Nicht verriegelndes Fallmesser legal?

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nafetshtor

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Hallo allerseits,

ich habe eine Klinge für das LL-80 Fallschirmjägerkappmesser so modifiziert, dass sie im Griff nicht mehr verriegelt. Wenn man das Messer also öffnet, kann man die Klinge mit etwas Druck gegen eine Tischkante ö.Ä wieder einschieben. So sollte doch keine Verbotsgrundlage gegeben sein? Wenn ich das Gesetz richtig interpretiert habe, sind nur Fallmesser verboten, wenn sie auch verriegeln.

Gruß,

Stefan
 
Lesen hilft, insbesondere das WaffG:


2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),

(Hervorhebung von mir, aus Anlage 1, Unterabschnitt 2)
 
Hallo Marc,

genau diesen Absatz habe ich schon gelesen, ich wollte nur nochmal sichergehen, nichts überlesen oder falsch verstanden zu haben. Meine Konstruktion ist somit legal!

Gruß,

Stefan

(der übrigens 2 Beagle hat :super:)
 
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