OTF´s für U.S. Amerikaner in Deutschland legal?

Messerschorschl

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Hallo Miteinander!
Ich hätte da mal ne Frage die mich brennend interessiert!
Hat irgendjemand Ahnung ob U.S. Amerikaner OTF´s besitzen und tragen dürfen? (Natürlich in Deutschland) Hab mich vor einiger Zeit mit dem Träger eines Scarab unterhalten und dieser wusste nichts von irgendwelchen Verboten hinsichtlich des Waffengesetzes. Auch wenn der gute Kerl nun wieder in die Heimat versetzt wurde bin ich trotzdem interessiert ob er es wirklich tragen durfte oder nicht.
Gesetze und Bestimmungen sind in Deutschland nicht für alle Personen verbindlich. So dürfen z.B. U.S. Amerikaner in Deutschland ohne Sachkenntnis, bzw Gewässerkarte, Angeln gehen. (Dies gilt auch noch für andere Personen). Mag vielleicht ein dummer Vergleich sein, aber man sieht an dem Beispiel dass hier Differenziert wird.Und da "Schwarzangeln" als Wilderei zählt ist dieses Vergehen/Straftat keine Lappalie!

Danke schonmal und Gruß, Matthias
 
Solange die das Messer usw. nicht dienstlich tragen dürfen die so einen verbotenen Gegenstand genausowenig besitzen usw. wie wir auch.

JENS
 
Moin Matthias,

OTFs fallen bei uns ja generell unter die verbotenen Gegenstände und da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da für irgendjemanden Ausnahmen gibt. Auf einer amerikanischen Militärbasis in Deutschland sieht das dann wieder anders aus, da können andere Vorschriften und Genehmigungen greifen. Aber ausserhalb dieser Basis sind OTFs verboten.

So dürfen z.B. U.S. Amerikaner in Deutschland ohne Sachkenntnis, bzw Gewässerkarte, Angeln gehen. (Dies gilt auch noch für andere Personen).

Wirklich? Kann ich kaum glauben. Das wäre ja eine schöne Ungleichbehandlung. Woher weisst Du das?

Beste Grüße,
Oliver
 
Hallo Oliver!
Die Sache mit dem Angeln habe ich von nem guten Bekannten. Dessen Vater ist Vorsitzender der heimischen Angelzunft und da gab es schon des Öfteren große Diskussionen warum die Mitgleider der Angelzunft und alt eingesessenen Fischereifamilien mühselig ihren Schein machen müssen und andere Personen ohne irgendwelche Sachkenntnis Angeln dürfen.
Gruß, Matthias
 
Hallo

Das mit dem Messer ist ja nun ausreichend erklärt.

Ein Vereinskollege von mir ( Sportschütze, Amerikaner ) hat eine deutsche Waffenbesitzkarte, und zum Angeln die in D nötige deutsche Erlaubnis.
Aus irgendeinem Grunde hat er vor kurzem einen deutschen Führerschein beantragt.

Ich glaube also nicht, daß das mit dem Angeln so stimmt, und wenn es stimmt, dann ist das illegal.


Stefan
 
(3) Vom Nachweis der Sachkunde wird abgesehen bei

1. Personen, die in einem Ausbildungsverhältnis als Fischwirt stehen,

2. Personen, die innerhalb von fünf Jahren vor dem Inkrafttreten des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg einen Jahresfischereischein erworben haben.

3. Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,

4. Mitgliedern diplomatischer, berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörigen, soweit sie über Nachweise des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind,

5. Personen, denen ein Fischereischein nach der Vereinbarung über die Ausübung der Fischerei durch die französischen Mitglieder der alliierten Streitkräfte vom 26. Juni 1954 (Staatsanzeiger vom 3. Juli 1954) erteilt wurde.
Quelle:Landesfischereiverband Südwürttemberg-Hohenzollern ev.
 
also im Klartext: Personen, die hier Urlaub machen (angelnde Diplomaten werdens wohl nicht so viele sein) - trotzdem seltsam :confused:
 
Man kann ja auch nicht von einem Ausländer, der für einen Monat in D ist, verlangen, den Führerschein hier zu machen. Ist er länger als drei Monate hier, muß er das allerdings tun. Weiß ich von einem deutschstämmigen Südafrikaner, der zurück nach D ausgewandert ist, oder wie auch immer man das sagen will.

Zu der Messergeschichte: Ein US-Amerikaner, der in Deutschland stationiert ist, darf auf dem Kasernengelände alles haben, was ihm auch in den USA erlaubt wäre bzw. was die Kommandantur gestattet. Wir haben ein Forumsmitglied namens Motorscooter, der ein paar MTs hat (u. A. auch OTFs), in D stationiert ist und sich extra bei den zuständigen deutschen Behörden informiert hat. Sollte er ein Scarab allerdings privat außerhalb der Kaserne bei sich tragen, wirds ihm so gehen wie seinem deutschen Zeitgenossen.
 
4. Mitgliedern diplomatischer, berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörigen, soweit sie über Nachweise des Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind,

Das sind aber nur die Personen, auf die eben diese Voraussetzungen zutreffen, also Soldaten oder Polizisten und deren Angehörige beispielsweise, die zum Standard- oder Sicherheitspersonal dieser genannten Einrichtungen gehören.
"Normal" stationierte Soldaten fallen nicht unter das Diplomaten-/Konsularbeamtenrecht.

OT-Beispiel:
Eine frühere Nachbarin (deutsche Staatsbürgerin) besaß einen britischen Führerschein, weil sie mit einem britischen Soldaten verheiratet war, und eine Fahrschulung nach britischen Recht absolviert hatte.
Irgendwann wurde sie wegen familiärer Streitigkeiten aus der eigenen Familie "angeschissen" - sie war tatsächlich jahrelang ohne gültige Fahrerlaubnis in D gefahren.

Es kann also auch andersherum in die Hose gehen...

Gruß Andreas
 
Hallo

Und, daß man das in D ernst nimmt, was im Gesetzesblatt steht, bestätigt ein anderes OT Beispiel.

Eine Arbeitskollegin von mir ist mit einem US-Amerikaner verheiratet.
Der Herr ist in D stationiert und hat ein Auto mit dieser undurchsichtigen AK- Nummer.
Als sie einen Unfall mit dem Fahrzeug hatte gab es mit der örtlichen Polizeidienststelle Diskussionen wegen des deutschen Führerscheins und der amerikanischen Zulassung.
Da sie außer einem US Führerschein alle Papiere hat, die man halt so hat kamen die Herrschaften ins Reden und ließen Vernunft walten.
Die Versicherung hat sich wohlgesinnt gezeigt (meine Kollegin war nicht Schuld an dem Unfall), und die Polizei hat von einer Verfolgung des Gesetzesverstoßes abgesehen.
Beim nächsten Heimaturlaub mit Mann erwarb sie eine Montana Driving License, oder wie die heißt.
Seitdem darf sie erst offiziell hier in D dieses Auto fahren.

Also ist es offenbar nicht immer so einfach, wie es erzählt/dargestellt oder sonstwie verbreitet wird.

Stefan
 
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