Neues Schweizer Waffenrecht

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Wurde dir von der netten Dame vom Fedpol nicht gesagt, dass Assisted Opener erlaubt wären? Ich glaube die Dame hat nicht verstanden was ein Assisted Opener ist. IMO bleiben diese nach diesem Text verboten. Und ich wollte mir doch endlich ein Custom Onion zulegen. :( Was sind deine Gedanken dazu? ...

Hier findest du meine Anfrage zu Assisted Opener und die Antwort vom fedpol: http://www.messerforum.net/showpost.php?p=412103&postcount=4
Ich meine, die Funktionsweise Anschaulich genug erläutert zu haben. ;)

Gruss
Usagi Y.
 
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Und leider finde ich immer noch nicht ein definitives Datum für das Inkrafttreten der neuen Verordnung. Irgendwie lese ich immer "Die Vernehmlassungsadressaten können bis Ende Dezember 2008 zur Vorlage Stellung nehmen"

Quelle: http://tagesschau.sf.tv/content/view/full/312264
27. November 2008, 11:17; Letzte Aktualisierung: 14:49

Grünes Licht für Schengen-Assoziierung
Die EU-Innenminister haben der Schengen-/Dublin-Assoziierung diskussionslos zugestimmt. Damit werden die systematischen Personenkontrollen an den Landesgrenzen der Schweiz ab dem 12. Dezember aufgehoben. «Wir sind sehr froh», so die Reaktion von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Sie werde sich beim Treffen im Gemischten Schengenausschuss dafür bedanken, fügte Widmer-Schlumpf bei ihrer Ankunft in Brüssel an. Auf die Frage, was sich denn nun konkret ändere, verwies die Bundesrätin zuerst auf die polizeiliche Zusammenarbeit bei der Personen- und Sachfahndung, die verbessert werde.

Vereinfachungen sieht sie auch bei den Asylverfahren: Asylsuchende, die von einem anderen Dublin-Mitgliedstaat in die Schweiz einreisen, können dorthin zurückgeschickt werden. «Vereinfachte Mobilität» gebe es zudem für den Tourismus, künftig reichen Schengenvisa auch für einen Besuch der Schweiz.

Diskussionsloser Entscheid
Der Entscheid erfolgte wie geplant ohne Diskussion - und vor dem Gemischten Schengenausschuss am Mittag, an dem Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf teilnehmen wird. Dies bestätigte die französische EU-Ratspräsidentschaft.

Abgeschafft werden die Kontrollen Mitte Dezember nur an den Landgrenzen, bei den Flughäfen bleibt vorläufig alles beim Alten.

Schengen-Aussengrenze zu Liechtenstein
Eine weitere Ausnahme bildet die Grenze zu Liechtenstein. Dort werden mit mobilen Patrouillen und 24-h-Videoüberwachung die Kontrollen verschärft. Da Liechtenstein vorerst noch nicht beim Schengenraum dabei ist, gibt es hier neue eine Schengen-Aussengrenze.

(sda/horm/sper)

:super: :D

Gruss
Usagi Y.
 
Heute ist wirkliche ein toller Feiertag für mich.
Es sind jetzt nicht nur die Einhandmesser erlaubt, sondern auch asymmetrische Dolche!

Beim nächsten Forumstreffen bei Lenny dürfen wir also vieles anschleppen, was bis gestern noch verboten war! :super:

Und ja, wir sind immer noch ein bisschen neidisch auf unsere Österreichischen Nachbarn... :steirer:
 
Jaja, ich habe auch wieder neue Freude an meinen Foldern
und trage jetzt mein Böcker Automat Kalashnikov mit mir rum.
 
Das revidierte Waffengesetz, das am 12. Dezember 2008 in Kraft trat, definiert, was als Waffe gilt, wie Waffen zu erwerben sind und unter welchen Voraussetzungen Waffen getragen werden dürfen. Ferner regelt es das Verbringen ins schweizerische Staatsgebiet und die Ausfuhr von Waffen. Es legt weiter fest, unter welchen Voraussetzungen Waffenhändler Waffen herstellen und damit Handel treiben dürfen.
Alles Wissenswerte zum Waffenrecht ist nicht nur auf dieser Website ( http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/themen/sicherheit/waffen.html ) zusammengefasst, sondern auch in einer Broschüre. Diese ist hier in elektronischer Form verfügbar und kann in Papierform beim Bundesamt für Bauten und Logistik (Online-Shop Bundespublikationen) bestellt werden.

Waffenrecht nach Schengen-Anpassung
Das Waffenrecht nach Schengen-Anpassung und Nationaler Revision fedpol 12/2008


Kostenlose Broschüre bestellen: http://www.bundespublikationen.admin.ch/index.php?id=73&L=0 > Als Suchbegriff "Waffenrecht" eingeben. ;)

oder Alternativ als PDF-Download: http://www.fedpol.admin.ch/etc/medi..._306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf

Gruss
Usagi Y.
 
Eigentlich sollt ma jetzt nen schweizer EDC-Thread aufmachen und den netten Kollegen in D-Land lange Zähne machen mit den schönen Sachen wir jetzt tragen dürfen :D
 
Eigentlich sollt ma jetzt nen schweizer EDC-Thread aufmachen und den netten Kollegen in D-Land lange Zähne machen
:teuflisch:steirer::irre::glgl:
Danke, das reicht so schon.

Gestern bedauert man die Nachbarn, heute wird man bemitleidet ...
Nur schade, dass das alles mit Vernunft nichts zu tun hat.

