OT: Tragen von "Uniformen"

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Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.[/QUOTE]



Zudem sind die Uniformen noch nicht mal Landesweit gleich , ich hab da auch immer meine schwirigkeiten Wachdienste und Polizei auseinander zu halten ,hier haben die Polizisten nur einen kleinen Aufnäher auf dem Ärmel wo Polizei drauf steht , ich meine ein Polizist sollte auch klar als solcher zu erkennen sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Urteil in jedem Fall. Was das T-shirt anbelangt: es ist kein "Polizei-T-Shirt", sondern ein grünes Shirt, auf dem "Polizei" steht. Recht offensichtlich keine Uniform, sondern eher ein modischer Scherzartikel.
Dann lies die Schilderung des Vorfalls, die zur Anklage geführt noch mal nach:
Da steht, dass der T-Shirt Träger bei Dunkelheit angehalten, bzw. angesprochen wurde - und zwar deshalb, weil der Schriftzug "POLIZEI" reflektierend war, genau wie bei Schutz- oder Warnwesten der Polizei.
Und erschwerend kommt beim Urteil wohl dazu, dass eben dieser T-Shirt Träger nicht nur "polizeibekannt", sondern schon mehrfach vorbestraft war - was vorher niemand ahnen kann.

Jetzt die Quizfrage:
Wo ist für einen Normalbürger die klare Erkennbarkeit gegeben, wenn er solche Sachen bestenfalls aus Krimis oder Nachrichten kennt ?
Wenn es sich tatsächlich um einen kurzfristigen Einsatz von Spezialkräften gehandelt hätte, wäre das u.U. an Streifenbamte nicht unbedingt sofort mitgeteilt worden.
Nochmal:
Man sollte den Zusammenhang nicht aus den Augen verlieren - wenn da jemand im Dunkeln hinter einen Fahrzeug hervortritt, und ein Autofahrer plötzlich "POLIZEI" im Dunkeln liest, was meinst Du, was passieren wird ?

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Zudem sind die Uniformen noch nicht mal Landesweit gleich,
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ich meine ein Polizist sollte auch klar als solcher zu erkennen sein
Landespolizei hat das Landeswappen am Ärmel, Bundespolizei den Bundesadler, der Zoll ebenfalls, allerdings etwas modifiziert.
btw:
Polizei, Bundespolizei und Zoll fahren im Nordwesten seit einigen Jahren fast ausnahmslos mit dem Schriftzug "Polizei" auf den Dienstwagen herum - da muss man auch erst genauer hinsehen, welche Polizei es nun ist... - nichtmal mehr die farbliche Unterscheidung blau/grün immer einwandfrei möglich...

Gruß Andreas
 
Und wer nen weißen Kittel trägt ist ein Arzt, die schwarze Lederjacke macht den Biker, der kurze Rock mit hohen Stiefeln die Prostituierte und das Einhandmesser den Messerstecher aus:irre:

Im Urteil ging es im wesentlichen um die Tatsache, daß der reflektierende(!) Schriftzug im Dunklen auf der Straße aufleuchtenderweise mit dem auf Dienstuniformen (insb. den schwarzen Lederjacken) scheinbar identisch ist. Bei den T-Shirts, die ich kenne, ist das durch den Schriftyp auch so beabsichtigt. Wenn der Typ das T-Shirt auf der Straße nicht im dunklen offen getragen hätte, hätte das vermutlich auch keine Sau beachtet.
 
Im Urteil ging es im wesentlichen um die Tatsache, daß der reflektierende(!) Schriftzug im Dunklen
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Wenn der Typ das T-Shirt auf der Straße nicht im dunklen offen getragen hätte, hätte das vermutlich auch keine Sau beachtet.
Eben - aber das will hier niemand hören, ich habs nun auch schon zweimal versucht...

:rolleyes:
 
Jaffi, da irrst Du gewaltig. Polizeibeamte haben in der ganzen BRD die absolute Pflicht sich mit ihrem Dienstausweis auf Verlangen auszuweisen.

