feuervogel69
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vorab: entschuldigt bitte, daß die flut der threads hier zu groß ist, als daß mann alles durchackert. sollte zu meiner frage doch ein konkreter thread existieren: her damit ;-)
jetzt die konkrete frage: ab wann ist ein in zukunft möglicherweise nicht mehr "führbares" messer "nicht zugriffsbereit", d.h. unter welchen umständen darf ich es transportieren?
a) eine mit druckknopf zugeknöpfte ledertasche- reicht dies? ich transportiere so z.b. momentan ein "einhandmesser" zusammen mit einer gabel als "straßenbesteck".
b) etui/tasche mit reißverschluß ?
ich lese hier immer vom zahlenschloß. heißt nicht zugriffsbereit, daß es für andere unmöglich sein muß, an das messer ran zu kommen? würde in dem falle ein kleines "kofferschloß" reichen?
c) egal wie gesichert- ist ein transport in der jacke grundsätzlich möglich?
abschließend: das neue messerverbot oder wa auch immer, bezieht sich ja ausdrücklich auf die eigenschaft des messers als waffe und schließt eigentlich dieses verbot aus,wenn das messer explizit nicht als waffe genutzt wird (jetzt mal salopp gesagt....)
heißt das: wenn ich mein messer aus dem nichtzugriffsbereitem transportverhältnis hole, um konkret -im zug z.b.- meinen apfel aufzuschneiden, oder mein eisbein zu essen, daß in jenem falle durch den offensichtlichen gebracuh als werkzeug mein messer hier explizit erlaubt ist (also nicht beanstandet oder eingezogen werden darf)?
vielen dank für antworten-oder auch links/konkrete andere threads, da ich hier nicht mehr regelmäßig mitlese und die sufu zu viel ausspuckt.
lg matthias
jetzt die konkrete frage: ab wann ist ein in zukunft möglicherweise nicht mehr "führbares" messer "nicht zugriffsbereit", d.h. unter welchen umständen darf ich es transportieren?
a) eine mit druckknopf zugeknöpfte ledertasche- reicht dies? ich transportiere so z.b. momentan ein "einhandmesser" zusammen mit einer gabel als "straßenbesteck".
b) etui/tasche mit reißverschluß ?
ich lese hier immer vom zahlenschloß. heißt nicht zugriffsbereit, daß es für andere unmöglich sein muß, an das messer ran zu kommen? würde in dem falle ein kleines "kofferschloß" reichen?
c) egal wie gesichert- ist ein transport in der jacke grundsätzlich möglich?
abschließend: das neue messerverbot oder wa auch immer, bezieht sich ja ausdrücklich auf die eigenschaft des messers als waffe und schließt eigentlich dieses verbot aus,wenn das messer explizit nicht als waffe genutzt wird (jetzt mal salopp gesagt....)
heißt das: wenn ich mein messer aus dem nichtzugriffsbereitem transportverhältnis hole, um konkret -im zug z.b.- meinen apfel aufzuschneiden, oder mein eisbein zu essen, daß in jenem falle durch den offensichtlichen gebracuh als werkzeug mein messer hier explizit erlaubt ist (also nicht beanstandet oder eingezogen werden darf)?
vielen dank für antworten-oder auch links/konkrete andere threads, da ich hier nicht mehr regelmäßig mitlese und die sufu zu viel ausspuckt.
lg matthias