Neu: Kabar TDI

Also ich habe mit diesem Messer auch schon geliebäugelt (als EDC)... und bin dabei auf ein 'deineTube' video gestoßen, woraus ich schließe, dass man mit dem Führen schon Probleme bekommen würde:

http://www.youtube.com/watch?v=6ZivRcSnPyw

Meines wissens nach steht im Waffengesetz, dass das Führen von gegenständen, welche zum Stechen, Schlagen etc bestimmt sind, verboten ist.
Ist vielleicht auch Auslegungssache, aber ich würde mich damit nicht erwischen lassen.
Mfg
 
Der Widerspruch wurde zwischenzeitlich abgewiesen. Der Urheber des Widerspruchs arbeitet jetzt an einer Klage.
 
Habe meins ja nicht mehr.
War aber ein ganz nützliches kurzes Messer. Mal sehen wie es läuft.
Mit einem anderen Griff hatte es was.
IMG_0320.jpg



Gruß Dirk
 
Moin,

Hast Du den Bescheid gelesen? Hättest Du das getan, wäre Dir aufgefallen, daß nach Einschätzung des BKAs das Kabar Tdi nicht nur Waffeneigenschaften besitzt, sondern sogar wie ein Faustmesser zu behandeln ist und es damit ein verbotener Gegenstand ist! Heißt: Du darfst es nicht nur nicht führen sondern auch gar nicht besitzen! Da ein Einspruch vorliegt, ist der Bescheid nur noch nicht rechtsgültig. Also noch darfst Du es haben, könnte aber sein, daß Du bald Dein neues Messer auf den Müll schmeißen kannst.

Lasse mich gerne von den "Profis" hier korrigieren.

Gruß,


Andre
 
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