Oh nein, ich denke du irrst dich. Geregelt ist das natürlich in den Landesgesetzen und ich bin kein Jurist. Aber ich hatte schon mit mehreren "Freunden und Helfern" in verschiedenen Bundesländern diesen Disput. Einer war der Meinung, die Nennung seines Namens und der Dieststelle müsse genug sein (war glaube ich in NRW). Ein anderer verwies darauf, dass nur von einer Maßnahme betroffene den Ausweis verlangen könnten. Ich war jedoch Zuschauer (der eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwog...)
Auch erlebt habe ich die Angabe, dass ein Polizist sich nur ausweisen muß, wenn der Zweck der Maßnahme nicht gefärdet ist. Und das könne er selbst entscheiden.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass sich Beamte in Uniform überhaupt nicht ausweisen müssen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474).
Ich frage inzwischen immer nach dem Ausweis, wenn ich mit einem der Damen und Herren zu tun habe. Ist interessant...

Zum T-shirt: beim verlinkten Urteil mag es die Eigenschaft des Reflektierens gewesen sein, die den Ausschlag gab. Aber beim von mir erlebten Fall handelte es sich um einen etwa 16 jährigen Jugendlichen bei Tage in der Fußgängerzone mit einem billig bedruckten Shirt.

Übrigens erinnere ich mich gerade an einen alten Citroen 2CV, der früher in meiner Heimatstadt herumfuhr. Der war grün-weiss lackiert und trug die Aufschrift "Polente". Aber nicht lange, dann hat der Rechtsstaat für Ordnung gesorgt.
Gruß, Jan.
 
wow, gut recherchiert:super:
1. stimmt, wird von jedem Bundesland selbst geregelt.
2. Ausweispflicht auf Verlangen nur gegenüber demjenigen, gegen den sich die Maßnahme richtet. Als Zuschauer/Unbeteiligter hast Du nicht mal das Recht auf die Namensangabe oder Dienststelle. Macht aber auch Sinn.
3. Um eine Maßnahme nicht zu gefährden; seeehr Einzelfallabhängig, zB. für SEK/MEK verdeckte Einsätze, gilt aber nicht für den täglichen Umgang mit dem Bürger.
4. Zu dem OLG Urteil kann ich nichts sagen, da könnte ich mir höchstens einen geschlossenen Einsatz vorstellen, ist aber Einzelfallabhängig....werd mich mal schlau machen, was in diesem Fall vorausgegangen ist.

In Hessen besteht, soweit dem Beamten zumutbar (lassen wir die extremen Ausnahmen mal außen vor) sehr wohl die Verpflichtung den Dienstausweis mitzuführen und sich auf Verlangen auszuweisen...
Ich denke da hat auch kein PB im Normalfall (zB Kontrolle) ein Problem mit. (Wenn er nicht sowieso sein Namensschild trägt)
 
In Hessen besteht, soweit dem Beamten zumutbar (lassen wir die extremen Ausnahmen mal außen vor) sehr wohl die Verpflichtung den Dienstausweis mitzuführen und sich auf Verlangen auszuweisen...
Ich denke da hat auch kein PB im Normalfall (zB Kontrolle) ein Problem mit. (Wenn er nicht sowieso sein Namensschild trägt)

Der Normalfall ist ja auch kaum das Problem. Probleme gibt es immer, wenn Polizisten in größeren Verbänden Gewalt ausüben. Und da ist eine Ausweispflicht ein Witz. Schon mal auf einer Demo, beim Fussball, auf größeren subkulturellen Veranstalltungen o.ä. einem Cop mit Gladiatorenähnlicher Ausrüstung nach seinen Daten gefragt? :irre:
In den Prozessen zum Jeton-Überfall wurde sogar die Unrechtmäßigkeit der Gewaltanwendung festgestellt (was mehr war, als allgemein erwartet wurde). Allerdings wurde auch festgestellt, dass keine Tat einem Beamten zugeordnet werden konnte. Die Beamten der (komplett auswärtigen) SEKs waren nämlich maskiert :ahaa:
Auch nicht maskierte Bereitschaftspolizisten sind kaum zu identifizieren, mit Helm und Einsatzuniform sehen die alle gleich aus.

