OT: Tragen von "Uniformen"

sbulazel

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Hallo,
wenn dieses Thema nicht hier hineinpassen sollte, bitte verschieben (Gadgets & Gear?).

Ich bin gerade über den § 132a StGB gestolpert, Uniformen betreffend. Frei zitiert: "Wer unbefugt... inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Einige (wenn nicht gar viele :) werden sicherlich ab und an eine Feldjacke / -bluse, "Tarnhose" etc. tragen (z.B. "auf Arbeit" oder just for fun), ist ja auch gerade sehr "trendy".

Inwiefern ist jemandem bekannt, daß dies in der BRD tatsächlich verfolgt wird?

Grüße,
Sascha
 
Feldjacken oder eine Hose sind einzelne Bestandteile aber keine Uniformen. In der Regel fehlen die Erkennungszeichen. Irgendwelche Amiflaggen u. dergl. m. sind aber nicht "uniform" sindern "Schnickschnack".

Hier, wie auch andernorts gilt, dass nicht vom bloßen Gegenstand nach Schema F, sondern in dder Gesamtschau beurteilt werden muss.


http://de.wikipedia.org/wiki/Uniform
 
Hi,
aber genau in dem von Dir angegebenen Artikel steht: "...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten. In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).

Unter dem sogenannten Räuberzivil oder univil wird das Tragen von Teilen der Uniform mit der bürgerlichen Kleidung verstanden. Dies ist meist nicht zulässig, wird aber von Söldnern, Milizen und auch regulären Truppen mancher Länder in Kriegs- und Krisengebieten häufig so gehandhabt."

Es scheint also nicht "nur" nach irgendwelche Flaggen / Abzeichen oder der "Gesamtschau" zu gehen...

Beste Grüße,
Sascha
 
Da wird schon mit Augenmaß geurteilt. Im Wesentlichen geht es darum, einen Fall wie den "Hauptmann von Köpenick" zu vermeiden, also zu verhindern, dass jemand den Eindruck erwecken will, mit dem Tragen einer offiziellen Uniform bestimmte Befugnisse zu haben.
-> z.B. Amtsanmaßung

Oder aber, dass mit dem Tragen eine politische Gesinnung zum Ausdruck gebracht wird.

Wenn aber jemand zum Holz machen im Wald eine Flecktarnhose trägt, weil sie bequem ist und ruhig mal dreckig werden kann, oder zum Hiphopper-Pulli eine BDU in Desert Camo gilt das wohl als harmlos.

Das von dir noch erwähnte "univil" gilt andersherum: Als Angehöriger der Streitkräfte muss ich im Dienst immer korrekte Uniform entsprechend der Anzugordnung tragen, damit ich auch als solcher wahrgenommen und erkannt werde. Wenn ich allerdings am Wochenende eine Ami-Uniform mit Dienstgrad und allem drum und dran anziehe, und damit vor derem Kaserne paradiere, hab ich ein Problemchen. ;)

Eine ähnliche Diskussion hatten wir doch kürzlich mit dem Verwenden der Farben Schwarz-Rot-Gold oder der (nicht offiziell anerkannten) "Bundesflagge mit Bundeswappen" (nicht Dienstflagge) beim Sportjubel.

Fazit: Haste nix böses damit vor, wirds geduldet.

http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln,_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen
 
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Kommt wohl auch auf die Uniform an die man trägt ich habe früher beim Angeln immer Bundeswehrklamotten getragen weil die fürs Angeln gut geeignet sind ,solange man da keine Rangabzeichen drauf hat wird kaum einer was sagen ,anders sieht das schon mit einer Polizeiuniform aus ,da könnte ich mir schon vorstellen das das weniger erlaubt ist auch ohne Abzeichen ,obwohl die neuen Uniformen eigentlich nach nichts aussehen ,trägt doch jeder Grufti sowas :D , heute trage ich beim Angeln lieber Realtree , wir Angler haben jetzt unsere eigene Tarnung :steirer:
 
Dann muss ich das nächste mal wenn ich in DE auf einer Con bin ja aufpassen :steirer: Bei der vorletzten FedCon war ich u.a. mit kompletter Air Force Montur samt Abzeichen und Orden unterwegs.

