Neues Waffenrecht in Hannover

merrymarauder

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Meine Anfrage an die Polizei Niedersachsen:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.04.2008 gilt das neue Waffenrecht.
Der Gesetzestext lässt mich jedoch etwas unsicher sein.
Einhändig zu bedienende Messer dürfen demnach in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden.
Ausnahmen gelten für Beruf u.ä. In Kommentaren wird von "sozialadäquatem Gebrauch" gesprochen, der weiterhin erlaubt sein soll.
Als ehemaliger Pfadfinder und Sammler hochwertiger Messer bin ich es gewöhnt, regelmäßig ein Multifunktionswerkzeug (Leatherman mit einer einhändig bedienbaren Klinge) und/oder ein einhändig zu bedienendes Klappmesser zu tragen. Dieses dient mir sowohl in der Freizeit als auch in meinem Job als hilfreiches Werkzeug.
Können Sie eine rechtsverbindliche, mir rechtsicherheitsgebende Aussage darüber geben, ob ich beide Gegenstände oder auch nur mein Multifunktionswerkzeug weiterhin in der Öffentlichkeit tragen darf?
Ich möchte nicht gegen das Gesetz verstoßen.
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Und die Antwort:

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Sehr geehrter Herr ,

Ihre Anfrage wurde uns von der Polizeidirektion Hannover übermittelt.

Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits ausgeführt haben, ist es ab dem 01.04.08 verboten, Einhandmesser zu führen.

Dieses Verbot gilt nicht, sofern ein berechtigtes Interesse am Führen solcher Gegenstände vorliegt. Das berechtigte Interesse definiert der Gesetzgeber als das Führen solcher Gegenstände "im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck."

Nach Ihren Ausführungen ist ein berechtigtes Interesse am Führen eines Einhandmessers nicht gegeben. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, auf Messer auszuweichen, die nicht dem Verbot des Führens unterliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag

I. Seidel
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Recht und Ordnung, 32.43.4
Tel. 0511/168-49442
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Nicht mal vor Leathermans machen die halt :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Können Sie eine rechtsverbindliche, mir rechtsicherheitsgebende Aussage darüber geben, ob ich beide Gegenstände oder auch nur mein Multifunktionswerkzeug weiterhin in der Öffentlichkeit tragen darf?
Ich möchte nicht gegen das Gesetz verstoßen.

Und da lag der Fehler:argw:
Bei diesem schwammigen Wischiwaschi Gesetz kann man keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Das könnte nur ein Gericht.
Die sind genauso ratlos wie wir auch und bevor man sich mit einer leichtfertigen Antwort in die Nesseln setzt...

Es ist ja wirklich alles noch viel schlimmer, als man in seinen schlimmsten Träumen dachte.
Keiner weiß mehr was er darf, aber alle wissen, dass das da ja wohl nicht erlaubt sein kann.:(

Ciao Sven
 
Schön, sollte man sich mal zusammen mit dem §42a ausdrucken und in die Brieftasche packen, für den Fall, dass man mit seinem Fixed auf einen schlecht ausgebildeten Polizisten trifft. ;)
Ich trage inzwischen nur noch mein 10,5cm-Fixed. Ich brauche bei der Arbeit oft genug ein Messer, und meistens, wenn die andere Hand gerade "beschäftigt" ist. Wenn einer große Augen macht, erkläre ich ihm freundlich, dass ich mein kleines Klappmesser nicht mehr dabei haben darf, der Inneren Sicherheit™ wegen. :glgl:
 
Ich verstehe nicht, was an dem neuem Gesetz unklar ist.
Ich bin kein Sanitäter, Feuerwehrmann oder Bergsteiger.
Ich habe die letzten 15 Jahre Einhandmesser als EDC, sprich als täglichen Begleiter getragen.
Das ist nun verboten. Finito, passa de la musica!
 
Hallo !

Ich gebe mactheknife uneingeschränkt Recht.
Diese ganze Paragraphenhudelei und Diskussion über gut oder schlecht informierte Ordnungshüter ist für mich Kasperkram. Das Gesetz ist da und damit müssen wir erstmal leben, Änderungen vorbehalten. Diese in meinen Augen fast verzweifelte Auswegsucherei bringt nichts. Wenn wie in A das Gestz gelockert oder teilw. aufgehoben wird ist das gut, aber vorher müssen wir damit leben.
 
@ mactheknife und spy62: Eure undifferenzierte Betrachtungsweise ist schon etwas erschreckend. Man sieht an verschiedenen Ecken und Enden des § 42a WaffG, dass er sich nicht ins bisherige Rechtsgefüge einpassen lässt.