Glaubwürdig von ihren kriminellen Kollegen distanzieren können sich die Beamten mMn. nur, wenn sie sich aktiv für eine gut sichtbare, eindeutige Kennzeichnung von Polizisten einsetzen. Aber eher wundern sich die Beamten über ihren schlechten Ruf...

Ich halte es einfach für dumm, mit besagtem Polizei-T-Shirt herumzulaufen. Zumal in Berlin die Beamten afair solche T-Shirts auch im Dienst tragen.
Aber einzelne Armee-Uniformteile interessieren hier niemanden.
Und zum Schwul/Lesbischen Strassenfest kann man abends vollständige Uniformen aus aller Herren Länder an strammen Jungs bewundern. Da stört sich auch keiner dran :steirer:

In Kasernennähe in Ländlichen Gebieten soll es öfter mal zu Kontrollen durch Feldjäger kommen. Die interessieren sich aber nur für einen, bis sie sicher sind, dass man kein Soldat mit schlampiger Uniform ist. Insofern ist das nur etwas lästig für Ottonormal-Uniformteilträger.

stay rude
braces
 
"Wer unbefugt... inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,...wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

"...Das Tragen von Uniformen auf Passfotos ist (außer bei Dienstausweisen) in Deutschland verboten. In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar. Dies gilt auch für ausländische Uniformen und Uniformteile (Vergehen gemäß § 132a StGB)."


Gibt es dabei Ausnahmen? In Bayern tauchte nun ein Wahlplakat der CSU auf, das Günter Beckstein mit zwei Personen in Polizeiuniformen zeigt. Diese sollen nach einer Auskunft eines Sprechers des Innenministeriums (!), nicht etwa eines Sprechers der CSU, keine Polizisten sondern Schauspieler sein:

"...Oliver Platzer, Sprecher des Innenministeriums, räumt den Fehler ein, meint aber: 'Ich glaube nicht, dass das kriegsentscheidend ist ...' Im Übrigen sei das Plakat rechtlich nicht zu beanstanden, das sei im Vorfeld abgeklopft worden. Bei den Polizisten handle es sich um keine echten Beamten, sondern um Schauspieler..."
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1536467-100-polizisten_mit_falschen_muetzen,1,0.html#top

"Kriegsentscheidend", was soll das wohl bedeuten? Wer hat da was "rechtlich abgeklopft"? Die CSU oder das Innenministerium? Das Letztere ist Dienstherr der Polizei, die CSU ist eine Partei, die sich neben anderen zur Wahl stellt. Und die Verwendung von Polizeiuniformen auf Wahlplakaten, also öffentlich, aber außerhalb des Aufgabenbereiches der Polizei, und das durch Schauspieler, also zum Uniformtragen in der Öffentlichkeit unberechtigte Personen, kann doch nicht rechtlich zulässig sein. Wenn dann noch der ehemalige Innenminister und derzeitige Ministerpräsident auf dem Bild danebensteht, könnten die Leute auch die Polizisten für "echt" halten. Die etwas seltsame Erklärung dazu gab es erst auf Nachfragen hin, wobei es schon auffallen ist, daß das Innenministerium für eine Partei antwortet, die eigentlich ihr Plakat selbst erklären und verantworten müßte.
 
In Deutschland ist das unberechtigte Tragen einer Uniform sowie von Kleidungsstücken, die denen ähnlich sind oder zu einer Verwechslung führen könnten, strafbar.

Zumindest für Schauspieler müsste es ja eine Ausnahme geben, denn sonst würde sich jeder Schauspieler strafbar machen, der z.B. einen Polizisten in einem Film darstellt.
Ich glaube daher auch nicht, dass das Wahlplakat der CSU gegen geltendes Recht verstößt - gut finde ich es dennoch nicht.
 