Wie es hier in Össiland ist weiss ich ehrlich gesagt nicht, aber ich trage im Winter immer einen dicken Captain-Jack-RAF-Mantel, bisher hat noch keiner was dagegen gehabt... Ich such immer noch die passende Mütze...
 
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ZITAT von sbulazel:

"...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten...


Uppps, na sowas. :confused:

Davon wußte ich nix, ehrlich! Und auch die Bediensteten der Behörde, die mir meinen Personalausweis ausgestellt haben, hatten scheinbar keine Ahnung, dass sowas verboten ist! :steirer:


Gruß,

sharknose
 
@Michelzx: "wir Angler haben jetzt unsere eigene Tarnung" - wäre da was mit Schuppen und so nicht angebracht? :)

@sharknose: Zitat Wikipedia, ob das so stimmt...?

@alle anderen: danke für die Infos, ich hatte schon Angst, daß ich zukünftig nicht mehr in Volltarnung auf die Strasse kann :irre:

Nee, im Ernst: ich kenne dies aus anderen Ländern - dort ist es teilweise (wirklich) streng verboten, auch nur halbwegs die "Landestarnfarbe" zu tragen - gesetzt den Fall, man kommt überhaupt an die Klamotten dran. Ich hoffe, ich habe jetzt keine schlafenden Hunde geweckt :glgl:

Ich glaube gelesen zu haben daß es z.B. in der Schweiz auch recht streng damit gehandhabt wird... (kann mich nat. täuschen).

Beste Grüße,
Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
...
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB).
...
Ich verstehe das Problem an der Sache ehrlichgesagt nicht :confused:

Die bundeseigene Verwertungsgesellschaft VEBEG (u.A.) verkauft solche Sachen legal an Zwischenhändler, die es dann legal an Endverbraucher weiterverkaufen, die es dann legal tragen (dürfen).
Das Geld vom Erstverkauf geht in die öffentliche Hand zurück, genau wie die Steuern, die der Käufer zuletzt draufzahlt - wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?

Irgendwie macht man sich hier wieder völlig sinnfreie Gedanken, oder hat die Ausgangsfrage einen speziellen Hintergrund ausser dem genannten § ??

:argw::confused:
 
@luftauge: "Ich verstehe das Problem an der Sache ehrlichgesagt nicht" => ich bin über den Paragraphen "gestolpert" und war etwas verwundert...

"wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?"

Ähm, ebenfalls strafbar? Oder eingeschränkt erlaubt? Oder was-weiß-denn-ich?

"Irgendwie macht man sich hier wieder völlig sinnfreie Gedanken, oder hat die Ausgangsfrage einen speziellen Hintergrund ausser dem genannten § ??"

Hm, mit den "sinnfreien Gedanken" ist es halt so eine Sache. Im Gesetz steht Paragraph "xy", ich als Einwohner dieses Staates lese diesen (ich bin kein Rechtsgelehrter) und mache mir so meine Gedanken (so in der Art "was für eine Sch... ist denen denn jetzt schon wieder eingefallen") - ähnliche Diskussionen (mit anderem Inhalt) gab es doch in letzter Zeit bereits, wenn ich mich nicht täusche... Also warum nicht fragen?

Und NEIN, es gibt keinen speziellen "Hintergrund"! Die Polizeiuniform bleibt im Schrank, die Kanone in der Hose und die Handschellen in der Nachttischschublade :)

Grüße,
Sascha
 
Ich habe mal erlebt, wie ein Polizist einen Jugendlichen, der ein T-shirt mit der Aufschrift "Polizei" trug dazu gezwungen hat, dieses auszuziehen. Und zwar unter Androhung einer Strafanzeige. Dabei handelt es sich eindeutig nicht um eine Uniform und nichteinmal um den Teil einer solchen.