Eine Bitte: Ich will Partyfotos sehen. ;)

Steffen
 
Eigentlich sollt ma jetzt nen schweizer EDC-Thread aufmachen und den netten Kollegen in D-Land lange Zähne machen mit den schönen Sachen wir jetzt tragen dürfen :D

So gemein sind wir nicht! :hehe:

Aber ich finde die Broschüre "Waffenrecht nach Schengen-Anpassung" gut gemacht. Ich habe mal zum mitführen welche bestellt (vermeidet lange Diskussionen mit der Polizei).
Warum eigentlich bringt (der "grosse Kanton") Deutschland sowas nicht zustande? Vielleicht könnte man auf der Seite der IMSW darauf verweisen, um zu zeigen, wie detailliert und eindeutig andere Länder die Bevölkerung über so etwas informieren.

Gruss
Usagi Y.
 
Die Broschüre "Waffenrecht nach Schengen-Anpassung" ist wirklich sehr gut gemacht. Ich finde sie klar und übersichtlich und habe mir auch ein paar davon bestellt. Vielen Dank an Usagi Y. für die Links. :super:

@madalex
Nein, das wäre nicht nett. Ausserdem, wer weiss schon, was die Zukunft bringt...
Ich bin einfach zufrieden damit, dass mein Victorinox RescueTool keine Waffe mehr ist.
 
Seh ich das richtig: Ihr dürft ein Katana (da keine Waffe) führen aber einen Hammer nicht (da gefährlicher Gegenstand)? Is ja witzig :steirer:
 
Seh ich das richtig: Ihr dürft ein Katana (da keine Waffe) führen aber einen Hammer nicht (da gefährlicher Gegenstand)? Is ja witzig :steirer:

Yoo! :steirer:
Freut mich als Iaidoka besonders!

Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_54/a28a.html
Art. 28a Missbräuchliches Tragen gefährlicher Gegenstände

Das Tragen gefährlicher Gegenstände an öffentlich zugänglichen Orten und das Mitführen solcher Gegenstände in Fahrzeugen ist verboten, wenn:

a. nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass dies durch die bestimmungsgemässe Verwendung oder Wartung der Gegenstände gerechtfertigt ist; und
b. der Eindruck erweckt wird, dass die Gegenstände missbräuchlich eingesetzt werden sollen, insbesondere um damit Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu verletzen.

Gruss
Usagi Y.
 
Es gilt DEFINITIV die Variante a) + b) + c).

Ihre Bemerkung zur revidierten Waffenverordnung

Sehr geehrter Herr xxxUsagi Y.xxx

Gemäss der von der Bundeskanzlei herausgegebenen "Gesetzestechnischen Richtlinien
des Bundes", die für die Formulierung von Gesetzen und Verordnungen massgebend sind, bedeutet ein "und" vor dem letzten aufgezählten Punkt eine kumulative Aufzählung.

Vergleiche dazu die Ausführungen daraus:
Vor dem letzten Glied wird «und» bzw. «oder» eingefügt, wenn aus dem Einleitungssatz nicht eindeutig hervorgeht, dass die Aufzählung kumulativ bzw. alternativ gemeint ist.

Entsprechend gilt auch in der totalrevidierten Waffenverordnung, dass ein Messer, in Art. 7 Abs. 1, geregelt nur dann als Waffe gilt, wenn sowohl die Voraussetzungen nach Bst. a, b und auch c erfüllt sind.

In der geltenden Waffenverordnung entspricht Art. 6 demzufolge nicht der korrekten Schreibweise.

Besten Dank für die Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüssen

Simone Rusterholz
lic. iur.
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Polizei fedpol
Stab
Rechtsdienst/Datenschutz

Nussbaumstrasse 29, 3003 Bern
www.fedpol.ch
Ein Jahr vergangen und immer noch nix geaendert: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a10.html
Ein Schelm wer denkt das sei Absicht. :(
 
@KurtisKurt

Ich stehe wohl irgendwie auf der Leitung: :confused:
1. ... verweist dein Link auf einen anderen Artikel
2. ... was soll den noch ändern? Ist doch korrekt!

Gruss
Usagi Y.
 
Ich stehe wohl irgendwie auf der Leitung: :confused:
1. ... verweist dein Link auf einen anderen Artikel
Uups, sorry. Hier der Richtige: http://www.admin.ch/ch/d/sr/514_541/a7.html


2. ... was soll den noch ändern? Ist doch korrekt!
Nach der Zeile "a." steht eben kein "und". Lediglich nach der Zeile "b.". Ich versteh das so dass lediglich Artikel b und c kumulativ sind.
Deswegen hattest du doch die Fedpol auch angeschrieben.
Oder steh ich jetzt aufm Schlauch?
 

Warum ist denn in dieser so anschaulichen Broschüre auf der Seite "Waffen sind..." neben dem Text
"MESSER Schmetterlingsmesser, Wurfmesser, einhändig bedienbare Messer mit automatischem Mechanismus,
bei Gesamtlänge > 12 cm und Klingenlänge > 5 cm"

ein Gerber Fairbairn Applegate Combat Folder (oder ist es der Covert-Folder?) abgebildet, der nicht über einen automatischen Mechanismus verfügt? Das finde ich etwas verwirrend.... :confused:
 
Feststehend über 12cm in der Schwiz verboten?

Hallo,


Ich komme bei diesem durcheinander mit dem ganzen Recht und so nicht mehr nach:lechz:

Ich wohne in der Schweiz und möchte gerne wissen ob Feststehende Messer die eine Klingenlänge über 12cm haben verboten sind.


-Patrick
 
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