neues Waffenrecht - Dolche

Volkerki

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Es kann sein das ich hier im falschen Forum schreibe aber trotzdem - ich schreibe.
ich habe eine kleine Sammlung von Tuaregdolchen. Die Teile sind alt, lang und zumeist beidseitig geschliffen.
Muß ich die eigentlich irgendwie und irgendwo anmelden?
Was hier als bösartige Waffe angesehen wird ist dort doch das "schweizer Messer".
 
Hi!

Laut Gesetz fallen beidseitig geschiffene Messer zwar unter das Waffengesetz, sind jedoch nicht wie WBK-Pflichtige Schußwaffen klassifiziert. Hier heißt es, sie sind "gegen Wegnahme gesichert" aufzubewahren. Also abschließbare Vitrine, Schrank... und nicht an die Wand hängen. Es ist kein Tresor nach VDMA oder EU Norm nötig.

MfG
Milcruzados
 
Waffengesetz

Hallo ich weis das Thema gab es schon öfter aber wenn wir schon mal dabei sind ,wie sieht es denn mit nem normalen Fixed aus so bis 25 cm gesammtlänge ,darf ich die mit mir rumtragen oder ist das gesetzlich nicht erlaubt ?

bei der Arbeit (Gartenlandschaftsbau) hat man (der chef) es verboten ein Messer bei der Arbeit zu Tragen :( :( :(
 
@Volkerki:

wenn keine Unbefugten (unter 18 ...) Zugriff zu den Dolchen haben ist das OK.



(edit wg: ...)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
im normalen Gärtneralltag ist ne Hippe,Stecklingsmesser,Propfmesser,Veredlungsmesser oder ähnliches am Mann bzw. Frau.Bei mir ist es ein kleines Tina Messer,ein altes Opinel (für Folienschnitt)und meist ein WM 1 dabei.
Was soll ich bei Steinarbeiten mit 25cm Klinge?Für Japanknöterich zu schlagen ja.Kunde ist König. Gruss walter
 
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