Ich dachte, das sei nur ein Auswuchs von Machtgeilheit und Geltungsbedürfniss seitens des Polizisten...Gerade habe dich durch kurzes googlen einen Fall gefunden (etwas runterscrollen), wo jemand für das tragen eines solchen T-shirts zu 20 Tagessätzen verurteilt wurde.
Das ist lächerlich.

In der Urteilbegründung steht übrigens:
Allein, dass das vom Angeklagten getragene T-Shirt freiverkäuflich ist, bedeutet nicht, dass ein solches T-Shirt auch in der Öffenlichkeit getragen werden darf.


Gruss, Jan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Uniform besteht aus einer kompletten Garnitur der Bekleidung, d. h. Kopfbedeckung, Oberbekleidung, Beinkleid, Schuhwerk sowie Dienstgradabzeichen und ggfs. Orden.

In Dänemark darf man angeblich keine Flagge über oder ohne die dänische hissen. Andere Länder, andere Sitten.

In manchen Amiforen liest man von Übergriffen auf Söldner oder Zivilisten, die BDUs tragen.

Wie so oft, verfolgt das Gesetz einen Zweck: Uniformierte politische Demonstrationen als Ausdruck einer Macht in Konkurenz zum Staat zu verhindern.

Das wird durch das Tragen einzelner Teile aus einer Uniform in der Regel nicht berührt.
 
...
Ich dachte, das sei nur ein Auswuchs von Machtgeilheit und Geltungsbedürfniss seitens des Polizisten...Gerade habe dich durch kurzes googlen einen Fall gefunden (etwas runterscrollen),
Das ist lächerlich.
...Urteilsbegründung...
Lächerlich Ja, einerseits schon, weil eigentlich nichts passiert ist.
Lächerlich Nein, nicht im Zusammenhang mit dem beschriebenen "Vorfall".

Auch wenn das wieder als Klugschiß gelesen oder so verstanden werden *will*... - wenn man die Urteilsbegründung mit dem Vorfall/ursächlichen Grund der Anzeige betrachtet...
Wäre der Schriftzug nicht reflektierend gewesen, wie bei Sondereinsatzkleidung/Warnwesten oder SEK/MEK, wäre es niemandem aufgefallen... - kann jeder selbst weiter spinnen...

Gruß Andreas
 
... wenn das alltägliche Tragen von eben diesen Uniformteilen "ganz simpel" strafbar wäre, wie hier befürchtet, was wäre dann der Verkauf ?

Moin.

Der Verkauf wäre und ist legal.
Das eine hat halt mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Da für den Erwerb von derartigen Kleidungsstücken kein spezieller Nachweis erforderlich ist, kann wer will das Zeug verscherbeln.
Ob es dann tatsächlich getragen werden darf (siehe Beispiel Polizei-T-Shirt) steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du bekommst auch bei jedem Elekronikmarkt ein Blaulicht mit Magnetfuß.
Und eine Skimaske gibt es beim Kauf eines Motorradhelms dazugeschenkt.
Mit dem Teil auf dem Kopf in einer Bank am Schalter anstehen gehört zu den "nicht-so-guten-Ideen".


Das Gesetz ist da (wie andere auch) nicht eindeutig und es hängt halt viel vom bearbeitenden Beamten ab.

Hier mal die Kurzfassung von einem Fall, wo es dann doch noch gut ausging:
http://www.wdr.de/tv/ardrecht/urteile/urteil.phtml?code=16318_54

Interessant ist auch der Ansatz hier im letzten Beitrag:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=887866&sid=6d7040eb4a83900ae1cd210510b1585f


Gruß
chamenos
 
...
Der Verkauf wäre und ist legal.
Das eine hat halt mit dem anderen erst einmal nichts zu tun.

Ob es dann tatsächlich getragen werden darf (siehe Beispiel Polizei-T-Shirt) steht auf einem ganz anderen Blatt.
Du bekommst auch bei jedem Elekronikmarkt ein Blaulicht mit Magnetfuß.
Skimaske...
Mit dem Teil auf dem Kopf in einer Bank am Schalter anstehen gehört zu den "nicht-so-guten-Ideen".
...
Eben.
Und darum ist auch der Zusammenhang zwischen Erwerb, tatsächlicher Verwendung und einem (möglichen oder tatsächlich existierendem) Verbot, bzw. Tatbestand nach irgendeinem Gesetz im Auge zu behalten.

