Neues Opinel wegen Rechtslage in Frankreich

SMAF

Mitglied
Beiträge
239
Viele Franzosen haben ein Opinel dabei, ohne sich darüber klar zu sein, dass dies Probleme bereiten kann. Durch die Virobloc-Arretierung gerät man ohne berechtigtes Interesse in einen rechtlichen Graubereich. Darum bietet Opinel nun das néo6 mit dem neuen OPIFLEX®-Mechanismus an. Es arretiert nicht und hat auch noch eine abgerundete Spitze. Ich zweifle, ob zustimmendes Nicken oder irritiertes Kopfschütteln angemessen wäre.
 
Nun man reagiert auf die Rechtslage in mehreren Ländern und bringt die Produkte heraus, die diejenigen Leute kaufen die möglichst rechtskonform unterwegs sein wollen. Wenn Opinel dafür in Frankreich, England und Co. einen Markt sieht um Geld zu verdienen machen sie Betriebswirtschaftlich alles richtig. Insofern wäre zustimmendes Nicken angesagt. So lange es das klassische Opinel weiterhin gibt sehe ich darin kein Problem. Als Hersteller würde ich es auch nicht anders machen. Im Gegenteil, ich hoffe hier seit langem, dass Hersteller mal eine größere Auswahl an zwei Hand Foldern mit Lock zur Verfügung stellen. Da ist Opinel eines der wenigen Modelle die ich kenne, aber der deutsche Markt ist mit seinen Regeln dafür wahrscheinlich zu exotisch und zu klein. Und die nächste Verschärfung wird wahrscheinlich eh nicht lange auf sich warten lassen....
 
Die Idee find ich gut. Nicht nur wegen der Rechtslage, auch wegen der einfacheren Bedienbarkeit. Wenn es denn wie ein Slipjoint funktioniert, was ich annehme. Dann kommt noch ein gewisses Mehr an Sozialverträglichkeit hinzu (sofern man die beim Opinel noch steigern kann?) und auch noch weniger In-die-Finger-pieks-Gefahr für den Nutzer selbst. Und wenn das Ganze noch zum Patent angemeldet ist, wirds für unsereins auch gleich technisch interessant.
Also: (y)
 
  • Like
Reaktionen: RFB
Ich bezog mich auf das klassische Opinel, dass man nur zweihändig öffnen kann, dass aber trotzdem verriegelt werden kann.
 
Ich schüttele hier eher den Kopf, kann den Gedanken von Opinel hinter dem Design in Anbetracht der Gesetzeslage aber absolut nachvollziehen.
Es ist schon traurig wie überflüssige da völlig wirkungslose Gesetzgebungen die Nutzung von praktischen, jahrtausendealten Werkzeugen immer weiter erschwert. Die nächste Version wird dann vermutlich mir einer nicht geschliffenen, stumpfen Schneide angeboten. 😁
 
Die Gesetzeslage in Frankreich unterscheidet nicht zwischen verriegelbar und nicht verriegelbar: Grundsätzlich ist das Tragen von Messern untersagt....außer man hat einen triftigen Grund.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht geht's dabei auch garnicht um Gesetzgebung sondern eher um's Feeling.

"Es ist kompakt und leicht und verfügt über eine 7 cm lange Klinge aus rostfreiem Stahl mit einer abgerundeten Spitze, die in städtischen Umgebungen für ein Gefühl der Sicherheit sorgt."

Mein Mitgefühl gilt Opinel und allen anderen Herstellern von Schneidwaren da draußen.
 
Die Gesetzeslage in Frankreich unterscheidet nicht zwischen verriegelbar und nicht verriegelbar: Grundsätzlich ist das Tragen von Messern untersagt....außer man hat einen triftigen Grund.
Ganz so "einfach" ist es leider nicht.
Vielleicht geht's dabei auch garnicht um Gesetzgebung sondern eher um's Feeling.
Doch - wie in Frankreich zu lesen war, ist das néo6 eine Reaktion von Opinel auf das französische Messerrecht, das Feeling kommt als Bonus dazu.

Es gibt einige deutschsprachige Infoseiten, welche die Rechtslage in Frankreich ausführlich erläutern. Wer es genau wissen möchte, kann sich dort vor einem Besuch schlau machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gesetzeslage in Frankreich unterscheidet nicht zwischen verriegelbar und nicht verriegelbar: Grundsätzlich ist das Tragen von Messern untersagt....außer man hat einen triftigen Grund.
Quark. Genau andersrum ist es: nicht verriegelbar ist erlaubt, verriegelt: nein!
Deshalb ist Laguiole fein raus, Opinel war Grauzone.

Bei Fixed ist auch weniger die Länge, als die Dicke entscheidend: ab 4mm Klingendicke ist verboten.
 
Quark. Genau andersrum ist es: nicht verriegelbar ist erlaubt, verriegelt: nein!
Deshalb ist Laguiole fein raus, Opinel war Grauzone.

Bei Fixed ist auch weniger die Länge, als die Dicke entscheidend: ab 4mm Klingendicke ist verboten.
Quelle? Besonders das mit den 4 mm Klingendicke ist mir absolut neu
 
Es gibt mehrere Gerichtsentscheidungen die einen Unterschied zwischen einem klassischen Taschenmesser wie SAK, Laguiole und auch Opinel und anderen Messern wie z. B. ein OTF machen.
Wie gesagt, es kommt auf den Grund an: Wenn Du mit deinem kleinen Fixed auf Wanderung bist, dann ist das halt was anderes las mit einem Spyderco Military in der Metro.
 
Quelle? Besonders das mit den 4 mm Klingendicke ist mir absolut neu
Wenn man bei Google folgendes eingibt: "Rechtslage Messer Frankreich" kommen sofort zwei drei Ergebnisse die das besagen. Aber ob die Quellen vertrauenswürdig sind muss jeder selber beurteilen.
 
Zurück