Neue Gesetzesvorlage - Individualsicherung bei Klappmessern

Virgil4

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Zu Ostern wird es immer bunter 🤦‍♂️ - es gibt eine neue Gesetzesvorlage, die uns das Leben nicht leichter macht ... klick

Messer, die lt. §42a unter das Trageverbot fallen (einhändig zu öffnen und verriegelnd) sollen in Zukunft nur noch transportiert werden dürfen, wenn das Öffnen per Schloss oder Ähnlichem direkt am Messer verhindert wird - der Transport in einem verschlossenen Behälter reicht scheinbar nicht mehr.

Nach Überprüfung meiner Messer-(An)Sammlung könnte ich dann nur noch das Ikuchi transportieren. :irre:

img_1206.jpg


Kennt ihr noch andere Klapper, die mit dieser Regelung kompatibel wären?

Greetz

Virgil
 
Scherzkeks - obwohl bei unseren Coronaverordnungen solche Streiche durchaus denkbar wären.

Abu

PS: würde Panzerbandwicklung auch adäquat sein?😜
 
Hmm........dann bräuchtest Du ein weiteres Messer um das Panzerband aufzuschnippeln... und das müsste ja auch gesichert sein... :glgl:
 
Folge mal der Anweisung im 1. Post und klicke auf „Klick“, sieh auf den Titel der Website.😂🤣
Aber ich gebe zu, wir gebeutelten Messerfreunde argwöhnen nichts Lustiges mehr.
 
Darf man das ganze als Aprilscherz auffassen?
Da es von Caligula nichts Gescheites zu zitieren gibt, lasse ich mir mit einem Spruch meines Namensgebers helfen:

"Felix, qui potuit rerum cognoscere causas", Georgica 2, Vers 490 (29 v. Chr.)

Mit Übersetzungsservice: "Glücklich, wer zu erkennen vermochte die Gründe der Dinge."

Ave

Virgil
 
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