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Und die Verwendung von Polizeiuniformen auf Wahlplakaten, also öffentlich, aber außerhalb des Aufgabenbereiches der Polizei, und das durch Schauspieler, also zum Uniformtragen in der Öffentlichkeit unberechtigte Personen, kann doch nicht rechtlich zulässig sein. Wenn dann noch der ehemalige Innenminister und derzeitige Ministerpräsident auf dem Bild danebensteht, könnten die Leute auch die Polizisten für "echt" halten.
Mich hat noch nie ein Plakat angesprochen und gefragt, "Was haben sie in ihrer Tasche ?"
Mit wem soll denn die darstellende Person auf dem Plakat verwechselt werden ? Es sind keine Personen, die diese Uniformen aktiv und lebendig durch die FuZo tragen, sondern nur Bilder...
Dürfen Schauspieler für Fernsehkrimis dann auch keine Uniformen für ihre Rollen tragen ?

Beckstein ist auch derjenige, der vor einigen Tagen gesagt hat "mit zwei Maß Bier Autofahren ist kein Problem" - obwohl er vorher als Innenminister Schirmherr der Präventionsmaßnahmen gegen Alk am Steuer war...

Ob die Plakataktion selbst rechtlich einwandfrei korrekt ist, ist eine ganz andere Frage, hat aber nichts mit der hier gestellten Frage nach dem (aktiven) Tragen von Uniformen durch Privatpersonen in der Öffentlichkeit zu tun.
 
Vorab: Es gab früher ein gentlemen agreement zwischen Parteien, daß bestimmte "schützenswerte" Personen wie Kinder, Polizisten, Soldaten, Unfallopfer u.ä. nicht oder zumindest sehr zurückhaltend in Werbemitteln wie Plakaten eingesetzt wurden, inbesondere nicht in direkter Verbindung mit Suggestivbotschaften. Dieses ist in der "Berliner Republik" aber schleichend erodiert (der Korrektheit halber sei angemerkt, daß meine blau-gelbe Partei auch nicht völlig unschuldig ist) . Dieses Plakt ist ein Novum, selbst Ronald Schill hat es hier in HH bewußt vermeiden, sich in solcher Form mit "Polizisten" zu inszenieren. Ob das "gut" ist können ja die betroffenen Wähler in Bayern in Kürze entscheiden.

Das "Uniformrageverbot" ist gemäß der Definition des BGH für das geschützte Rechtsgut kontextabhängig, wie unten bereits erörtert. Die hier abgelichteten Schauspieler haben im Moment des Tragens vermutlich keine Handlungen vorgenommen oder sich ein einem Umfeld bewegt, in denen sie das Rechtsgut des Vertrauens der Allgemeimheit in die Amtsautorität gefährdet haben. Anders als z.B. im unten stehenden Fall mit dem reflektierenden Schriftzug im öffentlichen Verkehr.
Die Äußerungen des Innenministeriums scheinen mir rechtlich ziemlich wirr (und politisch ziemlich dämlich, wenn mir das erlaubt ist). Allerdings stimmen sie hinsichtlich der Schauspieler, da echten Polizeibeamten ein derartiger politischer Auftritt in Uniform verboten wäre, ähnlich wie bei Soldaten. In diesem Fall hätte der zuständige Vorgesetzte disziplinarisch vorgehen müssen.

Jan Fedder wird übrigens aufgrund seiner Bekanntheit einer bestimmten Rolle in Polizeiuniform von vielen Bürgern auch in Zivil für eine Person mit hoheitlichen Befugnissen gehalten, one sich deshalb strafbar zu machen, weil das tragen der Uniform sich so auswirkt.
 
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Jan Fedder wird übrigens aufgrund seiner Bekanntheit
Gutes Beispiel - noch gar nicht so altes Gegenbeispiel:
Der B-Promi Ben Tewaag, Sohn von Uschi Glas wurde wegen so einer Aktion verknackt, der hat allein oder mit Kumpels gemeinsam in SEK-ähnlicher Bekleidung einen Film"Scherz" oder etwas in der Art veranstaltet/inszeniert, und das war nicht angemeldet oder genehmigt, darum Veurteilung.

Wenn allerdings Leute vor Angst ihre Sachen wegwerfen, oder freiwillig abgeben, weil sie einen Schauspieler wie Samuel L. Jackson nicht von seiner Rolle unterscheiden können, sieht das schon anders aus :lach:
Soll tatsächlich passiert sein, die Burschen dachten, er sei der leibhaftige böse schwarze Mann wie in Pulp Fiction, und sind schnell abgehauen...

