Ich meinte ja auch nicht die Durchführungsbestimmungen, ist mir bekannt, dass die nicht existieren.
Nur die Frage ist halt, ob es nicht von Vorteil wäre, dass hier ein Info stattfindet und eine grundsätzliche Art und Weise der Umsetzung empfohlen werden sollte. Also im Prinzip so eine Aussage wie in Bayern getroffen wurde, dass man sehr liberal vorgehen will.
Überhaupt würde es mir sinnvoll erscheinen, eine Grundsätzliche Information an die Beamten herauszugeben, gerade dass dann solche Missverständnisse aus (wie man sieht) unzulänglichen Kenntnissen aus der Presse oder vom Hörensagen gar nicht erst aufkommen. Der Fall mit dem beschlagnahmten Messer von ZaphodBee im Zug könnte ja theoretisch schon daran scheitern, dass die Beamten im Protokoll "Besitz eines Einhandmessers" feststellten, und nicht das Führen. http://www.messerforum.net/showthread.php?t=61700
Eine gewisse Rechtssicherheit sollte man doch erwarten können, sowohl für den Bürger, als auch natürlich für die Beamten.
Nur die Frage ist halt, ob es nicht von Vorteil wäre, dass hier ein Info stattfindet und eine grundsätzliche Art und Weise der Umsetzung empfohlen werden sollte. Also im Prinzip so eine Aussage wie in Bayern getroffen wurde, dass man sehr liberal vorgehen will.
Überhaupt würde es mir sinnvoll erscheinen, eine Grundsätzliche Information an die Beamten herauszugeben, gerade dass dann solche Missverständnisse aus (wie man sieht) unzulänglichen Kenntnissen aus der Presse oder vom Hörensagen gar nicht erst aufkommen. Der Fall mit dem beschlagnahmten Messer von ZaphodBee im Zug könnte ja theoretisch schon daran scheitern, dass die Beamten im Protokoll "Besitz eines Einhandmessers" feststellten, und nicht das Führen. http://www.messerforum.net/showthread.php?t=61700
Eine gewisse Rechtssicherheit sollte man doch erwarten können, sowohl für den Bürger, als auch natürlich für die Beamten.