Statt nur die negativen Aussagen des ansonsten völlig schwachsinnigen Urteils zu lesen, sollten wir doch froh sein, dass ein OLG unter Verweis auf Waffenrechts-Kommentare und BKA festgestellt hat, dass ein Einhandmesser nur dann vorliegt, wenn konstruktive Merkmale vorhanden sind, die das Bedienen der Messer mit einer Hand erlauben - unabhängig davon, ob man es mit irgendwelchen Tricks vielleicht doch mit einer Hand aufbekommt.
Entfernt man den Daumenpin oder schließt das Loch, sind diese konstrukiven Merkmale definitiv nicht mehr vorhanden. Folge: Es liegt kein Einhandmesser mehr vor.
Also ich spiele hier mal interessehalber den Advocatus Diaboli:
Ist der letzte Punkt deine persönliche Meinung oder gibt es tatsächliche rechtsverbindliche Aussagen dazu? Wenn letzteres, bitte mit Quellangabe...
Zu den vermeintlichen Tricks:
Ich weiss nun nicht, wieviele Spydercos du besitzt, aber zumindest unter den Exemplaren, die ich mal hatte/habe, war beim Grossteil auch beim FFG-Schliff die Klinge nicht komplett plan, sondern hatte eine kleine Stufe am Beginn des Ricassos. Diese bietet genügend Angriffsfläche für den Daumen; selbst meine damals siebenjährige Tochter hatte kein Problem ein derart "legalisiertes" Tenacious einhändig zu öffnen...
Und zum schwachsinnigen Urteil:
Schau dir doch mal die Hintergrundgeschichte an. Da wird einer nachts um drei kontrolliert, hat zwei Einhandmesser in der Ablage der Fahrertür und versucht allen Ernstens den Ordnungshütern zu erzählen, diese beiden Exemplare wären als Gurttrenner für den Notfall gedacht. Mit ein wenig Phantasie kann ich mir dann noch ausmalen, wie der Delinquent sich gegenüber den Ordnungshütern verhalten hat und dass die Messer nicht gerade zu den sozialverträglichsten Vertretern ihrer Zunft gehören. Ok, letzteres ist pure Spekulation, aber der Fall spricht m.E. für sich und ist nicht repräsentativ für den Großteil an verantwortungsbewussten Messerfreunden.
Wieso sollte es anders sein? Wenn ich z. B. bei einem Einhandmesser die Klinge festschweiße, habe ich ja auch kein Einhandmesser mehr, sondern ein Fixed. Oder argumentierst du dann auch damit, dass es ja ursprünglich mal ein Klappmesser war und die 12cm-Grenze nicht einschlägig ist, nur weil es sich aber eigentlich immernoch um einen Folder handelt?
Das ist doch auch gerade der Punkt.
Entscheidend ist doch der aktuelle Zustand und ob das Messer sich einhändig öffnen und feststellen lässt.
Was vorher mal war und was und wie der Hersteller ursprünglich beabsichtigt hatte, ist doch für die rechtliche Betrachtung völlig uninteressant.
BTW: geh doch mal in dich und überlege mal, wieviele Messer du ohne Öffnungshilfe immer noch problemlos einhändig feststellen kannst.
Aus meiner Erfahrung ist es doch der Großteil der Exemplare.
cheers,
Marcus