Gruß Andreas
 
Apropos, was ist eigentlich mit diesen ganzen "schwarzen Sherrifs" von privaten Sicherheitsdiesten? Deren (Phantasie-)Uniformen errinnern sehr oft an US-amerikanische Polizisten, seit hier "blau" getragen wird auch an Deutsche. DAS ist etwas, was ausländische Besucher nun wirklich nicht korrekt einordnen können!

Gruß, Jan.

Rein rechtlich dürfen Wach und Schutzdienste keine Dienstkleidung ( nicht Phantasieuniform ) tragen die mit ofizielen Uniformen ( ob nun Polizei oder Armee )verwechselt werden könnten. Auch ist es verboten, nicht nur untersagt, Abzeichen zu tragen. Davon ausgenommen ist der Dienstausweis der im tatsächlich öffentlichen Raum offen getragen werden muss.
Sprich wenn in einem Land blaue Uniform bei der Polizei üblich sind dürfen/ten Wachdienste diese Farbe nicht tragen. Natrülich gibt es auch da Nischen :(

Übrigens stammen die so genannten "schwarzen Sherifs" von ein paar wenigen so genannten Wachfirmen.

Letztendlich müssen Wachdienste alles unterlassen was dazu führen könnte das man sie für Organe der Hoheitlichen Gewalt halten könnte.
 
Rein rechtlich dürfen Wach und Schutzdienste keine Dienstkleidung ( nicht Phantasieuniform ) tragen die mit ofizielen Uniformen ( ob nun Polizei oder Armee )verwechselt werden könnten.
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Davon ausgenommen ist der Dienstausweis der im tatsächlich öffentlichen Raum offen getragen werden muss.
Sprich wenn in einem Land blaue Uniform bei der Polizei üblich sind dürfen/ten Wachdienste diese Farbe nicht tragen.
Dann müssen demnach Wach- und Sicherheitsdienste neue Uniformen anschaffen, nachdem die Polizei sich seit einiger Zeit auf die "internationale" dunkelblaue Uniform umstellt, den Begriff "Schwarzer Scheriff" gab es schon vor mehr als 20 Jahren als die erste "Welle" privater Wachdienste aufkam - nebenher, bis Anfang der 70er Jahre waren die deutschen Polizeiuniformen schon mal blau.

Wie trägt man einen Dienstausweis offen, wer muss das und wo steht das ? Bezieht sich das nur auf Wachdienste ?
Nichtmal Zivilbeamte in der Öffentlichkeit "müssen" ihren DA offen tragen, und private Wachdienstler haben in der Regel Dienstbekleidung, auf der der Name des "Wach"-Unternehmes draufsteht - was natürlich nicht ausschließt, dass jemand mit richtiger Polizei verwechselt werden kann.

Gruß Andreas
 
Würde nicht nur Wachdienste betreffen...kleine aktuelle Annekdote:

Ich bin in der freiwilligen Feuerwehr aktiv und bei uns findet gerade ein Mittelaltermarkt statt.
Zu unseren Aufgaben dabei gehört es, regelmäßig mal "Streife" zu laufen und zu gucken, dass Brandschutztechnisch bei den Buden alles in Ordnung ist, ansonsten einfach ein bischen Präsenz zeigen. Bei dem schönen Wetter zieht man auch mal nicht unbedingt die dicke Einsatzjacke mit dem FEUERWEHR-Klett auf dem Rücken an, sondern im dunkelblauen Strickjäckchen mit Gemeindewappen zur gleichfarbigen Hose. Funkgerät noch dazu und fertig.
Also von Polizei bis Ordnungsamt hab ich alles gehört, was man sich vorstellen kann, wofür wir gehalten wurden. Gerade bei den Festgästen, die hörbar aus Ecken kommen, wo die Polizei schon blau trägt kam dies vor. Gut, Feuerwehr ist auch ne Behörde, aber ich fühle mich auch nicht so ganz wohl damit, wenn die Leute einem polizeiliche Befugnisse zurechnen, die man nicht hat.
 
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