spyderbug
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servus alle zusammen!
ich habe unser waffengesetz nun mehrmals nach explitziten bestimmungen betreffend messer abgesucht, aber nix vernünftiges gefunden. das einzige was mir ins auge gestochen ist, war die bestimmung betreffend fallmesser und springmesser. der rest von diesem konvolut befasst sich ja eher mit feuerwaffen.
irgendwo habe ich mal gelesen, daß es verboten sein soll, ein messer zu einer öffentlichen veranstaltung, oder in ein lokal mitzunehmen.
da ich diesbezüglich nix gefunden habe, wollte ich euch mal fragen, ob jemand weiß wo es detaillierte infos zur gesetzeslage betreffend messer in Ö gibt, bzw. ob jemand unser waffengesetz etwas besser kennt, als das was man im netz findet.
es ist einfach unangenehm wenn man so wie ich letztens einem anderen aus einer bedrohlichen situation hilft und die polizei ruft und man dann von denen gefragt wird, was denn da nettes auf meinem gürtel hängt.
wenn man in einer solchen situation nicht weiß welche rechtliche grundlagen zur anwendung kommen wird man dann doch eher nervös.
letztendlich haben sie mich doch heimgelassen :fack:, da sie doch einsehen mussten daß ich zu den guten und nicht zu den bösen gehöre.
dabei war es doch nur ein kleines messerchen...
also wer weiß was?
grüße, Robert
ich habe unser waffengesetz nun mehrmals nach explitziten bestimmungen betreffend messer abgesucht, aber nix vernünftiges gefunden. das einzige was mir ins auge gestochen ist, war die bestimmung betreffend fallmesser und springmesser. der rest von diesem konvolut befasst sich ja eher mit feuerwaffen.
irgendwo habe ich mal gelesen, daß es verboten sein soll, ein messer zu einer öffentlichen veranstaltung, oder in ein lokal mitzunehmen.
da ich diesbezüglich nix gefunden habe, wollte ich euch mal fragen, ob jemand weiß wo es detaillierte infos zur gesetzeslage betreffend messer in Ö gibt, bzw. ob jemand unser waffengesetz etwas besser kennt, als das was man im netz findet.
es ist einfach unangenehm wenn man so wie ich letztens einem anderen aus einer bedrohlichen situation hilft und die polizei ruft und man dann von denen gefragt wird, was denn da nettes auf meinem gürtel hängt.
wenn man in einer solchen situation nicht weiß welche rechtliche grundlagen zur anwendung kommen wird man dann doch eher nervös.
letztendlich haben sie mich doch heimgelassen :fack:, da sie doch einsehen mussten daß ich zu den guten und nicht zu den bösen gehöre.

dabei war es doch nur ein kleines messerchen...

also wer weiß was?
grüße, Robert