Bürger sind verunsichert darüber, ob es sich bei den neu aufgenommenen Messern in § 42a I Nr. 3 WaffG um Waffen handelt, wann ein berechtiges Interesse aus allgemein anerkanntem Zweck vorliegt - übrigens sind wir die Allgemeinheit, die Zwecke anzuerkennen hat, nicht die 3 Männeken in Berlin - und welche feststehenden Messer unter 12 cm Klingenlänge aufgrund ihrer Waffeneigenschaft doch nicht geführt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund einfach zu sagen, das Gesetz ist nun da, also schweigt und befolgt es, heißt alle Augen, inkl. der Hühneraugen, vor dem damit verbundenen Problemen zu verschließen.

Gruß
JB
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo J.B.!

Ich fand die verzweifelte Suche nach Ausnahmen, Gesetzeslücken und abschließbaren Messerscheiden etwas panisch. Als ich den Beitrag von Merrymarauder las war mir irgendwie klar das die Behörden den Begriff des "legal reason" total eng auslegen würden. So eng das keine Maus mehr hindurchpaßt. Ich bin dafür Bürgerbegehren und ähnlich demokratische Aktionen zu starten, aber ein suchen nach Mauselöchern im Gesetz für Einhandmesser halte ich für sinnlos. Es wird eng ausgelegt und da kommt man nicht gegen an. Nur eine Gesetzesänderung kann es bringen.
 
Ich muss auch sagen, das deckt sich alles mit meinen schlimmsten Befürchtungen, war aber auf Grund der Erfahrungen in Bezug auf das Waffengesetz, die jeder jetzt schon mit den Behörden machen konnte, nicht anders zu erwarten.

Deshalb ja von je her meine Forderung, Gründe für die es Ausnahmen gibt klar zu benennen. So schwer kann das ja nicht sein, wie wäre es denn damit :

" Ein Grund liegt immer dann vor wenn dadurch der Allgemeinheit kein Schaden zugfügt wird" ?

Würde sicher auch der Intention der Verschärfung Rechnung tragen.
 
Die einfachste Methode wird sein, es wie Stephan (lobbythread) zu machen, und solang mit einem Trolly und doppelter Kette und Vorhängeschloß durch die FuZo auf und ab zu spazieren, bis irgendwann endlich ein schwerbewaffnetes SEK und Bombenräumkommando anrollt, um dann festzustellen, dass wirklich nur ein Messer drin ist, und sei es nur ein Subcom oder das kleinste verfügbare Einhandmesser mit feststellbarer Klinge.

Und wenn das jeden Tag mindestens einmal irgendwo in Deutschland passiert, wird sich etwas ändern. Denn nur so kann man die Lächerlichkeit dieses neuen Gesetzes eindrucksvoll demonstrieren, und dessen Macher bis auf die Knochen blamieren.

Und bezahlen dürfen sie es auch noch - soweit ich weis, ist noch niemand dafür per Gerichtsbeschluß bestraft worden, der sich nachweislich 100%ig an den Wortlaut eines Gesetzes gehalten hat. Und es wäre noch nicht einmal grober Unfug oder Irreführung der Behörden, wenn man sowas macht.

Ggf. sollte man vorher einen Journalisten/Reporter seine Vertrauens benachrichtigen, damit es auch ganz sicher in den Nachrichten gezeigt wird...

Gruß Andreas
 
Die einfachste Methode wird sein, es wie Stephan (lobbythread) zu machen, und solang mit einem Trolly und doppelter Kette und Vorhängeschloß durch die FuZo auf und ab zu spazieren, bis irgendwann endlich ein schwerbewaffnetes SEK und Bombenräumkommando anrollt, um dann festzustellen, dass wirklich nur ein Messer drin ist, und sei es nur ein Subcom oder das kleinste verfügbare Einhandmesser mit feststellbarer Klinge. ...

Ich sehe mich schon mit meinem Langwaffenkoffer, Schmuddelklamotten, Baseballcap und Sonnenbrille z.B. in eine Bank reinmarschieren.
Im Köfferchen dann mein kleines Spyderco Micro Dyad drin.:haemisch:
"Ja wissen sie Herr Wachtmeister, da ist doch jetzt diese neue Gesetzesänderung in Kraft getreten, und ich will mich doch nicht Strafbar machen. Ausserdem ist es mir doch wohl nicht zuzumuten, dass ich mir jetzt auch noch für jedes Messer den passenden Koffer anschaffe, oder?":glgl: :irre: :lechz:

Gruss
Usagi Y.
 
Sofern das Wetter es zulässt, werde ich die Tage mal mit meiner abschliessbaren Munitions-Kiste - Inhalt: ein Spyderco Kiwi und ein Apfel - spazieren gehen.

Koffer besitze ich keine; und das ist mein einziges sicheres, verschließbares Behältniss. Schick taktisch sieht's auch aus, kann ich jedem nur empfehlen :steirer:

Gruss, Keno
 
... Da gehst Du als "Halbautonomer Freizeitler" zugegeben mit sämtlichen Papieren und einer 300Win Mag bewaffnet eine dreiviertel Stunde durch Köln und nix passiert.
Andererseits stehst Du morgen mit einem Einhandmesser an der U-Bahn und nur der Paracord schaut aus der Tasche heraus und innerhalb von Sekunden bittet ein MEK zum Tanz.

Da die deutsche Polizei nach eigenem Bekunden nicht "immer überall sein kann", wird auch keiner so schnell wegen illegalem Messerführen überführt. Damit ist die ganze Gesetzesregelung eine Nullnummer.

Gruß
Schnipschnapp
 
Hallo schnippschnapp!

Bei meinem Glück mit den Ordnungshütern werde ich erwischt, auch ohne das man etwas sieht. Habe leider schon zwei tragigkomische Erlebnisse mit den Uniformierten gehabt, erzähle ich nur auf Anfrage, jedesmal sah ich wie ein Gangster für meine Mitmenschen aus. Das reicht mir. Deshalb möchte ich nichts riskieren.
 
@JB : ich sehe das neue Gesetz weder undifferenziert noch habe ich meine sieben Hühneraugen geschlossen.;)
Durch die Novellierung wurde mal locker 90% meiner Sammlung auf der Strasse untragbar.
Ich kann blos das lächerliche Taktieren, was ein scheinbares Umgehen der neuen Gesetzeslage betrifft, nicht ertragen. Bis oder wenn das neue Gesetz geändert wird, muß ich schon bei einer Autokontrolle damit rechnen, daß mein Seb oder der schöne Zwicker erstmal eingesackt wird und ich in erhebliche Erklärungsnot gerate. Mir scheint, daß viele hier das immer noch nicht begriffen haben oder begreifen wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hätt ich nicht besser sagen können ;)

Und weil ja momentan das große Outing hier in ist :D

Nein ich gehöre mit meinen knapp 50 Jahren auch nicht zur angepeilten Zielgruppe, bin in aller Regel eher sportlich, aber ordentlich gekleidet, kam noch nie mit Gesetzen in Konflikt und ich kenne nicht nur einen ganzen Haufen vernünftiger Polzist, sondern habe sogar das Privileg mich gelegentlich mit ihnen hauen zu dürfen und das auch noch straffrei und aus "legal reasons" :steirer:

Leider gibt es aber in jeder Berufsgruppe auch unerfreuliche Zeitgenossen und wenn die dann auch noch eine grüne/blaue Uniform anhaben können sie einem ganz schön Probleme machen. Genau da setzen dann meine Bedenken an, ob jeder Polizist einen vernünftigen Grund ein Einhandmesser zu tragen, so einschätzt wie wir hier. :rolleyes:
 
Heute Nachmittag an einer Raststätte an der Sauerlandlinie:
Gefangenentransport mit Hagener Kennzeichen. Der Beamte , der Ausstieg um eine Notdurft zu verrichten, hatte am Gürtel,neben anderen Utensilien, auf jeden Fall ein Liner oder Framelock im Halfter getragen. Na ja........die "Trachtengruppe" darf das scheinbar. :(

Dizzy
 
Sofern das Wetter es zulässt, werde ich die Tage mal mit meiner abschliessbaren Munitions-Kiste - Inhalt: ein Spyderco Kiwi und ein Apfel - spazieren gehen.
Keno,
die Idee gefällt mir! :super:
Ich esse zwar weder Obst noch Gemüse, aber Fleisch sollte ja wohl auch funktionieren. Obwohl: Grillen in der Fußgängerzone ist die nexte Ordnungswidrigkeit. :(
Alternative: 6Pack. Irgendwie müssen die Büchsen schließlich aufgemacht werden.

@Dizzy
Sowas trage ich gern. Das gibt mir aane schlanke Optik & einen seriösen Touch.. :D

Bis denne!
Frank
 
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