Aus
www.fwr.de Ergebnis der WaffR-Novellierung
9. Verbotene Waffen
9.1. Sofort nach Veröffentlichung des neuen Waffengesetzes in Bundesgesetzblatt tritt das Verbot der "Pumpgun" in Kraft. Dieses Verbot bezieht sich aber nicht auf alle Vorderschaftrepetierwaffen, sondern nur auf Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff, aber ohne Anschlagschaft (Hinterschaft).
9.2. Präzisionsschleudern, Wurfsterne und Butterfly-Messer sind verboten mit Inkrafttreten des Gesetzes, sechs Monate nach seiner Veröffentlichung.
9.3.
Faustmesser dürfen von Inhabern einer jagdrechtlichen Erlaubnis oder den Angehörigen der leder- und pelzverarbeitenden Industrie zur Ausübung ihrer Tätigkeit erworben und benutzt werden, ansonsten sind sie
verboten.
9.4. Spring- und Fallmesser sind
verboten. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge
seitlich aus dem Griff herausspringt
(nicht nach vorne) und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge:
- höchstens 8,5 cm lang ist und
- in der Mitte mindestens eine Breite von 20 % der Länge aufweist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist und
- einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt
9.5. Wer Waffen besitzt, die bislang nicht einem Verbot des § 37 WaffG unterlagen, jetzt aber verboten werden, hat diese bis vier Monate nach Inkrafttreten * des Gesetzes unbrauchbar zu machen, einem Berechtigten zu überlassen oder einen Ausnahmeantrag zu stellen.
Soweit die Aufzählung der wesentlichen Regelungen. Bei Unklarheiten oder Fragen rufen Sie uns an.
Forum Waffenrecht, den 03. Juli 2002
Joachim Streitberger
* Meine Anmerkung: Ein Gesetz tritt 6 Monate nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. - Dieses Gesetz wird also
voraussichtlich Mitte Januar 2003 in Kraft treten. Von da an bleiben dann 4 Monate Zeit, um einen Ausnahmeantrag (beim BKA ???) zum weiteren
legalen Besitz seines
rechtmäßigen Eigentums zu stellen.
Also, liebe Leit, am besten überlegt ihr Euch schon jetzt im Vorfeld treffende und stichhaltige Begründungen für Eure Anträge,
WARUM ihr Euer rechtmäßiges Eigentum auch weiterhin
legal behalten und besitzen (und nicht einfach so mir nichts Dir nichts abgeben) wollt.