Wierd_Eric
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Hallo,
Ich würde mir gerne ein ostdeutsches Bajonett der ehemaligen DDR aus dem Internet bestellen.
Der Import würde von Amerika nach Österreich verlaufen.
Da ich sehr Verwirrt über die Rechtslage bin wollte ich fragen, wie das aussieht und, ob ich das darf.
Und für den Falle, dass ich das darf wird dieses als Waffe oder als normales Taschenmesser eingestuft?
Ich bin Österreichischer Staatsbürger über 18 Jahren und es wurde kein Waffenverbot über mich verhängt.
Falls es als Waffe gesehen wird, wo darf ich es dann mit mir führen, falls ich das jemals möchte.
Mein Interesse an diesem Messer ist pur geschichtlich und als praktisches Outdoor Werkzeug.
Hier ist der Link zu einem Foto des Messers. https://i.ebayimg.com/images/g/p3sAAOSwOJRgV7r0/s-l1600.jpg
Vielen Dank für eure Zeit.
Ich würde mir gerne ein ostdeutsches Bajonett der ehemaligen DDR aus dem Internet bestellen.
Der Import würde von Amerika nach Österreich verlaufen.
Da ich sehr Verwirrt über die Rechtslage bin wollte ich fragen, wie das aussieht und, ob ich das darf.
Und für den Falle, dass ich das darf wird dieses als Waffe oder als normales Taschenmesser eingestuft?
Ich bin Österreichischer Staatsbürger über 18 Jahren und es wurde kein Waffenverbot über mich verhängt.
Falls es als Waffe gesehen wird, wo darf ich es dann mit mir führen, falls ich das jemals möchte.
Mein Interesse an diesem Messer ist pur geschichtlich und als praktisches Outdoor Werkzeug.
Hier ist der Link zu einem Foto des Messers. https://i.ebayimg.com/images/g/p3sAAOSwOJRgV7r0/s-l1600.jpg
Vielen Dank für eure Zeit.