Neues Schweizer Waffengesetz gutgeheissen

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Die grosse Kammer (Nationalrat) des Schweizer Parlaments hat am 22. März 2007 das neue Waffengesetz nach eingehender Diskussion abgesegnet. Das heisst, dass die Schweiz ab 2008 ein neues Waffengesetz bekommt, das stark an das Deutsche Waffengesetz angepasst wurde. Für uns Messerfreunde verspricht das nur Gutes, sind doch im neuen Gesetz mit Ausnahme der Dolche und Automaten, alle anderen Messer nicht mehr aufgeführt, was heisst, dass sie nicht mehr als Waffengelten und somit frei gekauft, importiert und getragen werden dürfen. Weiterhin als Waffen gelten symetrische Dolche und Automatische Messer jeglicher Art (inkl. Assisted Opener). Aber das ist weiter ja nicht so schlimm. Somit darf ab 2008 auch das Victorinox Rescue Tool getragen werden:super:
 
Hast du eine Quelle dafür, wo man ggf. auch mal näheres Nachlesen kann (eventuell sogar den Gesetzestext)? Wäre nicht schlecht...

Grüße
Micha
 
Das mit dem "assisted opener" finde ich nicht gut. Hoffentlich kommt das nicht auch noch in das deutsche Waffengesetz.
 
Scheinbar regiert ab und zu die Vernunft.
Viel Spaß, wünsche ich unseren CH-Messerkollegen in der Zukunft.:)

Stefan
 
Naja, vernünftig wäre aus meiner Sicht, wenn man sich auch die jetzigen Regelungen gespart hätte. Aber stimmt schon, zu vorher eine klare Verbesserung.
Was Schusswaffen angeht: Zwar immer noch deutlich liberaler als bei uns, aber Schengen lässt grüßen. Die Reise wird wahrscheinlich weitergehen, viel Vergnügen! :D :(
 
Herzlichen Glückwunsch an die Schweizer!!! :super:

Hoffentlich gibt es keine Änderungen, die euch doch wieder einiges verbieten.
 
na ja, das mit dem "tragen" ist mir noch nicht ganz klar:

nun gilt ein klapmesser/taschenmesser mit einhaendig zu oeffnendem mechanismus dann nicht mehr als waffe.
aber IMHO dafuer als gefahrlicher gegenstand (klare ausnahme Schweizer Armeetaschenmesser) und darf trotzdem nicht mitgefuehrt werden?

ist mir einfach noch nicht so klar wie das rechltich laeuft, hier der entsprecheende auszug aus dem neuen gesetzentwurf:


"Als gefährliche Gegenstände gelten Gegenstände wie Werkzeuge, Haushalt- und
Sportgeräte, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen. Taschenmesser,
wie etwa das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare
Produkte, gelten nicht als gefährliche Gegenstände."
 
...
Weiterhin als Waffen gelten symetrische Dolche und Automatische Messer jeglicher Art (inkl. Assisted Opener). ...

Dies stimmt zum Glück so nicht! Ich habe bezüglich dem Kershaw "Speed Safe" bei dieser Stelle nachgefragt:

Simone Rusterholz
lic. iur.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Stab
Rechtsdienst/Datenschutz

Leider tritt das neue Waffengesetz erst zum 1. Novermber 2008 in Kraft!

Der Schriftverkehr ist hier nachzulesen: http://www.messerforum.net/showpost.php?p=412103&postcount=4

Gruss
Usagi Y.
 
Zum Jahreswechsel 2007/2008 möchte ich noch mal ganz deutlich darauf hinweisen, dass die angekündigte Revision des Schweizer Waffenrechts (die zukünftig u.a. das zugriffsbereite Tragen von Einhandmessern nicht mehr verbietet) erst mit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens voraussichtlich ab November 2008, aber KEINESFALLS bereits per 01.01.2008 gültig sein wird.
Wer sich näher dazu informieren möchte - hier ein paar Links:



"Schweizer Schengen-Anbindung im Rückstand
Gemäss Abkommen zwischen Bern und Brüssel sollte die Schweiz im November 2008 dem Schengenraum beitreten. Es ist aber schon jetzt absehbar, dass der geplante Termin für die Schengen-Anbindung nicht einzuhalten ist.
Seit Monaten appellieren Bern und die EU-Kommission an die EU-Staaten, den Weg für die Ratifizierung des Schengenabkommens mit der Schweiz frei zu machen. Eigentlich war diese noch für das laufende Jahr geplant gewesen, doch die parlamentarische Zustimmung aus Griechenland, Tschechien und Belgien steht weiter aus.
Der Wegfall der Kontrollen an der Schweizer Grenze erfordert nicht nur technische und rechtliche Anpassungen auf Bundesebene. Nötig sind auch Arbeiten an den Flughäfen - den einzigen künftigen Schengen-Aussengrenzen der Schweiz - und die gesetzlichen Anpassungen und Ausbildungen in den Kantonen, bei denen die Polizeihoheit liegt."
http://www.swissinfo.org/ger/swissinfo.html?siteSect=125&sid=8556252&cKey=1198223142000&ty=st



Schweizerische Eidgenossenschaft

Aktuell geltendes Recht: Bundesgesetz vom 20. Juni 1997 über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG)
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c514_54.html



Schweizer Parlament
06.008 Änderung des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG) Aktualisiert: 22.06.2007
http://www.parlament.ch/d/dokumentation/do-dossiers-az/Seiten/do-waffengesetz-in-kuerze.aspx


Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Revisionen im Waffenrecht
Zitat: "Abgesehen von wenigen Ausnahmen werden Messer aus dem Waffengesetz ausgegliedert, da die aktuelle Regelung ungenau und unpraktisch ist."
http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen/teilrevision_waffengesetz.html

Gruss
Usagi Y.
 
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