Neues von der Shot 2006/Kershaw Ripcord legal in D?

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Kershaw Ripcord legal in D?

Weiß inzwischen jemand Näheres?

ripcord.jpg


Kershaw_Ripcord_on_belt_small.JPG


Kershaw_Ripcord_Deployment_small.JPG
 
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AW: Kershaw Ripcord legal in D?

Was heißt näheres? An sich scheint das Messer in Deutschland wohl legal zu sein, wüsste nicht, was dagegen spräche. In diesem Thema hab ich schonmal versucht, die Funktion zu beschreiben
Auf die Schnelle hab ich allerdings auch keinen deutschen Shop gefunden, der das Modell anbietet. Dürfte auch nicht der absolute Verkaufsschlager sein.

Gruß
 
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AW: Kershaw Ripcord legal in D?

Die Klinge wird doch anscheinend nach vorn herausgezogen und springt
nicht wie bei einem verbotenen OTF auf Knopfdruck raus.
 
...
Ergo kein Springmesser, aber wohl ziemlich umständlich im Gebrauch. :glgl:

Umständlich, aber auch gebrauchsicher - wenns denn auf Dauer fehlerfrei funktioniert :glgl:
Threads zusammengelegt und Titel entsprechend ergänzt - mit den neuen Bildern kann man sich wenigstens was darunter vorstellen.

@anson argyris:
Nee, die Klinge bleibt durch den Pin in der Gürtelschnalle stehen -> Waldjägers Beitrag weiter oben, und man zieht den Griff zurück - ist "quasi OTF", aber vom Prinzip genau umgekehrt - darum wohl auch die Bilder mit den Gürtelschlaufen an der Hose, damit man die Bewegungsrichtung deutlicher erkennt.
 
AW: Kershaw Ripcord legal in D?

Was heißt näheres? An sich scheint das Messer in Deutschland wohl legal zu sein, wüsste nicht, was dagegen spräche. In diesem Thema hab ich schonmal versucht, die Funktion zu beschreiben
Auf die Schnelle hab ich allerdings auch keinen deutschen Shop gefunden, der das Modell anbietet. Dürfte auch nicht der absolute Verkaufsschlager sein.

Gruß

Und da es im Messerkatalog 2007 vom Messermagazin schon drin ist ( leider nur Werbung), müsste es ja legal sein. Denn vorne steht ja im Katalog drin dass alle im Katalog aufgeführten Messer in deutschland legal sind. (oder zumindest so ähnlich)

Jan-P.
 
Moin,

Nur um das nochmal ins Gedächtnis zu rufen:

Was Legal ist und was nicht, entscheidet ganz alleine das BKA.

Was auf Katalogen,Zetteln,Flyern oder sonstwo steht interessiert nicht.

Grüße
Olli
 
ich habe Ende letzten Jahres beim BKA nachgefragt: Aussage: Ripcord ist und wird nicht legal in D. sein!


Sehr sehr schade!


Gruß Neo
 
Nett, dass du dir die Mühe gemacht hast.
Worauf fußt diese Aussage denn? Gibt es einen entsprechenden Bescheid?
Ich mein, auf welcher Grundlage sollte das Ding illegal sein? Es ist wohl kein Springmesser und als Fallmesser dürfte es auch nicht funktionieren, wenn ich mir diese (knappe) Funktionsbeschreibung von Kershaw durchlese.
:confused:
 
Nur um das nochmal ins Gedächtnis zu rufen: Was Legal ist und was nicht, entscheidet ganz alleine das BKA.

In einem Rechtsstaat enscheidet im Zweifelsfall nicht eine Behörde, sondern die jeweilige letzte Instanz der Verwaltungsgerichtbarkeit. Das BKA darf als staatliche Organ auch nicht willkürlich verbieten, sondern gem. dem allgemeinen Gesetzesvorbehalt nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung, andernfalls wäre ein Verobt nicht rechtwirksam.

Das Waffengesetz verbietet laut Begriffsbestimmung in der Anlage 1:

2.1

Messer,

2.1.1

deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser),

2.1.2

deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),


Wenn ich die vorangegangenen Funktionsbeschreibungenrichtig verstanden habe:confused: , läßt sich das "Ripcord" offenbar unter keine dieser Legaldefinitionen subsummieren, da es weder Feder zum hervorschnellen und festestellen besitzt noch aufgrund der "Rückholfeder" als frei fallendes Fallmesser funktionieren kann.

Für ein wirksames Verbot würde also die erforderliche Rechtsgrundlage fehlen.

Natürlich bestünde eine latente Gefahr, daß der Gesetzgeber nach dem nächsten Schulmassaker diesen Messertyp ohne Sachzusammenhang verbietet, wie es mit den Fautmessern passiert ist.

Hinsichtlich der Waffeneigenschaft dürfte es wohl ein klassischer Grenzfall werden ... :staun:
 
In einem Rechtsstaat enscheidet im Zweifelsfall nicht eine Behörde, sondern die jeweilige letzte Instanz der Verwaltungsgerichtbarkeit. Das BKA darf als staatliche Organ auch nicht willkürlich verbieten,...
Das BKA verbietet auch nicht, sondern beurteilt die Merkmale, stuft bestimmte Messer entsprechend ein, gibt "Empfehlungen" heraus, und wenn das BKA dieses Messer so eingestuft hat oder gerade dabei ist, wird man es auch bald nachlesen können, falls es *jetzt* noch nicht möglich ist.

Neo schrieb, er bekam er die Antwort "Ende letzten Jahres" - wie lang ist das her ?
Gerade mal 8 Tage her... :rolleyes:
 
ich habe Ende letzten Jahres beim BKA nachgefragt: Aussage: Ripcord ist und wird nicht legal in D. sein!

Daran glaube ich nicht.
Nicht, daß ich die Kompetenz des BKA in Frage stellen möchte (siehe auch Bescheid zu Assisted Openern), aber meine Vermutung ist, daß ein Beamter in der Funktionsbeschreibung des Ripcord die unheilvolle Buchstabenkombination "OTF" entdeckt und dann voreilige Schlüsse gezogen hat.

Nur zur Erinnerung: wie lange wird das CRKT Rollock jetzt ohne Beabstandung und ohne jegliche Diskussion über Legalität verkauft?

Und letztendlich sind beide Messer manuell zu öffnende Taschenmesser, auch wenn die Klinge nach vorne geöffnet wird.

Oder wo seht Ihr einen relevanten Unterschied zwischen diesen beiden Messern in dieser Hinsicht?
 
...und wenn das BKA dieses Messer so eingestuft hat oder gerade dabei ist, wird man es auch bald nachlesen können, falls es *jetzt* noch nicht möglich ist.

Genau, und solange bis ein Bescheid vorliegt mache ich hier zu.

Grüße
Olli
 
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