall nicht geplant
 
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die vermutlich, wenn es keine reines "Verkaufsgewerbe" ist auch einen "kleinen" Beitrag von dir haben möchte...
 
Ganz genau, selbstredend ist die IHK der Auffassung dass Du das so anmelden musst das eine IHK Mitgliedschaft obligatorisch ist.
Das ist deren Geschäftsmodell!
 
Dann ist die die Frau von der IHK entweder gerade erst dort angefangen, hat keine Ahnung oder in ihrem fraglichen Bezirk ist es anders geregelt und man muss tatsächlich in beiden Kammern gemeldet sein - kann ja möglich sein. Sind Latzhosen und Kittel in der Firma beschäftigt, wird es beides sein. Nur Kittel, dann eher nur IHK. Allein in Garage oder Keller ist man kaum von Interesse und die Aussage "als reines Verkaufsgewerbe geht nicht bla bla..." halte ich mit Blick auf die Auskunftsperson für anmaßend wie inkompetent.

Das hat weder die IHK noch die HWK zu interessieren, man wird irgendwo als XY e.K. = eingetragener Kaufmann betitelt. Was der verkauft oder handelt ist nirgends verbindlich festgelegt, das macht er/sie selbst, in dem man das Kleingewerbe als solches benennt und mit Stichworten umschreibt, was man sich darunter vorstellt: "Entwicklung, (manuelle) Anfertigung von Kleineisenwaren und Verkauf von Zubehör" ☝️

"Geschäftsmodell" wird überbewertet - man wird als Einzelkämpfer kaum über den Status "Karteileiche" hinauswachsen, es sei denn, man droht bei Anmeldung als Ziel "Weltherrschaft" und den Bau einer Todesstrahlenmaschie an... :LOL:
Macht aus der Anmeldung für Kleingewerbe kein Studium oder Raketentwissenschaft...
 
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Es gab einen Ratgeber von der Verbraucherzentrale "Nebenberuflich selbständig", es wird ihn sicher noch geben. Ich habe ihn jetzt gerade wiedergefunden. Dort stehen so ziemlich alle Dinge drin, die man beachten sollte. Auch die Frage, ob IHK/HWK und andere Formalitäten dieser Art.

"Nebenberuflich selbständig" - ISBN 978-3-940580-87-0 www.verbaucherzentrale.de

Darin findet man grundsätzliche Infos zu Steuern, Recht, Marketing und Finanzierung. Kostete vor einigen Jahren 9,90€. Vllt. gibt es das mittlerweile auch als online-Version.
 
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