Hallo,
das Outdoormesser W1 von Wolfgangs (jetzt Odenwolf) gibt es ja schon länger.
Der Hersteller bewirbt es auf seiner Webseite mit "Nach 42a WaffG legal in DE führbar".
Ich habe es mir unter anderem deswegen gekauft. Nun liegt es vor mir.
Zum Aufbau (Ansicht einfach mal hier das Bild klicken):
Der Griff ist unten etwas abgeschrägt, dadurch ist die Klinge oben und unten unterschiedlich lang bis zur Spitze der Klinge.
Wenn ich nach messe, komme ich auf folgende Daten: Die Klinge ist an der längsten Stelle (unter dem Zeigefinger, unten vom Griffende bis zur Spitze) genau 125 mm, oben genau 120 mm lang.
Wobei, wenn man die Schneidfläche der Klinge unten betrachtet, ist diese vom Griff bis zur Spitze 119 mm lang.
Im § 42a WaffG - Einzelnorm - steht ja nur sehr undefiniert "Klingenlänge über 12 cm".
Was bedeutet "Klingenlänge"?
a) Die Schneidflächen-Länge?
b) Die gesamte Länge von der Spitze bis zum längsten Teil der Klinge, der noch frei steht, also nicht vom Griff bedeckt ist und ggf. auch keine Schneidfunktion hat?
Wenn a) gilt, dann ist das Messer (aus meiner Sicht) § 42a-konform, wenn b) gilt, dann nicht.
Falls es nicht § 42a-konform ist, wie kann dann ein so großer Hersteller das einfach so auf seiner Webseite behaupten?
Gibt es hier im Forum evtl. Mitglieder, die mit einem W1-Messer von Wolfgangs / Odenwolf unterwegs waren und in eine Kontrolle mit diesem Messer gekommen sind?
Besten Dank für Euer Feedback.
Grüße
Steffen
das Outdoormesser W1 von Wolfgangs (jetzt Odenwolf) gibt es ja schon länger.
Der Hersteller bewirbt es auf seiner Webseite mit "Nach 42a WaffG legal in DE führbar".
Ich habe es mir unter anderem deswegen gekauft. Nun liegt es vor mir.
Zum Aufbau (Ansicht einfach mal hier das Bild klicken):
Der Griff ist unten etwas abgeschrägt, dadurch ist die Klinge oben und unten unterschiedlich lang bis zur Spitze der Klinge.
Wenn ich nach messe, komme ich auf folgende Daten: Die Klinge ist an der längsten Stelle (unter dem Zeigefinger, unten vom Griffende bis zur Spitze) genau 125 mm, oben genau 120 mm lang.
Wobei, wenn man die Schneidfläche der Klinge unten betrachtet, ist diese vom Griff bis zur Spitze 119 mm lang.
Im § 42a WaffG - Einzelnorm - steht ja nur sehr undefiniert "Klingenlänge über 12 cm".
Was bedeutet "Klingenlänge"?
a) Die Schneidflächen-Länge?
b) Die gesamte Länge von der Spitze bis zum längsten Teil der Klinge, der noch frei steht, also nicht vom Griff bedeckt ist und ggf. auch keine Schneidfunktion hat?
Wenn a) gilt, dann ist das Messer (aus meiner Sicht) § 42a-konform, wenn b) gilt, dann nicht.
Falls es nicht § 42a-konform ist, wie kann dann ein so großer Hersteller das einfach so auf seiner Webseite behaupten?
Gibt es hier im Forum evtl. Mitglieder, die mit einem W1-Messer von Wolfgangs / Odenwolf unterwegs waren und in eine Kontrolle mit diesem Messer gekommen sind?
Besten Dank für Euer Feedback.
Grüße
Steffen
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