Darauf wollte ich nämlich mit meiner Nachfrage zur möglicherweise vorhandenen Sinnfreiheit der Frage nach Uniformtrageverbot hinaus... :cool:

Gruß Andreas
 
Auf die Rechtsfälle mit den "POLIZEI"- T-Shirts haben die einschlägigen Hersteller seit einiger Zeit auch mit dem Produkt "POZILEI"-T-Shirt reagiert.
 
jaffi, was genau findest Du denn lächerlich? Das Urteil, oder das das Tragen eines Polizei-T-Shirt in der Öffentlichkeit verboten ist?

Es scheint Dir nicht in den Sinn gekommen zu sein, das Erkennbarkeit so ziemlich das Wichtigste ist, wenn Polizeibeamte Maßnahmen gegen Bürger treffen. Das reicht vom einfachen Anhalten bis zu Zwangsmaßnahmen. Und jeder Bürger hat das Recht sicher zu sein, dass derjenige der eine Maßnahme gegen ihn trifft auch tatsächlich ein Polizeibeamter ist und nicht nur irgendein Affe, der sich wichtig machen oder nur einen Jux erlauben will.

Für Touristen aus dem Ausland oder gerade ältere Menschen impliziert da schon das Tragen eines solchen T-Shirts, dass es sich um einen "Polizisten" handelt.

Allerdings finde ich die Höhe der Geldstrafe schon ziemlich hoch, gerade im Vergleich zu anderen Delikten.
 
Für Touristen aus dem Ausland oder gerade ältere Menschen impliziert da schon das Tragen eines solchen T-Shirts, dass es sich um einen "Polizisten" handelt.

Ganau.

Und wer nen weißen Kittel trägt ist ein Arzt, die schwarze Lederjacke macht den Biker, der kurze Rock mit hohen Stiefeln die Prostituierte und das Einhandmesser den Messerstecher aus:irre:

Mit Urteilen wie bei dieser T-Shirt-Geschichte macht sich ein Rechtsstaat lächerlich. Auf dieser Urteilsbegründung ließe sich auch die Kombination: braune Lederjacke, Jeans, Dreitagebart und schwarze Lederschnürstiefel verbieten. Man könnte ja von Polizisten für einen Zivilermittler gehalten werden.

Aber das Thema haben wir seit Anfang April ja nun häufiger.

Gruß
chamenos
 
jaffi, was genau findest Du denn lächerlich? Das Urteil, oder das das Tragen eines Polizei-T-Shirt in der Öffentlichkeit verboten ist?

Das Urteil in jedem Fall. Was das T-shirt anbelangt: es ist kein "Polizei-T-Shirt", sondern ein grünes Shirt, auf dem "Polizei" steht. Recht offensichtlich keine Uniform, sondern eher ein modischer Scherzartikel.

Da es für Polizeibeamte in Deutschland keine Ausweispflicht gegenüber dem Bürger gibt (!!!) und die Uniform als einziges Erkennungszeichen ausreichen muß, ist es natürlich völlig einichtig, dass es anderen Leuten verboten sein sollte eine solche zu tragen. Nur, wie chamenos schon geschrieben hat, die Grenzziehung ist in diesem Falle lächerlich.

Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.
 
Chamenos, das war zwar so nicht gemeint, aber wenn Du es so auffasst, bitteschön...

Jaffi, da irrst Du gewaltig. Polizeibeamte haben in der ganzen BRD die absolute Pflicht sich mit ihrem Dienstausweis auf Verlangen auszuweisen. Dabei ist es unerheblich ob sie in Zivil oder in Uniform sind.
Auch die Dienstwaffe darf nur i. V. mit dem Dienstausweis getragen werden.

Gruß Thomas
 
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