Österreich - Push Dagger führen?

Beiträge
6
Guten Abend zusammen,
meine Frage ist ganz knapp und kurz: darf ich in Österreich einen Pushdagger (zb. den hier: Cold Steel - Best Pal (glatt)) FÜHREN?

Für mich interpretiere ich den Gesetzestext so das ich einen Pushdagger besitzen darf und er eine Waffe ist. Ein Normales Springmesser ist zb keine Waffe laut dem Gesetz. Es ist halt nicht weiter ausgeführt ob man jetzt eine Waffe führen darf???

freue mich über jede Antwort
Lg Wolfi
 
Meines Wissens darf in Ö wer keinen Beschränkungen unterliegt (Waffenverbot, Bürger aus bestimmten Ländern, Aufenthaltsstatus ...) ab 18 auch Hieb-&Stosswaffen führen.
 
Mir stellt sich bloß die Frage, warum will ich so ein Messer mitführen.
Ein vernünftiger Grund erschließt sich mir nicht.
 
Mir stellt sich bloß die Frage, warum will ich so ein Messer mitführen.
Ein vernünftiger Grund erschließt sich mir nicht.
Mit so einer Fragestellung landest Du ganz schnell im Abseits, denn wenn es die Gesetze hergeben, ist es nun mal jedem selbst überlassen, was er warum mit sich herumträgt.

Und es ist auch nicht Thema hier im Thread.
 
Hallo nochmal,
da ich hier keine verlässliche Antwort erhalten habe, war meine nächste Anlaufstelle das BMI (Bundesministerium für Inneres) welches das österreichische Waffengesetz "betreut" ähnlich wie das BKA in Deutschland. Überraschenderweise habe ich fast sofort eine Antwort erhalten und hoffe das dies auch anderen Personen weiterhelfen kann. Wie zu erwarten wird ein Pushknife/Pushdagger als Waffe eingestuft aber darf geführt werden sofern keine Sonderregelungen wie Verbotszonen, Demonstrationen, Vorstrafen etc gelten.

Hier die Antwort:


Sehr geehrter Herr ***,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage darf aus Sicht der für die Vollziehung des Waffengesetzes (WaffG) zuständigen Fachabteilung Folgendes mitgeteilt werden:
Gemäß § 1 WaffG sind Waffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Auf Basis der technischen Recherchen und Beurteilung durch den ho. Amtssachverständigen wird mitgeteilt, dass es sich bei dem angefragten Faustmesser „Push Dagger“ nach ho. Rechtsansicht um eine Waffe gem. § 1 Z 1 Waffengesetz 1996 idgF. handelt.
Waffen dürfen von Personen über 18 Jahren, über die kein Waffenverbot verhängt wurde, ohne waffenrechtl. Bewilligung erworben, besessen und geführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Führen von Waffen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen verboten sein kann (z.B. Waffenverbotszone, Demonstrationen).
mfG

Bundesministerium für Inneres
 
Kannst ihn entweder bei der Poizei abgeben oder einfach so tun als hättest du ihn nie gesehen. In Deutschland sind sie leider verboten sowohl Kauf Besitz als auch führen.

Ich stimme Bigbore da uneingeschränkt zu. Das Teil einzustecken und bei der Polizei damit aufzuschlagen (selbst im verschlossenen Behältnis), um es abzugeben, ist dann schon per se eine Straftat, allem guten Willen zum Trotz.

Im Zweifelsfalls sofort nach Fund die Polizei anrufen und das (vor Ort belassene) Teil abholen lassen, das wäre der richtige Weg. So geht das auch bei scharfen Waffen, die als Dachbodenfund etc. z.B. aus "verstecktem Nachlaß" aufpoppen.
 
ist dann schon per se eine Straftat,
Genau, und strafbar ist in D eben nicht nur der Besitz sondern bereits der Umgang damit.

So geht das auch bei scharfen Waffen, die als Dachbodenfund etc. z.B. aus "verstecktem Nachlaß" aufpoppen.
Stimmt, gilt in D auch für Funde von Erlaubnispflichtigem nach Spengstoffgesetz oder KWKG-kritischen Sachen aus Erbmassen oder z.B. auch entrümpeltem Gepäck von ausgezogenen LAGs mit "Wehrdienstsouvenirs".
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück