Opinel & 42a

bigbore

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Kann jemand belegen dass es die Geschichte wirklich gab bei der angeblich von der BPOL ? einem Pfadfinder ? ein Opinel wg 42a genommen wurde und ein Gericht !? die Einhandmessereigenschaft bestätigt hat?
 
Das nicht, aber eine Kollegin (Landesbeamtin im Schuldienst) ist in England v o r b e s t r a f t, weil sie ein feststellbares Opinel dabei hatte - soweit die glaubhaft erzählte Geschichte zur fortschreitenden Verblödung der Welt.

Ahoi!
 
Das nicht, aber eine Kollegin (Landesbeamtin im Schuldienst) ist in England v o r b e s t r a f t, weil sie ein feststellbares Opinel dabei hatte - soweit die glaubhaft erzählte Geschichte zur fortschreitenden Verblödung der Welt.

Ahoi!

Wobei die Gesetzeslage in England schon deutlich eindeutiger ist als bei uns: Alles was feststellbar ist (egal ober einhändig oder nicht) unterliegt dem Führungsverbot. Die Opinels mit Verriegelung fallen da halt eindeutig drunter.

Dass man ein Opinel aber in Deutschland als einhändig feststellbar betrachtet kann ich mir objektiv nicht vorstellen. Meine krieg ich jedenfalls nicht mit einer Hand auf...
 
Dass man ein Opinel aber in Deutschland als einhändig feststellbar betrachtet kann ich mir objektiv nicht vorstellen. Meine krieg ich jedenfalls nicht mit einer Hand auf...
ähem ... es gibt im www sogar Videos, in denen genau dieses vorgeführt wird. Alles, was es dazu braucht, ist eine entsprechend leichtgängige Klinge (durch starke Austrocknung des Griffs oder Nachbearbeitung des Schlitzes im Holz). Den Bewegungsablauf Öffnen-Schleudern-Verriegeln kann man trainieren.
Mein ca. 30 Jahre altes 8er wird bei entsprechend trockener Lagerung auch so leichtgängig, dass ich es einhändig öffnen kann. Ich kann an dem Messer immer genau ablesen, ob wir tendenziell einen trockenen oder feuchten Sommer haben. Derzeit geht es nur schwer auf = nasser Sommer :)
Also ganz abwegig wäre das o.g. Vorgehen nicht, wenn es denn zuträfe. Warum sollte ein Richter die Anleitungen aus dem Netz ignorieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei die Gesetzeslage in England schon deutlich eindeutiger ist als bei uns: Alles was feststellbar ist (egal ober einhändig oder nicht) unterliegt dem Führungsverbot. Die Opinels mit Verriegelung fallen da halt eindeutig drunter.
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Dann ergänze ich mal zu Foldern: > 75mm Klinge unterliegen generell Führungsverbot, mit Ausnahmen, auf die man nicht setzen sollte. Kommt nicht mal auf Einhand oder Arretierung an. Wenn das Opinal mehr hatte, reichte auch das. Und abhängig, wo man damit angetroffen wird.

Abu
 
Warum sollte ein Richter die Anleitungen aus dem Netz ignorieren?

Warum sollten Richter rechtsprechen, wenn es gar nichts zum Rechtsprechen gibt? Von alleine machen die Richter das nicht. Erst müsste die Exekutive (Polizei) aktiv werden und jemandem mit Berufung auf den §42a das Opinel wegnehmen und der Besitzer deswegen vor Gericht kommen nur weil er ein Opinel dabei hatte. Das ist doch Mumpitz.

Haebbie
 
So ist gut. Ich habe schon einen heftigen Schreck gekriegt.
Danke für die Richtigstellung.

Haebbie
 
Hallo Zusammen,
wollte grade einwerfen, dass das Messer doch gar nicht automatisch arretiert. Dann (zum Glück) 42a nochmal gesucht und festgestellt dass einhändig feststellbar schon reicht.
Die Lösung liegt wohl in sehr schwergängigen Opinels :D

Spaß beiseite, ich hoffe es sieht kein Richter ein normales Opinel als Einhandmesser.
Für mich gehört ein Opinel No.9 neben diversen Schweizern zu meinen am häufigsten getragenen Messern.
Wäre doch sehr ärgerlich damit jetzt rechtlich im Unklaren zu sein.

LG
Nils
 
Nils, ich begreife das nicht. Erst muss doch ein Polizist Dir das Messer wegnehmen und Du einen Bußgeldbescheid bekommen. Erst dann kann, wohlgemerkt: kann es zur Gerichtssache werden. Warum sollte also zunächst ein Richter etwas an dem Messer zu mäkeln haben? Bei einem Opinel würde ich mir einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wohl überlegen, es sei denn das Bußgeld ist gemessen an der Sachlage zu hoch. Ansonsten: eine Ordnungswidrigkeit kommt nur vor Gericht, wenn sie streitig ist.

Haebbie
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Haebbie,
Du hast natürlich Recht. Man macht sich viel zu viele Gedanken über eher unwahrscheinliche Eventualitäten.
Bei einem 10 Euro Opinel wäre der ärgerliche Teil natürlich eher die etwaige Geldbuße.
Ich halte die Chance wegen eines Opinels Ärger zu bekommen auch für eher gering, die Antwort eben war recht spontan. Passiert leider zu schnell dass man sich aus Prinzip ärgert ohne mal die wirklichen Folgen zu bedenken.
Von daher danke für den Einwand.

Dir und allen anderen noch einen schönen Abend
 
ähem ... es gibt im www sogar Videos, in denen genau dieses vorgeführt wird. Alles, was es dazu braucht, ist eine entsprechend leichtgängige Klinge (durch starke Austrocknung des Griffs oder Nachbearbeitung des Schlitzes im Holz). Den Bewegungsablauf Öffnen-Schleudern-Verriegeln kann man trainieren.
Mein ca. 30 Jahre altes 8er wird bei entsprechend trockener Lagerung auch so leichtgängig, dass ich es einhändig öffnen kann.


Mal eine naive Frage: Sobald man das geschlossene Opinel verriegelt, wird auch diese Klinge nicht einhändig zu öffnen sein. Trägt man es dergestalt bei sich, ist es keinesfalls einhändig zu öffnen. Fragt sich nur, ob das dann die Staatsmacht auch so sieht... ich frage aber mal Euch.
 
Mal eine naive Frage: Sobald man das geschlossene Opinel verriegelt, wird auch diese Klinge nicht einhändig zu öffnen sein.
Ja, wie ungeschickt bist denn Du? Also ich kann den Ring problemlos, sogar in der Hosentasche, mit Daumen und Zeigefinger drehen. Das Messer liegt dabei in der Handfläche, Rücken zur Hand, Ring zum Daumen. Mit dem gekrümmten Zeigefinger den Ring hinten stützen und den Daumen fest auf auf die Lücke im Ring pressen. Nach rechts oder links drehen.

Aber wenn Du soviel Schiss hast, dass ein Beamter Dein Opinel konfiszieren würde, dann lässt du es ohnehin am Besten zuhause und behilfst Dir unterwegs mit den Zähnen oder allenfalls einem Nagelscherchen.
 
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